Energiewende

EU-Richtlinie soll Bürgerenergie wiederbeleben

Von der anfänglichen breiten Beteiligung an der Energiewende ist nicht mehr viel übrig. Um wieder mehr Teilhabe zu ermöglichen, setzen einige Akteure auf eine Vorgabe der EU. Doch die muss erst noch in deutsches Recht umgesetzt werden.
Von:  Michael Hahn
11.03.2020 | Aktualisierung: 19.05.2020 | 2 Min.

Einen Schub für bürgerschaftliches Engagement bei der Energiewende: Das erhoffen sich mehrere Verbände von der Umsetzung einer EU-Richtlinie. Das Bündnis Bürgerenergie (BBEn) und der Bundesverband Erneuerbare Energie haben dazu heute (11. März) ein Impulspapier vorgestellt.

Darin geht es um die Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU, die bis Mitte 2021 umgesetzt werden muss. Sie enthält unter anderem Passagen zur Eigenversorgung aus erneuerbaren Energien innerhalb von Gebäuden und Mehrfamilienhäusern sowie zur Etablierung von „Erneuerbare-Energien-Gemeinschaften“. Für diese ist in der Richtlinie das Teilen von Energie („Energy SharingDie gemeinschaftliche Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien durch einen lokalen oder regionalen Zusammenschluss, der dafür das öffentliche Netz verwenden kann.“) vorgesehen.

Laut dem Impulspapier birgt Artikel 22 der Richtlinie, der dieses Recht für alle EU-Bürger festschreibt, verschiedene Potenziale: Erneuerbare Energien könnten verstärkt ausgebaut werden und auf größere Akzeptanz stoßen, zudem könnten neue Möglichkeiten zum Weiterbetrieb von Anlagen entstehen, die in Deutschland ab 2021 aus der Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz fallen.

Ausbau bleibt hinter Potenzial zurück

Aktuell sei das Recht zur gemeinsamen Stromproduktion nicht verwirklicht. Der Erneuerbaren-Ausbau bleibe deshalb „hinter seinem ökologischen und ökonomischen Potenzial zurück“, heißt es in dem Papier, das vom Analyseinstitut Energy Brainpool stammt.

Es enthält einen Vorschlag, wie die Erneuerbaren-Richtlinie „in Deutschland akzeptanzstiftend und energiewirtschaftlich ausgewogen“ umgesetzt werden könnte. Vereinfacht gesagt sollen Stromverbraucher und -erzeuger in regionale Erneuerbare-Energien-Gemeinschaften eintreten können, indem sie Anteile erwerben.

Mit dem Modell lasse sich etwa „die lokale Akzeptanz von Windenergieprojekten stärken“, sagte Marcel Keiffenheim, BBEn-Aufsichtsrat und Politikchef beim Stromversorger Greenpeace Energy. „Die Anwohnerinnen und Anwohner können sich am Park beteiligen – und günstigen Ökostrom direkt aus den Anlagen erhalten.“

BBEn-Vorstand Malte Zieher appellierte an die Bundesregierung, der Energiewende auf diesem Weg „neuen Schwung“ zu verleihen. Denn sie entscheidet letztlich, wann und auf welche Weise die EU-Richtlinie ihren Weg ins deutsche Recht findet.

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