- Das geplante Wasserstoff-Netz soll zentrale Industriezentren, Kraftwerke, Speicher und Importpunkte verbinden und bildet die Basis für eine zukünftige Wasserstoffwirtschaft.
- Geplant sind rund 9.000 km Leitungen mit Investitionen von knapp 19 Milliarden Euro, größtenteils durch Umrüstung bestehender Erdgasleitungen.
- Das Kernnetz wird ab Mitte der 2020er aufgebaut und soll bis etwa 2032 in Betrieb gehen.
- Es besteht das Risiko, dass Infrastruktur schneller entsteht als tatsächlicher Bedarf – wodurch hohe Kosten und geringe Auslastung drohen.
- Netzentgelte, staatliche Regulierung und Fördermechanismen spielen eine entscheidende Rolle, um Investitionen und Nutzung des Netzes anzureizen.
Ende vorigen Jahres hatte der Gasnetzbetreiber Gascade Grund zum Feiern. Im Seebad Lubmin, im Nordosten Deutschlands, nahm das Unternehmen die erste Fernleitung für den Transport von Wasserstoff in Betrieb. Sie führt 400 Kilometer weit bis nach Sachsen-Anhalt. Das entspricht fünf Prozent der geplanten 9040 Kilometer, die das Wasserstoffkernnetz bis 2032 umfassen soll, für dessen Fertigstellung Investitionen von insgesamt rund 19 Milliarden Euro veranschlagt sind. Die umgerüstete Pipeline sei „der erste Schritt zu einer weiterführenden Kernnetzanbindung der Industriezentren in Süddeutschland bis zum Jahr 2029“, teilte das Unternehmen mit. Im Rahmen des Projekts sollen außerdem Leitungen nach Polen, Tschechien und auch in Richtung Bayern und Österreich umgestellt oder neu gebaut werden. Vorerst strömt jedoch kein fossilfrei erzeugter, grüner Wasserstoff durch die Gascade-Pipeline, sondern die graue Variante, gewonnen aus fossilen Rohstoffen. Denn das kostbare Grüngas ist derzeit fast so rar wie ein Februar mit 29 Tagen.
7,50 Euro pro Kilogramm: Grüner Wasserstoff bleibt teuer
Die Realität sieht freilich anders aus: Eine vom Energiebranchenverband BDEW im Februar veröffentlichte Studie zum Wasserstoffhochlauf veranschlagt für das Grüngas aktuell günstigstenfalls sieben Euro pro Kilogramm. Mit 7,50 Euro pro Kilogramm hatte die Kommission zum Monitoring der Energiewende den Preis in ihrem im Dezember 2025 erschienenen Bericht beziffert. Das gelte für Nordwesteuropa, aber selbst in Regionen, in denen viel grüner Strom für die Elektrolyse vorhanden ist, käme man kaum unter fünf bis sechs Euro pro Kilogramm, konstatiert das Gremium um dem Vorsitzenden Andreas Löschel von der Ruhr Uni Bochum. Damit liege der Preis „weit über den früheren Erwartungen“. Ursachen dafür seien vor allem gestiegene Investitionskosten, Effizienzverluste bei der Elektrolyse sowie unterschätzte Stromkosten.
Bestehendes Erdgasnetz soll größtenteils umgerüstet werden
„Im Wasserstoffnetz ist eine strikte eigentumsrechtliche Trennung der jeweiligen Betreiber nicht nötig“, sagt Michael Fehling von der Bucerius Law School in Hamburg. „Es genügt, wenn die geschäftliche Unabhängigkeit des Netzbetreibers im Unternehmen sichergestellt ist.“ Gerechtfertigt wird diese Regelung damit, dass ein gemeinsamer Betrieb von Wasserstoff- und Erdgasnetzen in weitem Umfang unverzichtbar sei, weil ein Teil des Kernnetzes aus umgerüsteten Erdgasleitungen bestehen soll. Tatsächlich sollen von den geplanten 9040 Kilometern bis zum Jahr 2032 etwa 40 Prozent neu gebaut und 60 Prozent umgerüstet werden.
Symbiose von Erdgas und Wasserstoff kann zu Interessenskonflikten führen
Die Vorschriften zur Entflechtung beim Wasserstoff gelten allerdings nur für Fernleitungsnetzbetreiber wie etwa Gascade. Verteilnetzbetreiber sind nicht betroffen. Dafür haben sich in Deutschland vor allem die Kommunen eingesetzt. Eine Trennung von Gas- und Wasserstoff netzen hätte es vielen Stadtwerken nahezu unmöglich gemacht, die Transformation der Gasinfrastruktur einzuleiten, argumentierten Städte und Gemeinden.
Die Symbiose von Erdgas und Wasserstoff kann gleichwohl zu Interessenskonflikten führen, warnten Experten der TU Berlin, von Fraunhofer-Instituten und anderen Forschungseinrichtungen in einem Positionspapier bereits vor drei Jahren. Demnach bestehe die Gefahr, dass sich der langwierige Prozess des Übergangs von zersplitterten Teilmärkten zu einem einheitlichen Erdgasmarkt beim Wasserstoff wiederholen könnte. Bei Erdgas sei erst durch das Eingreifen der Regulierungsbehörde und schließlich aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen ein gesamtdeutscher Gasmarkt geschaffen worden. Ohne eine wirksame Entflechtung müssten die Netzbetreiber ihre Entscheidungen stets über die Sparten Erdgas und Wasserstoff hinweg fällen. Damit entstünden Zielkonflikte, heißt es in dem Papier.
Ordnungsrahmen und Finanzierungsregime für Wasserstoffverteilnetze fehlt
Derlei Bedenken sind nicht von der Hand zu weisen. Das zeigen unter anderem die Reaktionen der Branche auf den Entwurf des Wasserstoffbeschleunigungsgesetzes. Bei einer Anhörung im Bundestagsausschuss für Wirtschaft und Energie im November 2025 wies der Zusammenschluss der überregionalen Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) darauf hin, dass trotz der Umrüstung auf Wasserstoff die Erdgasversorgung im verbleibenden Erdgasnetz weiter sichergestellt werden müsse. Um dies zu gewährleisten, will der FNB sogenannte erdgasverstärkende Maßnahmen im Gesetz verankern, etwa den Neubau von Verdichtern und Messanlagen. Oder es müssten Anschlussnehmer an einer umzustellenden Gasleitung erst über eine andere Leitung ans Gasnetz angebunden werden. Für solche Maßnahmen spricht sich auch der BDEW aus.
Beim 40.000 Kilometer langen deutschen Ferngasnetz erscheinen diese Probleme überschaubar. Völlig ungeklärt ist indes die Umstellung des mehr als 500.000 Kilometer langen Gasverteilnetzes. Hier nimmt der Handlungsdruck zu. Im Juni 2024 hatte die EU eine Richtlinie verabschiedet, die Gasnetzbetreibern die geplante Stilllegung ihrer Netze erlaubt. Sie muss bis spätestens Mitte 2026 auch von Deutschland in nationales Recht überführt werden. Wegen des absehbaren Rückgangs beim Erdgasverbrauch hat die Bundesnetzagentur bereits 2024 die Abschreibungen für die Gasnetze erleichtert. Die Entwicklung bereitet nun aber den mit Verteilnetzen und Kommunen besonders konfrontierten Landesregierungen Sorgen. Für künftige Wasserstoff(verteil)netze, um Industrie, Kraftwerke und Speicher außerhalb des Kernnetzes anzubinden, gebe es derzeit keinen Ordnungsrahmen und kein Finanzierungsregime, beklagte die Energieministerkonferenz im Dezember 2025. Sie hat daher den Bund aufgefordert, bis zu ihrer nächsten Konferenz im Mai einen Finanzierungsrahmen für Wasserstoffverteilnetze zu schaffen, damit Netzbetreiber, Kommunen und Investoren endlich Planungssicherheit erhalten.

