Die Kommission hatte Anfang Juni bereits provisorische Strafen im Anti-Dumping-Verfahren festgesetzt. Die nun beschlossene Regelung schließt Zahlungen zur Kompensation der unerlaubten Staatsförderung mit ein und wurde bis Ende 2015 fest beschlossen. „Die heutige Entscheidung sollte dazu beitragen, gleiche Verhältnisse für die europäische Erneuerbare-Energien-Industrie zu schaffen. Die Industrie ist unverzichtbar für die Erneuerbare-Energien-Ziele der EU. Unfairer Handel mit Solarpaneelen hilft der Umwelt nicht und ist inkompatibel mit einer gesunden globalen Solarindustrie“, erklärte die Kommission.
Nur jedes vierte Unternehmen ist betroffen
Allerdings treffen die Strafen nur eine Minderheit der chinesischen Anbieter, die Kommission geht von etwa 25 Prozent aus. Die restlichen 75 Prozent fallen unter ein Abkommen, das die EU und China Ende Juli geschlossen haben und das nun ebenfalls verbindlich in Kraft tritt. Danach gilt für chinesische Firmen ein Mindestpreis von 56 Cent pro Watt und eine Einfuhr-Obergrenze von jährlich insgesamt sieben Gigawatt.
Die Brancheninitiative EU Pro Sun, auf deren Beschwerde die EU-Verfahren zurückgehen, begrüßte die Entscheidung. „Die Zollmaßnahmen sind der erste Lichtblick für europäische Unternehmen, mit ihren qualitativ hochwertigeren Produkten wieder in den Markt zu kommen“, so Milan Nitzschke, Präsident von EU Pro Sun. Zugleich erneuerte Nitzschke seine Kritik am Mindestpreis-Kompromiss. Die tatsächlichen Herstellungskosten in China lägen ohne staatliche Hilfen nach wie vor höher, als im Preis abgebildet. Die Initiative hat daher bereits Klage beim Europäischen Gerichtshof eingereicht.