Der Solarpark im sächsischen Witznitz zählt zu den Pionieren, die als Produzenten erneuerbarer Energie neuerdings sogenannte Blindleistung am Markt anbieten. Ein Ereignis mit Symbolwert: Die Erneuerbaren übernehmen mehr Systemverantwortung. Bislang hatten Großkraftwerke die Aufgabe, die Spannung in einzelnen Netzabschnitten zu regulieren, damit mehr Wirkleistung übertragen werden kann. Das ist gemeint, wenn von Blindleistung die Rede ist.
Wie wichtig eine verlässliche Spannung und damit Blindleistung ist, wurde im April beim Stromausfall in Spanien und Portugal deutlich. Dort zeigte sich, was geschehen kann, wenn gegen Überspannungen im Netz nicht ausreichend vorgegangen und eine Kaskade von Schutzabschaltungen ausgelöst wird.
Neue Einnahmequelle: Der Markt für Blindleistung entsteht
Der Zugriff auf Blindleistung ist für Netzbetreiber unverzichtbar, um die Stromnetze stabil zu halten. Wenn fossile Kraftwerke zunehmend vom Netz gehen, müssen die Erneuerbaren einspringen. EU und Bundesnetzagentur sind sich einig: Der steigende Bedarf an Blindleistung soll künftig marktgestützt und wirtschaftlich effizient als nicht frequenzgebundene Systemdienstleistung beschafft werden. Damit wird Blindleistung zu einer neuen Einnahmequelle im Strommarkt, von der Erzeuger erneuerbarer Energien profitieren können.
Derzeit wird Blindleistung nur im Hoch und Höchstspannungsnetz ausgeschrieben. Es können also nur Anlagen mitbieten, die mindestens auf 110 Kilovolt Ebene einspeisen. Neben den ÜNB auktionieren auch solche Verteilnetzbetreiber die Blindleistung, die über ein 110 Kilovolt Netz verfügen. Bei dieser Beschränkung auf die Hochspannung dürfte es indes nicht bleiben: „Ich bin überzeugt davon, dass Netzbetreiber in Zukunft auch auf der Mittelspannungsebene Blindleistung abnehmen werden“, sagt Markus Zdrallek, Professor für Elektrische Energieversorgungstechnik an der Universität Wuppertal.
Größtes Defizit an Blindleistung bestehe in Süddeutschland
Manche Netzbetreiber schreiben unsymmetrisch aus, etwa weil sie mehr Blindleistung spannungshebend als senkend brauchen. Die Umrichter der Stromerzeuger müssen laut Anschlussbedingungen beides gleichermaßen liefern können. Ebenso unterscheiden sich die Erlösoptionen von Region zu Region. Das größte Defizit an Blindleistung bestehe erfahrungsgemäß in Süddeutschland, sagt Zdrallek. Der entstehende Markt werde für die Erneuerbaren „grundsätzlich ein interessantes Geschäftsmodell“ sein, sagt er. Schließlich müssen die Wechselrichter laut technischer Anschlussregeln schon heute Blindleistung bereitstellen können. Sie müssen, wie es in der Fachsprache heißt, über die Statcom Fähigkeit verfügen. Die Funktion zur Teilnahme am Blindleistungsmarkt kann durch ein Softwareupdate freigeschaltet werden, zusätzlich braucht es eine Anbindung an die Fernwirktechnik des Umspannwerks.
Auktionen von Blindleistung bringen für Planer und Betreiber von Solarstrom und Speicheranlagen „neue Chancen und Anforderungen“, heißt es vonseiten des Wechselrichterherstellers SMA. Das Netz wird auf die Dienstleistung der neuen Akteure verstärkt angewiesen sein. „Wenn Kohlekraftwerke, die am 50 Hertz Übertragungsnetz hängen, nach und nach stillgelegt werden, bekommen wir einen noch höheren Bedarf an Blindleistung“, sagt Projektleiterin Munstermann.
Blindleistungsdefizit steigt auf 65 Gvar
„Ohne die Potenziale aus der netzdienlichen Nutzung von Elektrolyseuren, Großbatteriespeichern und EE-Anlagen aus dem Verteilnetz steigt das Blindleistungsdefizit auf 65 Gvar an“, heißt es im Netzentwicklungsplan Strom für das Jahr 2037. Gvar steht für „Gigavoltampere reaktiv“, die Einheit der Blindleistung. Entsprechend gibt es auch das Mvar (Megavoltampere reaktiv) und als Einheit der Arbeit dazu die Mvar Stunde, Mvarh. Eine Erzeugungsanlage mit einem Megawatt Nennleistung kann maximal eine Blindleistung von 0,33 Mvar bereitstellen.
Bei den Ausschreibungen wird sowohl gesicherte als auch ungesicherte Blindleistung auktioniert. Die gesicherte Leistung müssen Anbieter in vertraglich vereinbarter Höhe kontinuierlich verfügbar halten. Sie erhalten dafür einen Vorhaltepreis, also einen Leistungspreis pro Tag und Mvar. Die tatsächlich abgerufene Blindarbeit (Mvarh) wird zusätzlich mit einem Arbeitspreis vergütet. Ungesicherte Blindleistung muss nicht kontinuierlich verfügbar sein, sie wird daher nur bei tatsächlichem Abruf mit einem Arbeitspreis vergütet. Für 50 Hertz benennt Projektleiterin Munstermann aktuelle Preise: „Bei der ungesicherten Blindleistung liegt die Preisobergrenze bei fünf Euro pro Mvarh, bei der gesicherten liegt sie mit 4,80 Euro pro Mvarh etwas niedriger.“ Dafür werde dort jeder Tag für die Bereitstellung zusätzlich mit bis zu 3,40 Euro pro Mvar vergütet.
Betreiber von Wind und Solarparks können grundsätzlich gesicherte Blindleistung anbieten, auch wenn die Sonne nicht scheint und der Wind nicht weht. Dann nutzt die Leistungselektronik der Anlagen, also Wechsel beziehungsweise Umrichter, Netzstrom zur Erzeugung von Blindleistung. Ob das ein Geschäftsmodell sein kann, hängt von der Kalkulation des jeweiligen Projekts ab.
Wer kann Blindleistung?
„Wir konnten in mehreren Zonen erfolgreich Angebote einreichen“, sagt Blindleister Geschäftsführer Stefan Häselbarth nach den ersten Ausschreibungsrunden. Damit stünden die ersten Erneuerbare-Energien-Projekte bereit, die für die Bereitstellung von Blindleistung geeignet sind. Die reale Beschaffung beginne zum Jahresbeginn 2026. Die Preise hätten sich „im erwarteten Rahmen“ bewegt, sagt Häselbarth, „meist nahe an der jeweils gesetzten Preisobergrenze für Blindleistung.“ Ein klares Zeichen dafür, wie groß der Bedarf ist.