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Gerichtsverfahren

Klimakläger nimmt erste Hürde

Ein Gericht hat entschieden: Die Klage von Saúl Luciano Lliuya gegen RWE ist grundsätzlich zulässig. Nun muss der Andenbauer zeigen, welche Mitschuld der deutsche Energiekonzern am Klimawandel in seiner Heimat trägt.
01.12.2017 | Aktualisierung: 12.01.2018 | 2 Min.

Der Peruaner Saúl Luciano Lliuya ist seinem Ziel einen Schritt näher gekommen, den deutschen Energiekonzern RWE anteilig für die Folgen des Klimawandels haften zu lassen. Der Bauer und Bergführer stammt aus der Andenstadt Huaraz. Die droht überflutet zu werden, weil die Gletscher oberhalb einer örtlichen Lagune schmelzen. Laut der Organisation Germanwatch, die Lliuya unterstützt, wären davon bis zu 50.000 Menschen betroffen. Ihre Rechnung lautet: RWE ist für 0,47 Prozent aller Treibhausgase verantwortlich, die wir seit der Industrialisierung in die Luft gepustet haben. Also soll der Konzern auch 0,47 Prozent der Kosten übernehmen, die für lokale Schutzmaßnahmen gegen die Flut anfallen.

Das Landgericht Essen gab RWE in erster Instanz Recht und urteilte, die Klage sei unzulässig. Doch jetzt hat das Oberlandesgericht Hamm am 30. November offiziell entschieden, dass es in die Beweisaufnahme gehen will. Sachverständige sollen dabei abklären, ob sich die Verantwortung von RWE im Detail nachweisen lässt. In der Summe geht es um rund 17.000 Euro, für den Großkonzern RWE nicht viel Geld. Doch wenn einmal etabliert ist, dass Unternehmen für die Folgen des von ihnen verursachten Klimawandels finanziell aufkommen müssen, sind weitere Gerichtsverfahren absehbar. Entsprechend entschieden weisen die RWE-Anwälte Lliuyas Ansinnen zurück. Ein einzelner Verursacher von CO2-Emissionen könne nicht für den globalen Gesamteffekt zur Rechenschaft gezogen werden, lautet ihr Argument.

„Ein Stück Rechtsgeschichte"

Germanwatch geht davon aus, dass die Entscheidung des Hammer Gerichts weit über diesen Fall hinaus wirkt. Eine ähnliche Rechtsgrundlage gebe es in mehr als 50 Staaten, betroffene Firmen müssten nun das Klagerisiko gegenüber Investoren kommunizieren. „Schon der Einstieg in die Beweisaufnahme in diesem Fall schreibt ein Stück Rechtsgeschichte“, kommentierte Lliuyas Anwältin Roda Verheyen. Gerichtsverfahren in Sachen Klimawandel gegen Firmen oder auch Staaten sind in den letzten Jahren häufiger geworden. Die niederländische Initiative Urgenda etwa erreichte vor Gericht, dass die dortige Regierung die Treibhausgase stärker senken muss.

In Deutschland kündigte zuletzt die Deutsche Umwelthilfe an, sie wolle nach den gescheiterten Koalitionssondierungen „durch gesellschaftlichen Druck sowie mit Hilfe der Gerichte dafür sorgen, dass deutsches und europäisches Umweltrecht sowie die internationalen Vereinbarungen zum Klimaschutz auch gegen die politischen Beharrungskräfte in unserem Land umgesetzt werden“. Beim Diesel-Skandal führt die Organisation bereits zahlreiche Verfahren. Zum Fall Lliuya gegen RWE erklärte der Germanwatch-Vorsitzende Klaus Milke allerdings, es sei „sicher keine Dauerlösung, dass die verletzlichsten Menschen weltweit nun alle ihr Recht mit Einzelklagen einfordern müssen“. Die Politik sei dafür zuständig, vom Klimawandel betroffene Menschen zu schützen und Verursacher in die Pflicht zu nehmen.

 

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