Energiepolitik

RED III auf der Zielgeraden

In einem Eilverfahren hat Berlin die mit Spannung erwartete nationale Umsetzung der Renewable Energy Directive (RED) III beschlossen. Das soll der Erneuerbaren-Branche mehr Planungssicherheit verschaffen. Doch es gibt bereits Kritik.
22.07.2025 | 2 Min.
Erschienen in: Ausgabe 07/2025
EU-Richtlinie nimmt Fahrt auf: Die RED-III-Umsetzung in Deutschland steht an.
EU-Richtlinie nimmt Fahrt auf: Die RED-III-Umsetzung in Deutschland steht an.
Foto: Dusan Cvetanovic, Pixabay

Kurz vor der Sommerpause hat die Umsetzung der neuen EU-Richtlinie Fahrt aufgenommen: Nachdem der Kabinettsbeschluss zu RED III zunächst nur eine Teilumsetzung der EU-Vorgaben vorsah, ergänzte die Koalition einen Tag vor der Sachverständigenanhörung am 2. Juli auch die weiteren Änderungen am Baugesetzbuch (BauGB) und am Raumordnungsgesetz (ROG) – was einer kompletten Umsetzung der Richtlinie im Bereich Windenergie entspricht. Bereits am 11. Juli hat der Bundesrat das Paket beschlossen, sodass es nach Verkündung (voraussichtlich Ende Juli 2025) in Kraft treten kann.

Durch das Eilverfahren kann die Regelungslücke, die nach dem Auslaufen der EU-Notfallverordnung am 30. Juni 2025 entstanden war, zumindest für die bestehenden Beschleunigungsgebiete nach § 6a Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) nach nur vier Wochen abgefedert werden. „Es ist grundsätzlich zu begrüßen, dass die Bundesregierung die Dringlichkeit der RED-III-Umsetzung erkannt hat und daher eine kurzfristige Umsetzung anstrebt“, erklärte der Bundesverband WindEnergie (BWE) in einer Stellungnahme. Das schaffe Planungssicherheit für bestehende und Grundlagen für die Ausweisung neuer Beschleunigungsgebiete. Ferner helfe es dabei, Bürokratiechaos in den Landesbehörden zu vermeiden.

„Der vorliegende Entwurf enthält allerdings auch irritierende, RED-III-fremde Regelungen, die nicht zur Beschleunigung beitragen“, moniert der BWE. Er sei offensichtlich genutzt worden, um erneut Themen aus der sogenannten Lex Sauerland einzubringen. Die sollte den Bau von Windenergieanlagen außerhalb von bereits ausgewiesenen Gebieten erschweren und damit den Ausbau bremsen. So soll das überragende öffentliche Interesse entfallen, sobald die vorgegebenen Flächenbeitragswerte erreicht sind. Ausnahmen gibt es nur für RepoweringAustausch älterer EE-Anlagen durch moderne Anlagen zur Leistungssteigerung am gleichen Standort.Austausch älterer EE-Anlagen durch moderne Anlagen zur Leistungssteigerung am gleichen Standort.-Projekte. Das sende ein falsches Signal für den Ausbau der erneuerbaren Energien, heißt es vonseiten des BWE, und stehe im Widerspruch zum Koalitionsvertrag, der sich ausdrücklich zu den Klimazielen bekennt.

Rebekka Blessenohl, Referentin für erneuerbare Energien und Naturschutz beim Naturschutzbund (Nabu), kritisiert, dass der Entwurf hinter seinen Möglichkeiten zurückbleibt: „Die unzureichende Umsetzung riskiert Rechtsunsicherheiten, erhöht den Behördenaufwand, gefährdet die Akzeptanz der Windenergie und wird somit dem Anspruch der Beschleunigung nicht gerecht.“ Blessenohl ist überzeugt, dass Naturschutz und Energiewende Hand in Hand gehen können – wenn sich die Beschleunigungsgebiete in ausschließlich ökologisch unkritischen Flächen befinden und wirksame Schutzmaßnahmen ergriffen werden.

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