Bundesregierung

Verantwortungslücke beim Klimaschutz

Tim Altegör, 18.04.23
Der Klima-Expertenrat bestätigt, dass die Sektoren Wärme und Verkehr erneut ihre CO2-Ziele gerissen haben. Die gesetzliche Vorgabe, in diesem Fall nachzubessern, will die Regierung abschaffen – und beabsichtigt offenbar, sich schon jetzt nicht mehr daran zu halten.

Deutschland hat sein CO2-Emissionsziel für 2022 knapp erreicht, die Sektoren Wärme und Verkehr haben jedoch zum wiederholten Mal ihre im Bundesklimaschutzgesetz vorgeschriebenen Höchstmengen an Treibhausgasen überschritten. Zudem ermöglichte ein starker Rückgang der Industrie-Emissionen die Zielerreichung, der auf die Energiekrise zurückzuführen und daher vermutlich nicht von Dauer ist. Zu diesen Ergebnissen kommt der Expertenrat für Klimafragen in seinem jährlichen Prüfbericht und bestätigt damit im Wesentlichen die Daten, die das Umweltbundesamt Mitte März vorgelegt hatte.

Demnach wurden 2022 in Deutschland 746 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente freigesetzt, 40,4 Prozent weniger als im angesetzten Vergleichsjahr 1990. Für 2030 schreibt das Klimaschutzgesetz als Zielwert 438 Millionen Tonnen vor, bis 2045 soll das Land klimaneutral sein. Bei der aktuellen Minderungsrate von etwa zwei Prozent jährlich werde das 2030-Ziel jedoch um rund 190 Millionen Tonnen überschritten, schreibt der fünfköpfige Expertenrat. Wegen wiederholter Überschreitungen der Jahresmengen würden auf dem Weg dahin in Summe rund 740 Millionen Tonnen zu viel emittiert.

„Offene Aufforderung zum Rechtsbruch“

Für die Sektoren Gebäude und Verkehr müssten die jeweiligen Ministerien laut Gesetz nun aufgrund der Zielverfehlung innerhalb von drei Monaten Sofortprogramme entwickeln, die geeignet sind, die Lücke zu schließen. Im vergangenen Jahr war ein solches Programm von Verkehrsminister Wissing (FDP) beim Expertenrat als vollkommen unzureichend durchgefallen. Vor wenigen Wochen hat der Koalitionsausschuss der Ampel-Regierung beschlossen, das Gesetz überarbeiten zu wollen und dabei die sektorenscharfen Pflichten abzuschwächen.

In der Bundespressekonferenz sagte ein Sprecher des Verkehrsministeriums am Tag der Veröffentlichung des Prüfberichts, dass man kein ressortspezifisches Sofortprogramm mehr plane. Man gehe davon aus, dass das Klimaschutzgesetz „vor Ablauf der Frist“ entsprechend überarbeitet werde. Der stellvertretende Regierungssprecher Wolfgang Büchner bestätigte auf Nachfrage, dass das Ministerium nichts mehr vorlegen müsse, da es nun „eine andere Beschlusslage“ gebe.

Die ist jedoch rechtlich unverbindlich und müsste erst noch durch den Bundestag ins Gesetz übertragen werden. „Wenn diese Aussage so zutrifft, wäre das eine offene Aufforderung zum Rechtsbruch“, kommentierte der verkehrspolitische Sprecher der Grünen im Bundestag Stefan Gelbhaar. „Gesetze gelten, auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kanzleramts. Es steht nicht im Belieben einer Regierung oder eines Regierungsteils, sich daran zu halten oder nicht.“

Experten werben für Emissionsbudget

Die stellvertretende Vorsitzende des Expertenrats Brigitte Knopf bezeichnete Büchners Äußerung auf Twitter als „ziemlich problematisch“. Der Ratsvorsitzende Hans-Martin Henning sagte bei der Vorstellung des Berichts, das Gremium sei „skeptisch, ob in drei Monaten ein neues Klimaschutzgesetz in Kraft ist“.

Zu den Inhalten einer Überarbeitung des Gesetzes äußert sich der Rat ebenfalls in seinem Gutachten und warnt vor möglichen negativen Folgen für die Erreichung der Klimaziele. Das betrifft etwa mögliche schwächere Vorgaben für die Regierung, sich mit jährlichen Zielverfehlungen zu befassen. Auch eine „tendenzielle Schwächung der Ressortverantwortung“ sehen die Experten ausdrücklich kritisch.

Zudem werben sie dafür, einen Budgetansatz beizubehalten, also Emissionsmengen festzuschreiben und nicht bloß Prozentziele für ausgewählte Jahre wie 2030. „Entscheidend ist, dass die derzeit im Klimaschutzgesetz festgelegte Emissionsmenge kumuliert über das Jahrzehnt nicht überschritten werden darf. Dieser Budgetansatz ist ein zentraler Grundgedanke des Gesetzes“, erklärt Knopf in der dazugehörigen Mitteilung.

 

Kommentare (0)

Kommentar verfassen»

Kommentar verfassen

Aktuelles Magazin

Ausgabe Nr. 03 / 2024

Superwahljahr: Europa setzt seinen künftigen Kurs – und ist damit nicht allein

Bisherige Ausgaben »
Anzeige

Social Media

AGB, Datenschutz, Impressum

Anzeige