Die über Deutschland verteilten Großspeicher verfügen über eine Kapazität von knapp drei Gigawattstunden – ein Anstieg um 120 Prozent innerhalb von zwölf Monaten. So könnte es weitergehen: Der Wille von Unternehmen sei ebenso vorhanden wie die Erlöspotenziale, sagt Dirk Uwe Sauer, Professor für Speichersystemtechnik an der RWTH Aachen. Tatsächlich soll sich die Kapazität von Großbatterien bis Ende 2026 auf 8,6 Gigawattstunden verdreifachen, hat das Beratungsunternehmen Enervis in einer Marktanalyse berechnet. „In der unmittelbaren Nähe jedes Umspannwerks, das wir uns anschauen, gibt es derzeit irgendeinen Plan für einen Batteriegroßspeicher – manchmal auch zwei oder drei“, sagt Moritz von Daniels vom Speicherkraftwerkentwickler Greentech. „Hier herrscht zurzeit Goldgräberstimmung.“
Durch dieses Urteil kommen gewaltige Kosten auf Investoren zu. Der Anschluss an die Verteilnetze könne schnell ein Fünftel der Investitionskosten betragen, sagt RWTH-Forscher Sauer. Genau lassen sich die Summen nicht berechnen, denn bei den Übertragungsnetzen gibt es keinen Einheitssatz. Was jedoch klar ist: Bei Großprojekten werden leicht mehrere Millionen Euro als Baukostenzuschuss fällig.
Doppelte Netzentgelte könnten ab 2029 anfallen
Es könnte noch schlimmer kommen: durch doppelte Netzentgelte. Sie fallen einmal bei Stromentnahme und einmal bei Wiedereinspeisung an. Derzeit sind Großspeicher von Netzentgelten befreit, doch das soll sich spätestens 2029 ändern. Die Bundesnetzagentur plant eine Reform, die auch Stromerzeuger am Netzausbau beteiligt. Das grundsätzliche Dilemma sei auch hier, so Sauer, dass Großspeicher sowohl als Verbraucher (weil sie Strom aus dem Netz aufnehmen) als auch als Erzeuger (weil sie ihn wieder einspeisen) gelten. Müssten beispielsweise Gaskraftwerke keine oder weniger Netzentgelte zahlen, wäre das „eine erhebliche Diskriminierung“.
Auch die Branche macht Wind gegen die Pläne der Bundesnetzagentur. „Der Ausbau von Speichern muss genauso schnell voranschreiten wie der von Erneuerbaren-Anlagen“, kritisiert etwa Gerrit Lühring vom Bundesverband Energiespeicher-Systeme (BVES).
Welche Rolle nehmen Batteriespeicher im Netz ein?
Für den Speicherexperten Sauer ist klar: Werden Batteriespeicher als weiteres Element des Stromsystems neben Kraftwerken und Verbrauchern verstanden, müssen dieselben Bedingungen für den Marktzugang gelten. Alternativ könne man Großbatterien als Kapazitätserweiterung der Stromnetze begreifen: Ebenso wie bei Netzen fließt schließlich Strom durch, nur eben zeitversetzt. In diesem Szenario müssten die Großspeicher ebenso wie Netze einem regulierten Markt unterstehen und ihr Ausbau von der Bundesnetzagentur festgelegt werden. „Die meisten Speicherbetreiber würden das aber wohl nicht gern sehen“, sagt Sauer, „denn im Moment winken deutlich höhere Gewinnmargen als bei den Netzen.“
Flexible Netzanschlussverträge bisher selten umgesetzt
Das Problem ließe sich lösen, indem flexible Netzanschlussverträge vereinbart werden. Darin kann Betreibern von Batteriespeichern ein netzdienliches Verhalten vorgeschrieben werden – was sie sowieso vorhaben, weil es am wirtschaftlichsten ist. Solche Verträge werden zunehmend diskutiert, aber selten in der Praxis umgesetzt.
Netzbetreiber hätten bislang schlicht wenig Erfahrung im Umgang mit Großspeichern, meint BVES-Experte Lühring. Hinzu kommt: Batteriespeicher brauchen die Nähe zu Umspannwerken in der Hochspannungs- und Höchstspannungsebene – und deren Zahl ist begrenzt. Auch das trübt die Stimmung.


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