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Ampelkoalition

Klimapolitik nach Belieben

Tim Altegör, 17.07.23
Verkehrs- und Bauministerium verzichten auf Klima-Sofortprogramme, ein ressortübergreifender Maßnahmenplan sieht weiter Zielverfehlungen in den Problemsektoren vor. Damit nimmt die Bundesregierung vorweg, dass sie das Klimaschutzgesetz nach der Sommerpause aufweichen will.

Das Bundesverkehrsministerium konnte am 17. Juli eine Erfolgsmeldung verkünden: Der Radweg zwischen Rüdesheim und der rheinland-pfälzischen Landesgrenze ist fertig, der letzte Bauabschnitt zwischen Lorch und Assmannshausen zum Befahren freigegeben. So wichtig der Radverkehr ist, Klimaschutzorganisationen hätten sich aus dem Ressort von Volker Wissing (FDP) an diesem Tag etwas anderes gewünscht: Ein Sofortprogramm, das die CO2-Bilanz des Verkehrssektors auf Kurs bringt.

Ein solches Programm, das „die Einhaltung der Jahresemissionsmengen des Sektors für die folgenden Jahre sicherstellt“, ist laut Bundesklimaschutzgesetz innerhalb von drei Monaten fällig, nachdem der Expertenrat für Klimafragen eine Zielverfehlung in einem Sektor festgestellt hat. Das war für Verkehr und Gebäude am 17. April der Fall. Gleiches gilt also für das Bauministerium unter Klara Geywitz (SPD).

Klima-Allianz konstatiert Rechtsbruch

Weil die Sofortprogramme jedoch offenbar ausbleiben, spricht die Klima-Allianz Deutschland, ein Zusammenschluss diverser Organisationen, von einem „Rechtsbruch“. Die Regierungskoalition will das Klimaschutzgesetz anpassen und die Ressortverantwortung aufweichen. Künftig soll der Fokus auf der Gesamtmenge der Emissionen liegen und eine Nachjustierung sich zudem an den regelmäßigen Projektionsberichten orientieren statt an Zielverfehlungen.

Der entsprechende Gesetzesentwurf der Regierung wird im Parlament jedoch erst nach dessen Sommerpause behandelt, frühestens im September. In einem Gutachten von April hat der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags dazu festgestellt, was eigentlich selbstverständlich erscheint: „Nach geltender Rechtslage“ seien die beiden Ministerien zur Vorlage von Sofortprogrammen bis 17. Juli verpflichtet. Ein bestehendes Gesetz könne „nicht durch exekutive Willensäußerungen unwirksam gemacht werden“, ein solches Vorgehen sei mit dem Rechtsstaatsprinzip unvereinbar.

Zu viele Treibhausgas-Emissionen bis 2030

Zwar hat die Regierung zusammen mit der Gesetzesnovelle ein Klimaschutzprogramm präsentiert, das sich über alle Sektoren erstreckt. Nur erfüllt es nicht die Vorgaben, die zumindest aktuell noch gelten. Wie Klimaminister Robert Habeck (Grüne) betont, könne damit die „Klimaschutzlücke“ bis 2030, also das kumulierte Überschreiten der im Gesetz festgeschriebenen Emissionsmengen, um maximal 80 Prozent reduziert werden. Laut einer Vorabprognose für den neuesten Projektionsbericht – der in Gänze noch nicht vorliegt, obwohl das Klimaschutzgesetz eine Frist bis 31. März vorgibt – verfehlen Gebäude und vor allem Verkehr weiterhin die Maßgaben.

Schon im vergangenen Jahr hatte Verkehrsminister Wissing ein laut Votum des Expertenrats ungenügendes Sofortprogramm eingereicht und in der Folge auch nicht nachgebessert. Mehrere Umweltverbände haben deswegen Klagen eingereicht. „In einem funktionierenden Rechtsstaat müssen Rechtsbrüche klare Konsequenzen haben“, fordert Stefanie Langkamp von der Klima-Allianz. Die Abgeordneten im Bundestag müssten das Klimaschutzgesetz bei dessen Überarbeitung daher „dringend“ verbindlicher machen – also das Gegenteil dessen, was die Regierung plant.

Auch Fridays for Future kritisiert, die Regierung breche geltendes Recht. Für den Verkehr präsentierten die Klimaaktivistinnen ein eigenes Sofortprogramm, das unter anderem ein allgemeines Tempolimit von 120 km/h, die Schaffung von Fußgängerzonen anstelle von Parkplätzen in Innenstädten und die Abschaffung fossiler Subventionen enthält. Zudem müsse Wissing als Verkehrsminister ersetzt werden.

 

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