Aufgrund der Antragsflut steigt die Zahl der Unternehmen, die in den Genuss der Rabatte kommen, in diesem Jahr drastisch an. Während es 2011 noch 1007 Fälle gegeben hatte, zählte man 2012 immerhin schon 1322 entsprechende Anträge. Die bis zum Sommer diesen Jahres mögliche 100-Prozent-Befreiung ist jedoch abgeschafft worden. Jene 200 Unternehmen, die hierzulande besonders viel Energie benötigen, müssen nach einem Urteil des Oberlandesgericht Düsseldorf mindestens zehn Prozent der Stromtransportkosten übernehmen.
Diese Entscheidung gilt rückwirkend und macht es möglich, dass 2014 die so genannte Sonderkundenumlage - über die jeder Strombezieher für die Industrierabatte zur Kasse gebeten wird - von bisher 0,329 Cent auf 0,092 Cent pro Kilowattstunde sinkt. Die Rückerstattung der bislang überzogenen Netzentgeltbefreiungen für die Industrie wird mit der Umlage 2014 verrechnet. Nach Berechnungen von Lichtblick zahlt ein Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 3000 Kilowattstunden demnach im kommenden Jahr rund 207 Euro für die Nutzung der Stromtrassen. Das sind 4,29 Euro oder 1,3 Prozent
weniger als 2013. Zu Jahresbeginn waren die Kosten noch um neun Prozent gestiegen. "Damit stabilisieren sich die Netzentgelte auf einem sehr hohen Niveau", kritisiert Lichtblick-Experte Gero Lücking.
Auffällig ist die regional uneinheitliche Preisentwicklung bei den Netzbetreibern. Besonders betroffen sind Haushalte in München, dort steigen die Kosten um 26,9 Prozent (rund 60 Euro). Auch in Hamburg (plus 6,3 Prozent), Köln (plus 4,8 Prozent) und Bremen (plus 4,0 Prozent) verlangen die Betreiber deutlich mehr. Kostensenkungen gibt es bei beiden Eon-Unternehmen Avacon (minus 21,4 Prozent nach plus 4,3 Prozent im Vorjahr) und Bayernwerk (minus 15,4 Prozent nach plus 9,8 Prozent im Vorjahr) sowie EWE Netz (minus 9,6 Prozent nach plus 12,8 Prozent im Vorjahr).
Weil die Netzentgelte in der Vergangenheit bereits rund ein Viertel des Endkundenpreises für Strom ausmachten, waren Unternehmen wie Golfclubs oder Autohäuser in die Kritik geraten – sie hatten, nicht anders als der Berliner Friedrichstadtpalast, ebenfalls Antrag auf Befreiung gestellt. Besonders energiehungrige Wirtschaftsbetriebe können sich zudem von der Umlage für Erneuerbare Energien (EEG-Umlage) befreien lassen.