Dem Bundeswirtschaftsministerium liegt dem „Handelsblatt“ zufolge ein dreiseitiger Vermerk des EU-Wettbewerbskommissars Joaquín Almunia vor. Demnach könnte „das EEG insgesamt“ künftig womöglich als staatliche Beihilfe eingestuft werden. Dies hätte zur Folge, dass das Gesetz neu bewertet werden müsste. Was nicht gleichbedeutend ist mit einer Abschaffung, wie es durch die Medien geistert. Aber womöglich steht wieder eine Neujustierung an.
Der Europäische Gerichtshof hatte bereits vor zwölf Jahren entschieden, dass es sich beim EEG nichtum eine staatliche Beihilfe handelt. Warum sollte dieses höchstrichterliche Urteil nun auf einmal nicht mehr gelten? Die EEG-Novellen habe die Struktur des EEGs im Laufe der Zeit soweit verändert, so soll Almunias Einschätzung lauten. Das Sperrfeuer auf das EEG von europäischer Ebene ist damit eröffnet. Nationale Versuche, das im Sinne der Energiewende so erfolgreiche Gesetz zu Fall zu bringen, waren bisher immer gescheitert. Interessant dabei, dass nun das FDP-geführte Wirtschaftsministerium, das permanent das EEG torpedierte, den Vermerk vorliegen hat. Wurde da etwas lanciert?
Interessant in diesem Zusammenhang auch: Was wäre denn, wenn die Forderung Großbritanniens, Frankreichs, Polens und Tschechiens zur Gleichstellung von Atomkraft und erneuerbarer Energieerfüllt würden? Wären das keine Beihilfen?
Egal was sich nun aus dem Vermerk des Wettbewerbskommissars auch entwickelt. Eines wird deutlich. Das Gezerre um die Mitgestaltung beim EEG, das ursprünglich nur der Technologieeinführung diente, das aber durch zahlreiche Interessen und Akteure immer komplexer geworden ist – und offensichtlich auch immer fehlerhafter – kann eigentlich nur zu einem Schluss führen: Statt das EEG weiterhin dem Gezerre der verschiedenen Kräfte auszusetzen, den Bundesumweltminister und gleichzeitig den Wirtschaftsminister daran herum schrauben zu lassen, sollte ein Koordinator die Energiewende übernehmen. Ein Energiewendeministerium scheint unausweichlich.