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Ökostrom

Zum Geburtstag: Das EEG in Grafiken

Tim Altegör, 01.04.20
Vor 20 Jahren trat das Erneuerbare-Energien-Gesetz in Kraft, heute liegt der Ökostromanteil fast siebenmal so hoch wie damals. Fünf Grafiken zeigen die Erfolge des EEG – und Stellen, an denen die Energiewende dennoch hakt.

 

Vor allem bei der Photovoltaik löste das EEG einen Boom aus, der um 2011/2012 seinen Höhepunkt erreichte. Die damalige schwarz-gelbe Bundesregierung reagierte, indem sie die Solarzahlungen mehrmals scharf kürzte. Vom folgenden Absturz hat sich der Zubau gerade erst wieder etwas erholt. Zuletzt brach dafür der zweite große Brocken ein: Es entstehen momentan kaum noch neue Windparks an Land, unter anderem weil Genehmigungen fehlen und viele Projekte beklagt werden.

Für die Klimaziele ist das Auf und Ab ein gewaltiges Problem, ohne kontinuierlichen Ausbau von Solar- wie Windenergie werden sie kaum zu erreichen sein. Zur jeweils nötigen Größenordnung kursieren verschiedene Zahlen, Umweltverbände forderten schon 7000 Megawatt jährlich. Dass die aktuellen Werte viel zu niedrig sind, ist unter Experten aber Konsens. Eine Studie mit verschiedenen Szenarien gibt es zum Beispiel hier.


 

Das ursprüngliche EEG kam mit wenigen Passagen aus, die als Grundprinzip festschrieben: Für jede Kilowattstunde Strom aus erneuerbaren Energien erhalten Anlagenbetreiber eine Vergütung, mit unterschiedlichen Werten für Windkraft, Solarenergie, Geothermie, Bioenergie und Wasserkraft. Die Zahlung wird für 20 Jahre garantiert, Netzbetreiber müssen den Ökostrom abnehmen.

Seitdem bauten wechselnde Regierungen das EEG immer wieder um, mittlerweile gibt es Auktionen und Börsenvermarktung, Mieterstrom und Industrierabatte. Dabei wurde das Gesetz nicht nur sehr viel komplizierter, sondern auch deutlich länger: Mit jeder Neufassung wuchs die Zahl der Paragrafen.


 

Ein häufiger Kritikpunkt von Gegnern des EEG war der vermeintliche deutsche Sonderweg, erneuerbare Energien auf diese Weise zu fördern. Tatsächlich folgten viele Länder dem Beispiel und führten ebenfalls Einspeisetarife ein. Vor allem für kleine Anlagen gibt es sie heute in großen Teilen der Welt.

In den letzten Jahren ist der Trend allerdings ein anderer: Zunehmend werden die Fördersysteme auf Ausschreibungen umgestellt. Die Vergütungssätze stehen nicht mehr im Gesetz, sondern werden per Auktion ermittelt – wer am wenigsten verlangt, bekommt den Zuschlag. Wegen des Risikos bleiben kleinere Akteure wie Genossenschaften dabei häufig außen vor. Auch Deutschland ist mit der EEG-Novelle 2017 weitgehend zu Ausschreibungen übergegangen.


 

Was allgemein Energiewende heißt, spielt sich bislang vor allem im Stromsektor ab. Dort stieg der Anteil erneuerbarer Energien in 19 Jahren von sechs auf 42 Prozent. In den anderen Sektoren sieht es dagegen mau aus: Beim Heizen und Kühlen stagniert der Erneuerbaren-Anteil seit 2012, im Verkehr sogar schon seit zehn Jahren. In der Gesamtrechnung stammten 2019 erst 17,1 Prozent der verbrauchten Energie von Sonne, Wind und Co. (Hinweis: Die Zahlen für 2019 stammen vom Umweltbundesamt und sind vorläufige Werte).

Abhilfe soll die sogenannte Sektorenkopplung schaffen, mit der Ökostrom verstärkt auch in die anderen Sektoren fließen würde – ein einfaches Beispiel sind Elektroautos. Doch damit das funktioniert, muss noch sehr viel mehr Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt werden als heute der Fall. Das Ziel der Bundesregierung lautet, bis 2030 einen Ökostrom-Anteil von 65 Prozent zu erreichen. Gelingen kann das nur mit einem stetigen Ausbau der Erneuerbaren – siehe Grafik 1.


 

Wann immer über die Kosten der Energiewende diskutiert wird, steht die EEG-Umlage im Fokus. Über sie finanzieren die Stromkunden die Zahlungen an die Anlagenbetreiber. Schlüsse über die Kosten lassen sich aus der Umlage aber nur bedingt ziehen. Dafür sorgt zum Beispiel die „Besondere Ausgleichsregelung“: Stromintensive Unternehmen zahlen oftmals nur einen stark reduzierten Satz. Die entstehende Lücke müssen die übrigen Verbraucher schließen, was für sie die Rechnung deutlich erhöht (siehe Beispiel-Jahr 2018).

Ein anderer Faktor ist das System zur Vermarktung des Ökostroms, das nach verschiedenen Novellen mittlerweile im EEG vorgeschrieben ist. Der Strom muss im kurzfristigen Börsenhandel verkauft werden, wo das zusätzliche Angebot die Preise nach unten drückt. Die EEG-Umlage wiederum schließt die Lücke zwischen Verkaufspreis und gesetzlicher Vergütung. Wenn also der Strom an der Börse günstiger wird, zahlen die Endkunden mehr Umlage.

Für aufgeregte Diskussionen wird die EEG-Umlage künftig wohl ohnehin nicht mehr sorgen, laut Prognosen wird sie ab Mitte der 2020er dauerhaft sinken. Der Grund: Viele Altanlagen, die damals noch eine relativ hohe Vergütung zugesichert bekamen, fallen nach 20 Jahren aus dem EEG.


Mehr zum EEG-Geburtstag finden Sie in Ausgabe 03/2020 von neue energie.

 

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