Anzeige
Expertenrunde

„Wir sollten Natur- und Klimaschutz nicht gegeneinander ausspielen“

Im Gespräch (v.o.l.): neue energie-Chefredakteur Jörg-Rainer Zimmermann, WPD-Vorstand Hartmut Brösamle, Nabu-Präsident Jörg-Andreas Krüger und Henrike Schröter, Leiterin der Abteilung Naturschutz und Landschaftsplanung bei WPD.

Interview: Jörg-Rainer Zimmermann, 05.05.22
Vertreter der Windbranche wie auch des Naturschutzes begrüßen das Tempo, mit dem sich die neue Bundesregierung den offenen Fragen der Energiewende widmet. Das von Umwelt- und Wirtschaftsministerium Anfang April vorgelegte Eckpunktepapier, mit dem vor allem Konflikte zwischen Windenergie und Artenschutz gelöst werden sollen, enthält jedoch viele offene Fragen – finden der Nabu-Präsident Jörg-Andreas Krüger, WPD-Vorstand Hartmut Brösamle und WPD-Artenschutzexpertin Henrike Schröter.

neue energie: Wir haben in Sachen Energiewende viel nachzuholen. Der jüngste IPCC-Bericht bestätigt das auf erschreckende Weise, der Ukraine-Krieg macht das Ganze noch schlimmer. Welche Folgen hat das, Herr Brösamle?

Hartmut Brösamle: Es ist klar, dass wir beim Erneuerbaren-Ausbau schon aus Klimaschutzgründen starken Nachholbedarf haben. Der Ukraine-Krieg rückt nun das Thema Versorgungssicherheit noch einmal stärker in den Fokus. Es geht aber nicht nur darum, unabhängiger von Russland zu werden, sondern auch von anderen Exporteuren fossiler Energien. Wir werden also beim Energiewende-Tempo deutlich zulegen müssen.

Jörg-Andreas Krüger: Wir wissen lange, dass wir unser Energiesystem umstellen müssen. Der Nabu fordert das seit Jahren, aber die Regierung hat nicht gehandelt. Der Ukraine-Krieg hat das Thema Klimaschutz aber in einen neuen Kontext gestellt. Plötzlich geht es auch darum, wie wir mit nicht-demokratischen Staaten zusammenarbeiten sollten.

ne: Im Grunde müsste jetzt die vollständige Systemtransformation noch sehr viel schneller kommen, um Energieimport-Abhängigkeiten zu vermeiden. Führt die aktuelle Lage nicht zu einer systemischen Überforderung?

Brösamle: Mit entsprechenden Rahmenbedingungen ist das alles machbar. Die Ziele der neuen Bundesregierung mit sieben bis zehn Gigawatt Zubau pro Jahr bei Onshore-Wind sind ja durchaus ambitioniert. Allerdings ist es utopisch, das mit der heutigen Genehmigungspraxis zu erreichen. Wenn wir so weitermachen wie bisher, dann werden wir diese Ziele definitiv nicht erreichen können.

Krüger: Ich denke schon, dass es eine Überforderung geben kann. Es geht ja nicht nur um den Stromsektor. Wir müssen uns auch um Einspar- und Effizienzpotenziale kümmern. Sonst sehen wir uns einem unendlichen Energiebedarfsszenario gegenüber. Zudem ist fast der gesamte Verkehrssektor von Energieimporten abhängig. Und wenn Wasserstoff als große Zukunftschance gehandelt wird, stellt sich die Frage, woher der grüne Wasserstoff kommen soll. Das muss ja auch für die Exportländer sozial und ökologisch nachhaltig sein. Es laufen also parallele Prozesse, die gesteuert werden müssen. Diese Komplexität trägt die Gefahr einer Überforderung in sich.

ne: Herr Krüger, Sie beschäftigen sich schon geraume Zeit mit dem naturverträglichen Ausbau der Windenergie an Land. Ende 2020 haben Sie dazu gemeinsam mit den Grünen im Bundestag Maßnahmen vorgeschlagen. Umweltministerin Lemke und Wirtschaftsminister Habeck haben nun im April ein Maßnahmenpaket zu dem Thema vorgestellt. Wie viel Nabu steckt in dem aktuellen Papier?

Krüger: Mit der naturverträglichen Energiewende beschäftigen wir uns als Nabu tatsächlich schon ganz lange. Und natürlich sind aus dem Diskussionspapier von 2020 einige Themen in das aktuelle Eckpunktepapier übernommen worden. Dazu gehört etwa die Forderung nach Standards zur Bewertung der Frage, ob eine Windkraftanlage das Tötungsrisiko bei bestimmten Tieren signifikant erhöht. In dem Papier fehlen aber aus unserer Sicht noch viele wichtige Aspekte. Höchste Priorität hat meiner Meinung nach die Frage der Flächenauswahl. Denn wenn es mit der Flächenauswahl nicht naturverträglich läuft, werden wir auch künftig viele Konflikte erleben. Aus meiner Sicht müssen im weiteren Prozess also noch viele Details des Eckpunktepapiers präzisiert werden, bevor daraus ein Gesetz wird.

ne: War der Nabu am aktuellen Eckpunktepapier beteiligt?

Krüger: Nein, das waren wir nicht. Seit mehreren Jahren läuft aber ein Prozess der Umweltministerkonferenz. In den Arbeitsgruppen waren auch die Umweltverbände vertreten. Es ging dort immer wieder um die bekannten Fragen des Artenschutzes, das signifikant erhöhte Tötungsrisiko hatte ich schon erwähnt. Von den Zwischenergebnissen ist sicher auch etwas in das Paket eingeflossen, aber der Prozess ist nicht abgeschlossen.

ne: An dem Papier von 2020 wurde kritisiert, dass es einen grundlegenden Konflikt zwischen Windenergie und Vogelschutz postulieren würde, den es so vielleicht gar nicht gibt. Diese Perspektive findet sich im Ansatz auch in dem aktuellen Eckpunktepapier. Dort wird von einem Zielkonflikt gesprochen, der aufgelöst werden soll. Wie würden Sie, Herr Krüger, diesen Zielkonflikt beschreiben?

Krüger: Unsere Kulturlandschaften werden intensiv genutzt, vor allem durch die Landwirtschaft. Nun kommt die Energiewirtschaft dazu. Wenn wir uns dabei auf die Windenergie fokussieren, dann gibt es eben Gruppen von Vögeln, vor allem bei den großen und segelnden Arten, bei denen ein erhöhtes Kollisionsrisiko besteht. Die technische Entwicklung verändert die Situation aber über die Jahre hinweg. Mittlerweile ist etwa der Abstand zwischen Boden und unterer Blattspitze viel größer als noch Anfang der 90er Jahre. Damit sinken bei bestimmten Arten die Risiken, etwa bei der Feldlerche. Andere Arten wie Rastvögel meiden Gegenden mit Windkraftanlagen jedoch weiterhin. Und bei großen Greifvögeln oder segelnden Arten wie den Störchen gibt es Schwierigkeiten bei der Navigation und erhöhte Kollisionsrisiken.

ne: Herr Brösamle, wie sehen Sie die Situation?

Brösamle: Vorab, ich kann mich nicht entsinnen, dass je zuvor eine neue Bundesregierung mit so viel Engagement für die Energiewende gestartet ist, mit dem Ziel, den Konflikt zwischen Windkraft und Artenschutz zu entschärfen. Allerdings war die Windbranche an der Ausarbeitung des Eckpunktepapiers nicht beteiligt. Wir sehen an einigen Stellen deutlichen Nachbesserungsbedarf, um in der Praxis zügig mehr Genehmigungen zu erhalten. Tatsächlich muss am Ende oftmals die Abwägung zwischen Individuen- und Klimaschutz erfolgen. Und dafür brauchen wir klare Regeln. Dabei sollten wir berücksichtigen, dass Klimaschutz die Basis für den Erhalt vieler Arten ist. Ich kenne übrigens kein anderes europäisches Land, in dem der Artenschutz so viele Windprojekte verhindert wie in Deutschland.

ne: Herr Krüger, steigt in der aktuellen Situation nicht automatisch die Akzeptanz für die Windenergie, auch bei zutiefst überzeugten Vogelschützern?

Krüger: Wir sollten Natur- und Klimaschutz nicht gegeneinander ausspielen. Wir müssen schon genau hinsehen. Darauf wird ja auch im IPCC-Bericht hingewiesen. Der Weltbiodiversitätsrat hat zudem sehr klar formuliert, dass die wichtigen und nötigen Maßnahmen des Klimaschutzes und der Energiewende nicht dazu führen dürfen, dass wir die Biodiversitätskrise weiter verschärfen. Wir müssen also aufpassen, was wir auf einer globalen Ebene diskutieren und wie die Konflikte vor Ort an den Projektstandorten gelöst werden. Es geht immer wieder darum, wie wir mit Schutzgebieten, mit gefährdeten Arten und mit Ausnahmen vom Tötungsverbot umgehen. Und ich bin überzeugt, die Fehler werden in der Regel am Anfang gemacht. Deshalb nochmals: Die Flächenauswahl muss stimmen, Anlagen sollten nicht in einem Dichtezentrum oder nahe an Vogelschutzgebieten errichtet werden. So werden Konflikte vermieden.

Henrike Schröter: Ich glaube, in den vergangenen 15 Jahren haben wir gesehen, dass die Windbranche und die Umweltverbände gegeneinander ausgespielt wurden. Beide Gruppen sind in den Ring geschickt worden, um sich gegenseitig zu beharken. Profitiert hat letztendlich die Politik, die nicht wirklich zum Ziel hatte, die Energiewende voranzutreiben. Jetzt haben wir eine neue Regierung, und wir sehen den verstärkten Bedarf, die Energiewende voranzubringen. Es wäre wirklich schön, wenn wir uns nicht mehr die alten Rollen aufdrücken lassen. Ich finde den Ansatz eigentlich richtig zu sagen, dass alles mit einer guten Planung anfängt. An der Stelle zeigt sich ein gemeinsames Interesse zwischen Windbranche und Naturschutz.

ne: Herr Brösamle, Sie hatten angedeutet, dass es in anderen EU-Ländern weniger Konflikte mit dem Artenschutz gibt. Wo läuft es besser?

Brösamle: In Ländern wie Finnland, Schweden, Frankreich oder Italien wird wesentlich pragmatischer verfahren. Es wird nach Lösungen gesucht, auch mal ein Baum mit einem Horst gefällt und dafür an anderer Stelle eine Nisthilfe aufgebaut. In den vergangenen 20 Jahren ist keines unserer Projekte im Ausland final am Artenschutz gescheitert. In Deutschland sind es rund 50 Prozent. Das ist exorbitant viel und dramatisch für die Energiewende. Zudem wird eine Menge Geld versenkt. Das könnte man sinnvoller für den Artenschutz einsetzen. Ich weiß aber gar nicht, ob es nur am deutschen Artenschutzrecht liegt, das bei der Umsetzung der EU-Artenschutzrichtlinie etwas über das Ziel hinausschießt, oder ob es auch an den Behörden oder Naturschutzverbänden liegt.

ne: Herr Krüger, was läuft hierzulande schief?

Krüger: Ein Aspekt ist sicher die Nutzungsintensität der Flächen und die Besiedlungsdichte in Deutschland. Zudem gibt es sehr viele Populationen, die sich in einem schlechten Erhaltungszustand befinden und sich weiter verschlechtern. Das ist aber nicht der Windenergie zuzurechnen. Es gibt immer mehr Siedlungs- und Verkehrsflächen, immer mehr Zerschneidung, Verlust an Strukturelementen wie Heckenflächen, Brachen und Säume. Wir vom Nabu erleben seit 20 Jahren in vielen Regionen einen Niedergang. Wenn dann dort zusätzlich noch ein Windpark errichtet werden soll, werden die Diskussionen entsprechend schwierig. Wir wollen einerseits die Energiewende vorantreiben und zugleich die Populationen in einem guten Zustand erhalten. Wenn die Politik deutlich machen kann, wie bei dem Thema eine Trendwende möglich ist, dann werden sich sicher viele neue Lösungen finden lassen. In den Arbeitsgruppen der Umweltministerkonferenz haben wir zudem gesehen, wie schwierig der föderale Prozess läuft, wie schwer sich die Länder tun, ihre Verfahren anzupassen. Die angespannte Personalsituation und die schlechte digitale Ausstattung in den Verwaltungen machen das nicht einfacher.

Brösamle: Sie stimmen mir doch aber zu, dass in Deutschland der Artenschutz oftmals von lokalen Naturschutzgruppen dazu missbraucht wird, um einen Windpark zu verhindern? In Wirklichkeit geht es dann nicht um Artenschutz, sondern um den ungestörten, freien Blick von der eigenen Terrasse.

Krüger: Klar, wir sprechen ja oft von der Not-in-my-backyard-Mentalität. Da wird häufig versucht, den Natur- oder Artenschutz ins Feld zu führen, um ein Projekt zu verhindern. Plötzlich bilden sich Bürgerinitiativen und es tauchen ganz viele Freunde des Arten- und Naturschutzes auf, die man vorher in den Nabu-Ortsgruppen noch gar nicht kannte. Das ist ein Problem.

ne: Im Eckpunktepapier findet sich zu diesem Thema das Detail, dass Nisthilfen verboten werden sollen. Würde das verhindern, dass gefährdete Arten vor Ort angesiedelt werden, nachdem dort mit den Planungen eines Parks begonnen wurde?

Krüger: Das gehört zum Beispiel zu den Themen im Eckpunktepapier, die ich nicht ganz verstanden habe. Es müsste konkreter formuliert werden, was verboten werden soll.

Schröter: Der Punkt geht auf eine ältere Forderung der Branche zurück. Gegner von Windparkprojekten stellen immer wieder Nisthilfen auf, um kollisionsgefährdete Arten in zukünftige Windparks oder in das auszuweisende Gebiet zu locken. Damit kann ein Projekt verhindert werden.

ne: Können Sie konkrete Beispiele benennen?

Schröter: Störche zum Beispiel nehmen Nisthilfen gerne an. Wenn die direkt an Eignungsgebieten aufgestellt werden und dort gebrütet wird, entscheiden die Behörden in der Regel, dass damit so umgegangen werden muss, als wären die Horste schon vor Planungsbeginn vor Ort gewesen. Wir müssen dann eventuell nachträglich eine Raumnutzungsanalyse erstellen und den Konflikt aufwändig entschärfen. Nisthilfen sollten deshalb nur in dem Abstand zu ausgewiesenen Windeignungsflächen errichtet werden dürfen, der nach artenschutzrechtlichen Vorgaben auch konfliktfrei ist. Insofern finde ich es gut, dass der Aspekt im Eckpunktepapier steht. Allerdings müsste der gesamte Bereich ausgeschlossen werden, für den ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko unterstellt wird, nicht nur der Horst-Nahbereich.

Krüger: Das Verbot, Nisthilfen aufzustellen, müsste bereits dann greifen, wenn die ganzen Prüfverfahren für Windprojekte laufen. Wir sehen uns beim Nabu diesen Aspekt gerade genauer an, denn natürlich haben wir kein Interesse, zusätzliche Konflikte zu schüren. Nachträgliche Ansiedlungen, das ist nicht im Sinne des Natur- und Artenschutzes.

ne: Vielleicht noch mal etwas grundsätzlicher. Das Eckpunktepapier fokussiert sich besonders auf den Artenschutz, auch wird das Zwei-Prozent-Flächenziel angesprochen. Reicht das, um mehr Tempo reinzukriegen beim Onshore-Windausbau?

Krüger: Mir fehlt noch die Klarheit, wie die Bundesländer motiviert werden sollen, die zwei Prozent auszuweisen. Es gibt Bundesländer, die auf einem guten Weg sind. Dort gab es auch Dialogprozesse, bei denen Naturschutzverbände eingebunden waren. Ein Beispiel ist Niedersachsen. Andere Bundesländer tun sich damit schwerer.

Brösamle: Sehe ich genauso. Wie die Flächen in den Bundesländern sinnvoll ausgewählt und ob immer genau zwei Prozent ausgewiesen werden sollen, ist nicht geklärt. Enorm wichtig ist aber, dass künftig ein Vorranggebiet auch wirklich ein Vorranggebiet ist. Oft dauert es Jahre oder Jahrzehnte, bis die Gebiete ausgewiesen werden. Dann kommen aber im Anschluss jede Menge Einschränkungen, der Artenschutz ist da nur ein Aspekt. Plötzlich geht es um Auflagen vom Denkmalschutz, Einschränkungen durch das Militär oder andere konkurrierende Infrastrukturen, wie etwa Versorgungsleitungen. Dann hat die Windenergie plötzlich keinen Vorrang mehr. Ich schätze mal, ungefähr ein Drittel unserer Projekte in Vorranggebieten kann am Ende nicht gebaut werden.

Krüger: Ein weiterer Aspekt sind sicherlich auch die sehr pauschalen Abstandswerte zu Teil- und Splittersiedlungen. Und natürlich machen die 10H-Regel in Bayern und die sehr pauschalierten Abstände in NRW den Raum eng für konfliktarme Windenergieregionen. Der Nabu lehnt diese pauschalen Abstände ab. Auch, weil so die Windparks in ökologisch sensiblere Gebiete abgedrängt werden.

Dies ist eine gekürzte Fassung. Das vollständige Interview lesen Sie in Ausgabe 5/2022 von neue energie.

 

Kommentare (0)

Kommentar verfassen»

Kommentar verfassen

Anzeige
Anzeige