Biotreppe, Grüngas- und Grünheizölquote – derlei Wortkreationen beschäftigen seit Ende Februar die Energiefachwelt. Sie sind Teil der Eckpunkte des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GMG) der Bundesregierung. Damit will sie Öl- und Gasheizungen wieder vom Abstellgleis holen. Die Vorgabe aus dem aktuell geltenden Gebäudeenergiegesetz (GEG), Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbarer Energie zu betreiben, soll entfallen.
Nur vier Tage nach Bekanntgabe der Öl- und Gas-Renaissance fielen Bomben auf Teheran. Die Preise für fossile Brennstoffe schießen seitdem in die Höhe. Der für Ostern angekündigte GMG-Entwurf lässt weiter auf sich warten. Auf Nachfrage antwortet das Bundeswirtschaftsministerium, „bald“ werde der Entwurf veröffentlicht. Am Zeitplan, das Gesetz vor Juli zu verabschieden, will das Haus von Ministerin Katherina Reiche (CDU) dennoch festhalten. Was aber taugen die Pläne? Sind die geforderten Mengen realistisch? Und kann die Bioenergie, die in den vergangenen Jahren politisch eher kleingehalten wurde, damit künftig eine größere Rolle als Technologie für die Energiewende spielen?
GMG: Plan mit Leerstellen bei wichtigen Punkten
Biotreppe – das bedeutet steigende verpflichtende Beimischungsanteile an Biogas und Bioöl, wenn Hausbesitzer neue Gas- und Ölkessel einbauen. Im Grunde gibt es das schon im GEG, allerdings nur für Heizungen, die zwischen 2024 und 2028 installiert wurden. Die Grüngas- und Grünheizölquote gilt für die Anbieter von Erdgas und Heizöl. Bislang bekannt ist, dass die Biotreppe 2029 mit zehn Prozent starten und in drei Schritten bis 2040 ansteigen soll. Wie hoch, ist unklar. Für die Quote ist ab 2028 „bis zu“ einem Prozent geplant, Genaueres ist nicht bekannt. Bis zum Sommer sollen Eckpunkte folgen und schließlich in ein separates Gesetz münden.
Für spätere Stufen von Treppe und Quote könne das nationale Biomethanpotenzial auf 150 TWh ausgeweitet werden – und das ohne zusätzliche Anbauflächen, betont Rauh. Die 9300 Biogasanlagen mit Vor-Ort-Verstromung und die Biomethananlagen erzeugen zusammen rund 80 TWh Energie. Durch die Mobilisierung von mehr Gülle und Mist, Zwischenfrüchten, Rest- und Abfallstoffen könne der Wert auf 130 TWh steigen. Davon müssten 78 TWh auf den Biomethansektor entfallen. Ein beträchtlicher Teil wäre demnach also von Strom- auf Gaserzeugung umzurüsten und würde in der Konsequenz im Stromsystem fehlen.
Reicht die Biogaskapazität in Deutschland?
Zusätzlich müsste die Power-to-Gas-Technologie in großem Stil eingeführt werden: Die Erzeugung von synthetischem Methan aus Wasserstoff und CO₂, das bei der Biogasaufbereitung abgespalten wird, könne bis zu 72 TWh Methan bereitstellen. Industrie und Gewerbe sollen von der Grüngasquote ausgenommen sein, der Bedarf der privaten Haushalte in Deutschland liegt bei 250 bis 260 TWh. Das heimische Potenzial bietet nach dieser Rechnung also noch genügend Spielraum für steigende Grüngasanteile. Hinzu kommt die Möglichkeit von Importen: Der Fachverband beziffert das Biogaspotenzial im übrigen Europa inklusive der Ukraine auf rund 285 bis 428 TWh.
Das Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung betont in einer Kurzanalyse ebenfalls, die zunehmende Wärmeerzeugung aus Strom sei „der technologisch sinnvollste und kosteneffizienteste Pfad für eine Dekarbonisierung im Gebäudebereich“. Durch die geplante Gesetzesänderung könnten bis 2045 rund 230 Millionen Tonnen an zusätzlichen CO₂-Emissionen entstehen, weil fossile Heizungen in Betrieb blieben und mehr Energiepflanzen angebaut und gedüngt werden müssten. Auch der Fachverband Biogas wertet den Wegfall der 65-Prozent-Regel als „Schwächung der Wärmewende“. Die Grüngasquote sieht der Verband aber positiv und hofft auf einen Schub für den Hochlauf grüner Moleküle.
Heizkosten könnten steigen – wegen fossiler und trotz grüner Energieträger
Andere Rechnungen kommen teils auf weit höhere Mehrkosten, wenn sie etwa grünen Wasserstoff einrechnen oder den Preisvergleich mit einer Wärmepumpe ziehen. Vor einer „Kostenfalle“ durch die Weiternutzung fossiler Energien warnt daher die klimapolitische Sprecherin der Bundestags-Grünen, Lisa Badum: „Die Leute bleiben auf den Kosten für Öl und Gas sitzen. Das ist vor allem schlecht für Mieter.“ Auf Drängen der SPD soll das GMG nun wohl eine Mieterschutzklausel bekommen.
Heizungsgesetz: Was ist eigentlich „grünes Öl“?
Noch etwas komplizierter als beim Gas stellt sich die Lage bei Ölheizungen dar, angefangen bei der Frage: Was ist eigentlich „grünes Öl“? In Betracht kommen dafür entweder Fettsäuremethylester (FAME), besser bekannt als Biodiesel, oder hydrierte Pflanzenöle (HVO). Ein Vorteil beim Gas ist, dass sich Erdgas durch das chemisch identische Biomethan eins zu eins ersetzen lässt. Dadurch ist die Idee der Biotreppe technisch problemlos umsetzbar. Erforderlich ist nur die Verbuchung der Mengen, kein physisches Zumischen.
Bei Ölheizungen ist das anders. HVO ist auf 26 Prozent Zumischung zum Diesel beschränkt, weil es chemisch nicht ganz identisch ist. Bei der HVO-Produktion wird Pflanzenöl mit Wasserstoff behandelt (hydriert). Hersteller sind einige Bio- und Petrochemie-Konzerne aus dem Ausland. In Deutschland wird kein HVO hergestellt. Bei Biodiesel weichen die Eigenschaften gegenüber Diesel und Heizöl etwas mehr ab, weshalb die Zumischung auf 20,9 Prozent begrenzt ist. Er wird vorwiegend aus Raps, zu einem beträchtlichen Teil aber auch aus Altspeiseölen und -fetten hergestellt, hauptsächlich von der mittelständischen Industrie. Erfahrungen mit der Beimischung zu Heizöl gibt es seit rund 15 Jahren in Baden-Württemberg: Um das dortige Erneuerbare-Wärme-Gesetz zu erfüllen, kann Heizöl mit zehn Prozent Bioanteil verwendet werden.
Unklare Biotreppenstufen ab 20 Prozent aufwärts
Boenigk zufolge begrüßt der Verband die Vorschläge, weil sie für Biodiesel einen weiteren heimischen Absatzmarkt erschließen. Die erforderlichen Mengen seien für die Industrie leicht zu produzieren: Deutschland verbrauche im Jahr etwa zehn Millionen Tonnen Heizöl, für eine Grünölquote von einem Prozent würden also maximal 10.000 Tonnen gebraucht. Die Biotreppe spiele angesichts von 22.000 neuen Ölheizungen im vergangenen Jahr vorerst keine große Rolle.
Die Produktionskapazität für Biodiesel liege bei rund vier Millionen Tonnen, werde jedoch in der Regel nicht ausgeschöpft. 2024 wurden in Deutschland 3,6 Millionen Tonnen des Kraftstoffs produziert, aber nur 2,1 Millionen Tonnen verbraucht. Die deutsche Biodieselindustrie hat also Exportüberschüsse zu verzeichnen. Der Wärmemarkt im Inland wäre als eine weitere Absatzoption höchst willkommen.
Völlig ungelöst erscheint indes die Frage, wie Biotreppenstufen ab 20 Prozent aufwärts technisch funktionieren sollen. Bei der Quote wäre zudem denkbar, dass sie – wie bei Kraftstoffen – nach der Treibhausgasminderung differenziert, je nachdem ob zum Beispiel Abfall- oder Anbau-Biomasse zum Einsatz kommt. Das wäre allerdings ungleich komplexer. Und sollten die Anteile weit in den zweistelligen Prozentbereich reichen, ohne dass sich der Gesamtverbrauch an Öl und Gas gravierend verringert, müsste die Frage nach den verfügbaren Biomasseressourcen in jedem Fall neu gestellt werden.


