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Gebäudeenergie

Bundestag verabschiedet umstrittenes Heizungsgesetz

Ina Matthes, 11.09.23
Das Gebäudeenergiegesetz ist nach monatelangem Streit endlich beschlossen. Aber noch sind Fragen zur Wärmeleitplanung und zur Förderung des Heizungstauschs offen.

Nach wochenlangen, teils heftigen Auseinandersetzungen hat der Bundestag das neue Gebäudeenergiegesetz am 8. September verabschiedet. In namentlicher Abstimmung stimmten 397 Abgeordnete für den Gesetzentwurf, 275 Parlamentarier votierten dagegen, fünf Abgeordnete enthielten sich. In einer kontroversen Debatte im Bundestag hatten sich die Oppositionsparteien ablehnend geäußert. Heftiger Gegenwind kam vor allem aus der Union, die ankündigte, das Gesetz wieder abschaffen zu wollen, sobald sie die Regierung stelle.

Mit dem neuen Heizungsgesetz, das zum 1. Januar 2024 in Kraft tritt, sollen klimaschädliche Gas- und Ölheizungen schrittweise durch erneuerbare Varianten ersetzt werden. Im Kern sieht das Gesetz vor, dass neueingebaute Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Das soll ab Januar zunächst nur für Neubauten gelten. In Bestandgebäuden können vorerst weiter Erdgasheizungen installiert werden, sofern sie wasserstofftauglich sind oder künftig mit Biogas betrieben werden können. Auch Ölheizungen, die 65 Prozent erneuerbare Kraftstoffe beimischen können, dürfen weiter eingebaut werden.

Kommunen müssen nun Wärmeleitpläne vorlegen

Wie es im Bestand weitergeht, hängt von den flächendeckenden und verpflichtenden kommunalen Wärmeleitplanungen ab. Städte mit mehr als 100 000 Einwohnern müssen die Pläne laut Wärmeplanungsleitgesetz bis Mitte 2026 vorlegen, die übrigen Kommunen bis 2028. Erst dann können Hausbesitzer entscheiden, wie sie künftig heizen wollen. Das Gesetz zur Wärmeleitplanung soll gleichfalls im Januar in Kraft treten. Das Kabinett hatte einen Entwurf im August verabschiedet, allerdings muss er noch den Bundestag passieren. Das soll voraussichtlich noch im Herbst erfolgen.

Kritik an Höhe der Förderung für Heizungstausch

Noch nicht abschließend geklärt ist auch die Frage der Förderung. Künftig soll es eine Basisförderung von 30 Prozent der Investitionskosten für Wohn- und Nichtwohngebäude geben, maximal soll ein Fördersatz von 70 Prozent möglich sein. Der Bundestag hat bisher nur Eckpunkten der Novelle der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zugestimmt. Offen ist bislang, wann das geänderte BEG vorliegt und der Bundestag dazu entscheiden kann.

Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) kritisierte, dass die jetzt in Aussicht gestellten Förderungen für den Heizungstausch geringer ausfallen als das, was zuvor bereits angekündigt worden war. Die Bundesregierung müsse deshalb die Fördersätze entsprechend der Anlagengröße auf 45 000 Euro beziehungsweise 60 000 Euro anpassen..

Viviane Raddatz vom WWF Deutschland erklärte, dass die FDP zentrale Ziele des Heizungsgesetzes verwässert habe. Das helfe eher dem Weiterbetrieb fossiler Strukturen. „Statt einer konsequenten Ausrichtung an Klimaschutz-Kriterien gibt es nun ein Wirrwarr an Vorgaben und Ausnahmen unter dem Deckmantel Technologieoffenheit.  Die jüngst veröffentlichten Zahlen zur Klimaschutzwirkung des Gesetzes bestätigen, dass selbst in den optimistischen Szenarien das GEG die notwendigen Emissionseinsparungen weit verfehlt.“

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