Das bisherige Vergütungssystem sieht feste Tarife für den eingespeisten Strom vor. Ältere PV-Anlagen etwa wurden mit bis zu 460 Euro je Megawattstunde vergütet, festgeschrieben für 25 Jahre. In Zukunft sollen Betreiber eine Zuzahlung zu den Strommarktpreisen sowie eine Investitionszulage erhalten, die eine „vernünftige Rentabilität“ ermöglichen. Deren Höhe soll drei Prozent über spanischen Staatsanleihen mit einer Laufzeit von zehn Jahren liegen, unterm Strich wären das derzeit rund 7,5 Prozent. „Schon jetzt ist klar, dass sich Anlagenbetreiber und Fondsgesellschaften, die mit Renditen von zehn bis teilweise 25 Prozent kalkuliert haben, auf tiefe Einschnitte gefasst machen müssen“, meint Christoph Himmelskamp von der auf energierechtliche Fragen spezialisierten Kanzlei Rödl & Partner in Barcelona.
Die Förderung von neuen Projekten ist in Spanien bereits seit Anfang 2012 ausgesetzt. Zudem wurden mehrmals die Erträge laufender Anlagen reduziert, indem etwa Inflationsanpassungen ausblieben und eine zusätzliche Steuer von sieben Prozent pro Kilowattstunde erhoben wurde, unabhängig von der Energieform (neue energie 5/2013). „Rückwirkende Eingriffe sind immer problematisch. Spanien schädigt damit das Vertrauen der Investoren“, sagt Alexander Koffka vom Windkraft-Projektentwickler ABO Wind. „Zudem sind viele Fragen offen, etwa wie die Höhe der nötigen Investitionen errechnet wird. Der Willkür scheint hier Tür und Tor geöffnet. Vor allem fehlt aber nach wie vor ein Anreiz, wieder in neue Anlagen zu investieren.“
Georg Abegg von Rödl & Partner in Madrid erwartet nun eine Welle von Klagen betroffener Unternehmen: „Ich habe große Zweifel, ob es rechtlich haltbar ist, die Förderung der Erneuerbaren Energien zukünftig an eine fiktive und willkürlich festgelegte Rentabilität von durchschnittlich 7,5 Prozent zu koppeln.“ Deutsche Unternehmen wie RWE Innogy oder auch die Stadtwerke München prüfen derzeit bereits aufgrund der vorangegangenen Kürzungen rechtliche Schritte. Sie mussten Investitionen in das Solarthermiekraftwerk „Andasol 3“ abschreiben. Ansatzpunkt für eine mögliche Klage sei die Energie Charta, ein völkerrechtliches Investitionsschutzabkommen für Energieinfrastrukturinvestitionen, erklärt Bettina Hess, die Sprecherin der Stadtwerke München. Ein Gerichtsverfahren könne allerdings mehrere Jahre dauern. Eins aber gilt in jedem Fall: Viele Projekte stehen jetzt endgültig vor dem Aus.