Stiftung UmweltEnergieRecht - 25 Jahre EEG
EU-Beihilfeleitlinie

Bürgerenergie in Gefahr

Die aktuellen Pläne der EU-Kommission könnten das bürgerschaftliche Engagement im Bereich der Erneuerbaren Energien schon bald massiv gefährden. Ökostromanbieter kritisieren den Fokus auf Ausschreibungen in der neuen EU-Beihilfeleitlinie. Nationale Einspeisetarife soll es nur noch für Kleinstprojekte geben. Wer dagegen protestieren will, muss sich beeilen.
Von:  Rebecca Raspe - energiezukunft.eu
13.02.2014 | Aktualisierung: 13.02.2014 | 2 Min.

Bisher waren engagierte Bürger das Rückgrat der Energiewende. Fast 50 Prozent der installierten Leistung gehen auf Investitionen von Privatleuten zurück –  von Einzelpersonen und den Mitgliedern von Bürger-Energiegesellschaften wie den mehr als 880 Genossenschaften. Das könnte sich bald ändern.

Denn die EU plant neue Leitlinien für staatliche Beihilfen im Umwelt-und Energiebereich für den Zeitraum 2014 bis 2020. Der Vorschlag der EU-Kommission enthält folgende Kernelemente: Einspeisetarifsysteme, also fixe Vergütungen, für erneuerbare Energien sind nur noch bei Kleinstprojekten erlaubt. Zulässig wären sie lediglich für Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung von maximal einem Megawatt und Windparks mit höchstens drei Einzelanlagen oder fünf Megawatt Leistung.

Die EU möchte stattdessen ein Bietermodell einführen, bei dem mittels Ausschreibungen festgesetzte Kapazitäten für den Zubau erneuerbarer Energien vergeben werden. Bei der Höhe der zulässigen Subventionen wird zwischen ausgereiften und nicht ausgereiften Technologien unterschieden. Diese Kategorisierung richtet sich allein nach dem EU-Marktanteil der jeweiligen Technologie, die regionale Bedeutung spielt keine Rolle.

Beschluss bis Mitte 2014

Umweltbeihilfen für Kohle- und Atomkraft sollen weiterhin möglich sein. Laut EU-Energiekommissar Günther Oettinger ist etwa die Subvention von englischen Atomkraftwerken „prüfenswert”. Er spricht sich für Förderungen von elf Cent pro Kilowattstunde aus, garantiert für 35 Jahre.

Die Leitlinien sollen noch im ersten Halbjahr 2014 beschlossen werden und treten einen Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Bestehende Fördersysteme – wie das deutsche EEG – müssen bei der nächsten Änderung an die neue Leitlinie angepasst werden.

Nach Einschätzung der Ökostromanbieter Naturstrom, EWS Schönau und Greenpeace Energy bedrohen die Pläne Kommission massiv das bürgerschaftliche Engagement im Erneuerbaren-Bereich. Kritisch sehen sie insbesondere die Vorgabe, Erzeugungskapazitäten für Ökostrom ab einer sehr geringen Mindestgröße über Ausschreibungen zu vergeben. Der hohe organisatorische Aufwand, die Investitionsunsicherheiten und die nötigen Vorleistungen seien kaum von Bürger-Energiegesellschaften oder kleineren Mittelständlern zu stemmen.

Einsprüche gegen den Vorschlag der Kommission sind noch bis zum 14. Februar möglich. Es genügt eine formlose E-Mail an stateaidgreffe(at)ec.europa.eu mit dem Betreff „HT 359 - Consultation on Community Guidelines on State Aid for Environmental Protection”.

Rebecca Raspe - energiezukunft.eu

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