Der „Redispatch-Vorbehalt“ und die Vereinbarkeit mit europäischem Energierecht
Das EU-Recht erlaubt Einschränkungen beim Netzanschluss nur bei tatsächlich bestehenden und konkret feststellbaren Engpässen. Der geplante „Redispatch-Vorbehalt“ geht laut einer Studie jedoch über diese engen Voraussetzungen hinaus.
