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Windenergie

Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung verabschiedet

Michael Hahn, 14.02.20
Der Bundesrat hat heute einer Vorschrift zugestimmt, die dafür sorgt, dass die roten Warnlichter an Windenergieanlagen nur noch dann leuchten, wenn auch wirklich ein Flugobjekt in der Nähe ist.

Der Bundesrat hat heute (14. Februar) die Neufassung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen (AVV) verabschiedet. Die AVV regelt, welche Anforderungen die Systeme zur sogenannten Bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung (BNK) erfüllen müssen. Zur Akzeptanzsteigerung sollen die Lichter an Windenergieanlagen mittels BNK nachts nur noch dann blinken, wenn sich ein Flugobjekt nähert. Die Änderung der AVV wurde nötig, weil die Bundesregierung auch die Transpondertechnologie zur Umsetzung der BNK erlaubt hatte, obwohl dieser bislang die Zulassung fehlte. (Einen ausführlichen Bericht zum Thema finden Sie hier). Die Ausschüsse der Länderkammer für Wirtschaft und Verkehr hatten zuletzt noch Zweifel an der Sicherheit der Transponderlösung formuliert, letztlich stimmten die Länder aber zu.

„Es ist gut, dass die Einführung der BNK-Technologie mit der Zustimmung des Bundesrats einen weiteren wichtigen Meilenstein genommen hat. Allerdings sind auf dem Weg zum seriellen Einbau an bis zu 17.500 Bestandsanlagen noch einige Hürden zu nehmen“, kommentierte Hermann Albers, Präsident des Bundesverbands WindEnergie, den Beschluss. Entscheidend sei vor allem, „dass die Umrüstungsfristen für Betreiber von Windenergieanlagen realistisch und umsetzbar bleiben“ Ansonsten drohe „die Akzeptanzmaßnahme BNK zum wirtschaftlichen Risiko für Windenergieanlagenbetreiber zu werden“. Als Stichtag war beim Beschluss durch die Regierungskoalition Ende 2018 der 1. Juli 2020 angesetzt worden. Die Bundesnetzagentur hat die Frist um ein Jahr verlängert.

Auch Michael Wübbels, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Stadtwerkeverbands VKU, begrüßte die Entscheidung. Um Akzeptanz für den weiteren Windenergieausbau zu gewährleisten, müssten „die Beeinträchtigungen für Anwohner so gering wie möglich gehalten werden.“ Mit der Zulassung der Transponderlösung werde „für die Windparkbetreiber eine kosteneffiziente Möglichkeit geschaffen, Windenergieanlagen mit einer bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung auszustatten.“

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