Seit der Einführung von Ausschreibungen für Windenergie an Land im Mai 2017 sind die Ausschreibungsvolumina kontinuierlich gestiegen. Insgesamt wurden zwischen 2017 und 2025 rund 58,2 Gigawatt (GW) Windenergieleistung auktioniert, wobei für etwa 48 GW tatsächlich Zuschläge erteilt werden konnten, wie die Zahlen der Bundesnetzagentur zeigen. Zwischen 2017 und 2025 hat sich das jährliche Ausschreibungsvolumen mehr als verfünffacht.
- 2017 bis 2020: moderates Niveau zwischen 2,7 und 3,9 GW
- 2021 bis 2022: leichter Anstieg auf 4,2 bzw. 4,6 GW
- ab 2023: sprunghafter Zuwachs auf 9,8 GW, gefolgt von 12,1 GW (2024) und 14,4 GW (2025)
Der starke Anstieg ab 2023 korrespondiert mit politischen Nachsteuerungen sowie der Übertragung nicht vergebener Mengen aus Vorjahren. Der durchschnittliche Zuschlagswert stieg seit der Einführung von 4,6 auf 6,6 ct/kWh, wobei die Höchstwerte von 7 ct/kWh bei Einführung nach einem Rückgang wieder auf rund 7,4 ct/kWh 2025 leicht gestiegen sind.
Windprojekte mit Zuschlägen ungleichmäßig über Deutschland verteilt
Windenergie: Nicht jedes bezuschlagte Projekt wird umgesetzt
Ein Blick auf die Realisierung zeigt, dass Ausschreibungsvolumen nicht unmittelbar in installierte Leistung übersetzt wird. Bis Ende 2025 wurden etwa 19 GW der bezuschlagten Leistung tatsächlich umgesetzt. Verzögerungen ergeben sich insbesondere durch Genehmigungsprozesse, Herausforderungen bei der Projektumsetzung und Marktveränderungen.
Dennoch ist die Entwicklung der Ausschreibungsvolumina ein zentraler Indikator für die Ausbaupfade der Windenergie – und zugleich für die Zielerreichung der Energiewende. Allerdings sind im kürzlich veröffentlichten Referentenentwurf des EEG 2027 weiterhin nur zehn GW jährlich zu installierender Leistung bis 2032 gesetzlich vorgeschrieben. „Unverständlich ist, dass die im Klimaschutzprogramm beschlossene kurzfristige Umsetzung von zusätzlichen 12 Gigawatt Windenergievolumen an Land im EEG-Entwurf fehlt“, sagt BWE-Präsidentin Bärbel Heidebroek. Eine jährliche Ausschreibungsmenge von zehn GW würden nicht ausreichen, um das Ausbauziel von 115 GW Wind an Land im Jahr 2030 zu erreichen.
Mit der Einführung wettbewerblicher Ausschreibungen im Jahr 2017 im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) wurde die Förderung von Windenergie an Land grundlegend neu organisiert. Seither wird die Höhe der Vergütung über Gebotsverfahren ermittelt, statt feste Einspeisevergütungen zu vergeben. Der Staat kann jetzt genau festlegen, wie viel Windenergie pro Jahr zugebaut werden soll, indem er das Ausschreibungsvolumen festlegt. Damit soll der Ausbau effizienter, transparenter und kostengünstiger werden. Denn: Mit Ausschreibungen konkurrieren Projektentwickler darum, wer den Strom am günstigsten anbieten kann.


