Sachverständige begleiten Betreiber von Windenergieanlagen über deren gesamten Lebenszyklus. Zentral sind dabei Pflichtprüfungen. Bevor ein Windrad ans Netz geht, sind Bau- und Abnahmeprüfungen zur Inbetriebnahme vorgeschrieben. Mit der wiederkehrenden Prüfung sichern Betreiber die Sicherheit und Betriebsfähigkeit der Anlagen. Mit Prüfungen zum End of Warranty läuft die Gewährleistung des Anlagenherstellers aus. Zustandsorientierte Prüfungen haben das Ziel, Wartungs- und Reparaturentscheidungen treffen zu können sowie Schäden früher zu erkennen. Sie sind häufig Voraussetzung für Versicherungsschutz oder einen Betreiberwechsel.
Alle Windräder benötigen wiederkehrend Prüfungen der Befahranlagen und Druckbehälter durch eine zugelassene Überwachungsstelle. Sachverständige führen zudem Pflichtinspektionen an Kranen und Elektrik durch. Die Standsicherheit der Windenergieanlage Turm und Gründung werden regelmäßig nach der entsprechenden Richtlinie (DIBt 2012) geprüft. Bei Schadensfällen erfolgen Materialprüfung und Schadensanalytik in akkreditierten Werkstofflaboren.
Spezialisierte Sachverständige für sichere SektorenkopplungDie Nutzung von Strom in anderen Energie-Sektoren wie Wärme und Verkehr, z.B. durch E-Autos und Wärmepumpen.
Ein neues Thema ist die SektorenkopplungDie Nutzung von Strom in anderen Energie-Sektoren wie Wärme und Verkehr, z.B. durch E-Autos und Wärmepumpen., also der Betrieb von Verbundanlagen mit Solaranlagen oder Wasserstoff. Dafür sind spezialisierte Sachverständige gefragt, die über das Know-how zu Gefahrgutumschließungen und Wasserstofffüllanlagen verfügen. Auch Elektrolyseure und Druckanlagen werden vor Inbetriebnahme und wiederkehrend unter Berücksichtigung der aktualisierten Norm ISO 22734-1 geprüft.
