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Expertenvorschlag

Ein Pass für Klimaflüchtlinge

Den Bewohnern mancher Inselstaaten bleibt angesichts des steigenden Meeresspiegels wohl keine andere Möglichkeit als irgendwann das Land zu verlassen. Berater der deutschen Bundesregierung fordern jetzt, Betroffenen eine „würdevolle und sichere Migration“ zu ermöglichen.
06.09.2018 | Aktualisierung: 14.09.2018 | 2 Min.

Die Zahl der Klimaflüchtlinge weltweit wird bereits heute auf knapp 20 Millionen geschätzt. Es sind Menschen, die aufgrund von Dürren, Missernten, steigendem Meeresspiegel und Sturmfluten ihr Zuhause verloren haben und umsiedeln. Bis 2050 könnte die Zahl auf fast 150 Millionen Menschen ansteigen, wie ein im Frühjahr veröffentlichter Weltbank-Bericht zeigt, vor allem betroffen wären Afrika südlich der Sahara, Südasien und Lateinamerika.

Die meisten dieser Flüchtlinge bleiben dabei in ihren Heimatländern, nur eine Minderheit sucht ihr Heil im Ausland. Für die Bewohner der flachen Inselstaaten im Pazifik wie Tuvalu oder Kiribati könnte das aber die letzte Rettung sein – sie müssen emigrieren, wenn das Meer in diesem Jahrhundert weiter beschleunigt steigt. Für sie haben Experten nun einen „Klimapass“ vorgeschlagen, der ihnen staatsbürgerliche Rechte in anderen Staaten gibt.

Der Klimapass hat ein Vorbild: den „Nansen-Pass“ für Staatenlose, der nach dem ersten Weltkrieg hunderttausenden Menschen Zuflucht in sichere Staaten ermöglichte. Zunächst solle er für die Inselstaaten eingeführt werden, später müsse aber auch Angehörigen anderer Länder, die von den Klimaveränderungen betroffen sind, eine „würdevolle und sichere Migration ermöglicht werden“,  fordert der Wissenschaftliche Beirat Globale Umweltveränderungen (WBGU) der Bundesregierung in seinem Papier „Zeit-gerechte Klimapolitik“. Als Aufnahmeländer für die Flüchtlinge kämen vor allem die Staaten infrage, die historisch die CO2-Haupteinheizer waren – also die Industrieländer in Europa und Nordamerika, darunter natürlich auch Deutschland.

Die Experten sehen Gerechtigkeitslücken

Es ist der Job von Regierungsberatern, die politische Debatte auch mit solch unkonventionellen Ideen voranzubringen. Dass die Merkel-Regierung den Vorschlag angesichts der aufgeheizten Flüchtlingsdebatte tatsächlich, wie gefordert, beim Weltklimagipfel im Dezember in Kattowitz offiziell einbringt, ist aussichtslos. Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) reagierte denn auch zurückhaltend auf den Vorschlag. Ihr sei es wichtig, vorerst den Klimaschutz nach vorne zu stellen, sagte sie bei der Übergabe des WBGU-Gutachtens an die Regierung. Doch immerhin verleiht das Berater-Papier der Debatte über Gerechtigkeit in der Klimapolitik neuen Schwung.

Tuvalus Bürger haben kaum zum Klimawandel beigetragen, doch sie sind mit am stärksten davon betroffen. Es sei ungerecht, wenn die Interessen von Klimaopfern nicht wahrgenommen würden, warnte der WGBU-Co-Vorsitzende Dirk Messner. Nötig sei daher auch besserer Rechtsschutz für Betroffene. Die Berater empfehlen der Bundesregierung, einige aussichtsreiche Pionierklagen besonders vom Klimawandel geschädigter Menschen und Gemeinden gegenüber Konzernen zu unterstützen, die für den Klimawandel mitverantwortlich sind, und die Prozesskostenrisiken zu übernehmen.

Allerdings betonen die Regierungsberater zugleich, dass unter dem Stichwort Gerechtigkeit auch die sozialen Aspekte der Energiewende stärker berücksichtigt werden müssten als bisher. Sie schlagen den Aufbau eines „Transformationsfonds“ vor, der die strukturellen Anpassungsprozesse etwa in den Braunkohle-Regionen unterstützen soll – gespeist aus einer moderaten Erhöhung der Erbschaftsteuer sowie Abgaben auf den CO2-Ausstoß. Ein Volumen von 40 Milliarden Euro pro Jahr könne so zusammenkommen. Viel Geld, angesichts der national und international wachsenden Aufgaben der Klimapolitik aber vielleicht gerade genug.

 

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