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Gebäudemodernisierungsgesetz

Zwischen Wärmepumpe und Grüngas: Neue Unsicherheit in der Heizpolitik

Das Gebäudemodernisierungsgesetz ersetzt das sogenannte Heizungsgesetz und bringt neue Regeln für Wärmepumpen, Gasheizungen und Grüngas. Experten warnen vor Unsicherheit, steigenden Heizkosten und Risiken für Verbraucher.
22.04.2026 | 4 Min.
Erschienen in: Ausgabe 04/2026
Das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz erlaubt neue Öl- und Gasheizungen und streicht die 65-Prozent-Vorgabe.  Wärmepumpen sollen aber weiterhin gefördert werden.
Das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz erlaubt neue Öl- und Gasheizungen und streicht die 65-Prozent-Vorgabe. Wärmepumpen sollen aber weiterhin gefördert werden.
Foto: AdobeStock

Statt Orientierung und Verlässlichkeit zu schaffen, produziert die Bundesregierung neue Unsicherheit für Hersteller, Handwerk, Eigentümer und Mieter.“ Wolfgang Weber, ZVEI

Wer Heizungsbauer fragt, welche Heizung sie empfehlen, erhält – Sonderfälle ausgenommen – immer dieselbe Antwort: Die Wärmepumpe ist die beste Lösung. Das überrascht viele Kunden, die verunsichert sind nach den langen Querelen um das sogenannte Heizungsgesetz. Das wird zum 1. Juli abgelöst vom Gebäudemodernisierungsgesetz, doch dessen Eckpunkte überzeugen die Fachverbände nicht. „Statt Orientierung und Verlässlichkeit zu schaffen, produziert die Bundesregierung neue Unsicherheit für Hersteller, Handwerk, Eigentümer und Mieter“, sagt Wolfgang Weber, Geschäftsführer des Verbands der Elektro- und Digitalindustrie (ZVEI). Er kritisiert eine „Heizungspolitik ohne Kompass“.

Tatsächlich steckt die Bundesregierung in einer schwierigen Situation. CDU und CSU hatten im Wahlkampf versprochen, das Heizungsgesetz abzuschaffen. Dessen Vorgabe: Neu installierte Heizungen müssen ihre Energie zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Quellen beziehen. Diese Quote wird zwar mit Wärmepumpen, aber nicht mit Gasheizungen erreicht. Folgerichtig streicht das Gebäudemodernisierungsgesetz, kurz GMG, diese Vorgabe.

Das hagelte Kritik, als Ende Februar die GMG-Eckpunkte bekannt wurden. Von einem „Kniefall vor der Gaslobby“ sprachen Grüne und Linke im Bundestag, von einem „Rückfall ins fossile Zeitalter“ die Klimaschutzverbände.

Der Markt hat bereits entschieden

Die Situation ist verzwickt für die Regierungskoalition. Heizungsbauer empfehlen ihren Kunden die Wärmepumpe aus guten – auch finanziellen – Gründen. In mehr als 70 Prozent aller Neubauten werden mittlerweile Wärmepumpen eingebaut. Der Markt hat entschieden. Gleichwohl haben CDU und CSU viele Stimmen mit dem Versprechen geholt, das Heizungsgesetz zu beseitigen. Jetzt wird es eher angepasst als beseitigt. Das Gebäudemodernisierungsgesetz erlaubt neue Öl- und Gasheizungen und streicht die 65-Prozent-Vorgabe.

Wärmepumpen sollen allerdings weiterhin gefördert werden. Darüber zeigt sich der Hersteller Stiebel Eltron erfreut: Eine verlässliche Förderung „verhindert einen Markteinbruch, wie wir ihn 2024 durch die Änderung der Fördersystematik erlebt haben“. Endlich könnten Heizungsbauer und ihre Kunden verlässlich planen, sagt auch Richard Lucht, Vice President beim Komplettanbieter Thermondo. „Diese Planungssicherheit ist für den Markt und die Haushalte unverzichtbar.“

Für die Bundesregierung geht es um mehr, als ein Wahlversprechen einzulösen. Sie muss auch das Klimaziel der EU im Gebäudesektor erreichen: Schon 2030 sollen mindestens 49 Prozent der Energie aus erneuerbaren Quellen stammen. Deshalb soll solche Energie vermehrt durch Gasleitungen fließen. Ab 2029 greift die sogenannte Biotreppe, die einen stufenweise ansteigenden Anteil CO₂-neutraler Brennstoffe bei neu eingebauten Gas- und Ölheizungen vorschreibt. Zum Start, so steht es in den GMG-Eckpunkten, ist eine Quote von zehn Prozent geplant. Bis 2040 soll diese Quote an Grüngas schrittweise erhöht werden. Beides ist ambitioniert.

H₂ und Biomethan sind gefordert

Als Grüngas gilt beispielsweise grüner Wasserstoff (H₂), per Elektrolyse mit Strom aus Wind und Sonne hergestellt. Bislang sind in Deutschland nur wenige Pilotanlagen im Betrieb, auch später müsste das Gros des grünen Wasserstoffs importiert werden.

Verfügbarer ist Biogas, das durch die Vergärung etwa von Pflanzenresten produziert und zu Biomethan aufbereitet werden kann. Biomethan kann gleichwertig zu fossilem Erdgas verwendet werden. Allerdings ist die Branche gebeutelt: Im Herbst 2025 war die Geschäftslage laut einer Umfrage der Deutschen Energie-Agentur (Dena) „so schlecht wie nie zuvor“. Ein drastischer Preisverfall habe zur Insolvenz großer Händler geführt, „was die Versorgungssicherheit und Preisstabilität massiv beeinträchtigte“.

Aktuell deckt Biomethan weniger als zwei Prozent des deutschen Erdgasverbrauchs ab. Zwar gibt es landesweit fast 10 000 Biogasanlagen, aber nur ein geringer Teil des Biogases wird zu Biomethan aufbereitet. Dieser Anteil ließe sich steigern, sodass 2030 immerhin mehr als drei Prozent des Erdgases aus Biomethan bestehen könnten, sagte René Backes vom Deutschen Biomasseforschungszentrum dem Sender MDR. Backes sieht in einer Grüngasquote durchaus einen Anreiz für die Branche, „weil dann eine gesicherte Nachfrage geschaffen wird“. Derzeit verdienten die Erzeuger mehr Geld damit, aus Biogas direkt Strom zu erzeugen. Damit sie es zu Biomethan aufbereiten, brauche es „politische Förderung“.

Unkalkulierbare Kostenfalle?

Auch wenn das Heizungsgesetz tot ist, die Wärmepumpe lebt.“ Wolfgang Becker, SHK Baden-Württemberg
Biomethan herzustellen, ist recht teuer. Daher könnte die Grüngasquote die Heizkosten erhöhen, warnt der BUND-Vorsitzende Olaf Bandt. Auch der ZVEI wertet die Grüngasquote als „unkalkulierbare Kostenfalle“. Wer heute auf eine Gasheizung setze, sagt Wolfgang Becker, Hauptgeschäftsführer des Fachverbands SHK in Baden-Württemberg, werde künftig deutlich mehr für seine Wärme bezahlen. „Auch wenn das Heizungsgesetz tot ist“, sagt Weber, „die Wärmepumpe lebt.“

Ob diese Kritikpunkte greifen, ist auch nach Ostern noch unklar, denn das Gebäudemodernisierungsgesetz wurde von der Regierungskoalition noch nicht verabschiedet.

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