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Atomausstieg

Gericht weist Eon-Klage ab

Knapp 380 Millionen Euro wollte Eon von Bund und Ländern wegen des Atom-Moratoriums nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima einklagen. Der Energiekonzern musste seine AKW Unterweser und Isar 1 abschalten – und hatte das damals akzeptiert.
Von:  Clemens Weiß – energiezukunft.eu
07.07.2016 | Aktualisierung: 07.07.2016 | 1 Min.

Die zwei AKW Unterweser und Isar 1 mussten für drei Monate vom Netz, Eon beziffert den Schaden auf knapp 380 Millionen Euro und wollte diese vom Bund und den Ländern Niedersachsen und Bayern einfordern. Durch die Anordnung nach dem Reaktorunfall von Fukushima sei der Konzern unrechtmäßig enteignet worden, so die Begründung. Das Landgericht Hannover wies die Klage jedoch nun ab. Der vorsitzende Richter Martin Schulz begründete die Entscheidung damit, dass Eon das Atom-Moratorium mit einer sofortigen Anfechtungsklage hätte verhindern können.

„Eon hat das Moratorium 2011 explizit akzeptiert und wollte nun – quasi durch die Hintertür – dennoch entschädigt werden. Das ist schon nach dem Wortlaut des Gesetzes, hier Paragraf 839, Absatz 3 BGB ausgeschlossen“, erklärt Olaf Däuper von der Anwaltskanzlei Becker Büttner Held, die das Land Niedersachsen vor Gericht vertritt. Die Anwälte erwarten, dass Eon vor dem Oberlandesgericht Celle in Berufung gehen wird. Das Unternehmen prüft diesen Schritt noch.

Auch EnBW gescheitert, nur RWE hatte bislang Erfolg

Bereits Anfang April hatte das Landgericht Bonn die Klage des Atomkonzerns EnBW abgewiesen. Auch der Karlsruher Konzern hatte wegen der zwischenzeitlichen Stilllegung seiner AKW Neckarwestheim 1 und Philippsburg 1 auf 261 Millionen Euro Schadenersatz geklagt. Die Bonner Richter lehnten das Anliegen ebenso mit der Begründung ab, EnBW hätte damals sofort gerichtlich vorgehen müssen.

Anders als Eon und EnBW war RWE bislang vor dem Verwaltungsgericht Hessen und dem Bundesverwaltungsgericht erfolgreich. Dort ging es allerdings nur um die Rechtmäßigkeit des befristeten Betriebsverbots für das AKW Biblis und noch nicht um Schadensersatz. Dennoch könnte RWE keine schlechten Chancen auf eine Geldzahlung haben, der Konzern hatte früher als EnBW und Eon den Klageweg beschritten. RWE fordert vom Staat 235 Millionen Euro.

Clemens Weiß – energiezukunft.eu

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