neue energie: Dem aktuellen Entwurf zum EEG 2027 und zum Netzpaket zufolge sollen zukünftig häufiger flexible Netzanschlussvereinbarungen (FCA) anstatt eines sofort uneingeschränkten Anschlusses geschlossen werden. Wie bewerten Sie dieses Instrument?
Marc Behnke: Das Instrument FCA ist schon heute im EEG verankert. FCA sind grundsätzlich ein sinnvoller Baustein im Instrumentenmix, um bei knappen Netzkapazitäten Kunden dennoch einen Anschluss zu ermöglichen.
ne: Können flexible Netzanschlüsse die Anschlusszeiten verkürzen?
Behnke: In Relation zu einem Vollanschluss, für den entweder zuvor ein Netzausbau erforderlich wäre oder der Anlagenbetreiber zusätzliche Kosten für eine eigene Anschlussanlage hat, ist das der Fall.
ne: Kritiker befürchten, dass FCA den Netzausbau ersetzen könnten. Ist diese Sorge berechtigt?
ne: Wie bewerten Sie die geplante Regelung zu kapazitätslimitierten Netzgebieten? Ist das aus Ihrer Sicht ein gutes Instrument?
Behnke: 25 Jahre nach Beginn der Energiewende geht es nun darum, die Nachhaltigkeit und damit die Akzeptanz des Erreichten ebenso wie die in der „zweiten Halbzeit“ noch zu gehenden Schritte abzusichern. Hierfür sind Nachjustierungen im Sinne von Effizienzsteigerungen beziehungsweise zur Begrenzung der Entwicklung der Systemkosten dringend erforderlich. Dabei ist die Ansiedlung neuer Anlagen auf Basis von Photovoltaik und Windkraft dort, wo möglichst viel des Strompotenzials in das Netz integriert werden kann, ein entscheidendes Element. Wir begrüßen den Ansatz der kapazitätslimitierten Leitungsabschnitte in einem Netzgebiet. Es geht im Übrigen nicht um Netzgebiete insgesamt. Über die Wirksamkeit des Ansatzes entscheidet am Ende die konkrete Ausgestaltung.
ne: Können Sie die Befürchtung nachvollziehen, dass damit der Erneuerbaren-Ausbau gebremst wird, während der Netzausbau weiter stockt?
ne: Anhand welcher Kriterien definieren Sie kapazitätslimitierte Netzgebiete? Und sehen Sie die Gefahr rechtlicher Auseinandersetzungen bezüglich der Einstufung mit Anlagenbetreibern?
Behnke: Die Definition von kapazitätslimitierten Leitungsabschnitten richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben. Ebenso schafft die entsprechende Anzeige gegenüber der BNetzA beziehungsweise die Veröffentlichung Transparenz über die Netzkapazitäten. Die Ausgestaltung des „Auslösekriteriums“ beantwortet die Frage, wieviel Redispatch wir uns regional perspektivisch leisten wollen beziehungsweise können. Für eine Steuerungswirkung ist darüber hinaus das Zusammenspiel mit zwei weiteren Kriterien ausschlaggebend. Orientiert sich die Dauer des Entfalls der Kompensation im Abregelfall an den realen Zeitbedarfen im Leitungsausbau in der Hochspannung? Und wird eine Deckelung des Kompensationsentfalls so ausgestaltet, dass die Ansiedlung neuer Projekte an „freien“ Leitungen deutlich attraktiver wird? Wenn beides nicht gegeben wäre, ergäbe sich keine Wirksamkeit. Rechtliche Schritte stehen immer offen und werden auch im aktuellen Anschlussregime nicht selten genutzt.
ne: Die Reformen setzen voraus, dass Netzbetreiber deutlich mehr Daten sammeln, verarbeiten und kommunizieren und Netzkapazitäten aktiv verwalten können. Wie weit sind Sie als Verteilnetzbetreiber auf diesem Weg?
ne: Zur Diskussion steht, Erzeugungsanlagen über Baukostenzuschüsse stärker an Netzausbaukosten zu beteiligen. Wie bewerten Sie diesen Ansatz?
Behnke: Für die bereits angesprochene langfristige Akzeptanz der Energiewende halten wir es für wichtig, dass die Netzkosten verursachergerecht zugeordnet werden. Insofern ist es den Verbrauchern beziehungsweise Bezugskunden nicht länger vermittelbar, dass diese Gruppe die Netzkosten allein trägt, obwohl sich die Stromflüsse im deutschen Netz in den letzten Jahren beziehungsweise Jahrzehnten de facto „umgedreht“ haben. Das E.DIS-Netz ist mittlerweile mindestens genauso ein Erzeugungs- und Abtransport wie ein Verteilnetz. Baukostenzuschüsse sind für eine verursachergerechte Kostenallokation ein Teilelement.
ne: Zum Schluss: Werden die Reformen den Ausbau von Photovoltaik und Windenergie Ihrer Meinung nach insgesamt beschleunigen oder eher bremsen?
Behnke: Bezogen auf das Netzpaket, eine wirksame Ausgestaltung des Instruments unterstellt, wird sich der Ausbau von Photovoltaik und Windenergie und damit die Entwicklung der Redispatch-Mengen für die Dauer der Ausweisung an den kapazitätslimitierten Leitungsabschnitten verlangsamen. Dagegen wird sich der Ausbau an den nicht-kapazitätslimitierten Leitungsabschnitten, die deutschlandweit aktuell etwa 90 Prozent ausmachen dürften, voraussichtlich erhöhen. Im Ergebnis steht absolut und relativ – im Verhältnis von eingespeister Kilowattstunde pro installiertem Kilowatt – mehr EE-Strom im Netz.