Energiepolitik

Beschleunigung ermöglichen, nicht verhindern

Die Renewable Energy Directive III (RED III) der Europäischen Union könnte ein Meilenstein der Energiewende werden. Wenn sie entschlossen und praxisnah umgesetzt wird, kann die Verordnung Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien – einschließlich Netzanschluss und Netzausbau – deutlich vereinfachen und beschleunigen.
Gastbeitrag*: Stefan Kapferer
26.06.2025 | 2 Min.
Erschienen in: Ausgabe 06/2025
Stefan Kapferer ist Vorsitzender der Geschäftsführung des Übertragungsnetzbetreibers 50 Hertz und Mitglied des Steuerungsgremiums der deutsch-belgischen Elia Group. Der 59-jährige Manager war mehrere  Jahre als Staatssekretär in unterschiedlichen Ressorts auf Landes- und Bundesebene tätig. 2011 wurde er Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie. Er vertrat das Ministerium unter anderem im Energieministerrat der EU. Von 2014 bis 2016 war Kapferer stellvertretender Generalsekretär der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) in Paris und anschließend Vorsitzender der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbands der Deutschen Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW).
Stefan Kapferer ist Vorsitzender der Geschäftsführung des Übertragungsnetzbetreibers 50 Hertz und Mitglied des Steuerungsgremiums der deutsch-belgischen Elia Group. Der 59-jährige Manager war mehrere Jahre als Staatssekretär in unterschiedlichen Ressorts auf Landes- und Bundesebene tätig. 2011 wurde er Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie. Er vertrat das Ministerium unter anderem im Energieministerrat der EU. Von 2014 bis 2016 war Kapferer stellvertretender Generalsekretär der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) in Paris und anschließend Vorsitzender der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbands der Deutschen Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW).
Foto: JanPauls/50Hertz

RED III führt die Idee der EU-Notfallverordnung fort und verpflichtet die Mitgliedstaaten, schnellere und einfachere Genehmigungsverfahren zu etablieren – unnötige Doppelprüfungen im Planungs- und Genehmigungsverfahren werden abgeschafft.

Deutschland geht RED III erneut in die Länder- und Verbändeanhörung; ein Kabinettsbeschluss der Bundesregierung wird im Sommer erwartet. Der aktuelle Gesetzentwurf stammt zwar noch aus der Feder der Ampelkoalition, enthält jedoch viele gute und richtige Ansätze, die einen verlässlichen Rahmen schaffen können. So soll etwa die Planungsebene der Bundesfachplanung entfallen. Findet auf Ebene des Bundesbedarfsplans oder in den künftigen Infrastrukturgebieten eine strategische Umweltprüfung statt, entfallen im Genehmigungsverfahren die Umweltverträglichkeitsprüfung ebenso wie arten- und gebietsschutzrechtliche Prüfungen oder umfangreiche Kartierungen. Das reduziert rechtliche Hürden und vereinfacht die Genehmigungsverfahren.

Trotz vieler guter Ansätze schöpft der bisherige Gesetzentwurf nicht alle Beschleunigungspotenziale der EU vollständig aus. Erleichterungen im Artenschutz etwa sollten ausdrücklich nicht nur für die Genehmigungs-, sondern auch für die Bauphase gelten. Zudem muss sichergestellt werden, dass die Beschränkung artenschutzrechtlicher Prüfungen auf Bestandsdaten nicht durch Kartierpflichten an anderer Stelle wieder ausgehebelt wird.

Eine erfolgreiche RED-III-Umsetzung bedeutet eine schnellere Realisierung von Projekten, mehr Planungssicherheit und eine bessere Integration von Wind- und Solarstrom – sowohl an Land als auch auf See. Bleibt die nationale Umsetzung aus, hätte das gravierende Folgen. Die EU-Beschleunigung Notfallverordnung läuft Ende Juni aus, und schon jetzt entsteht damit eine Regelungslücke, die dringend geschlossen werden muss. Schlimmstenfalls könnte eine fehlende oder unzureichende Umsetzung von RED III zu Verzögerungen von bis zu 46 Monaten führen. Das wäre ein herber Rückschlag für Klimaziele, Versorgungssicherheit und Standortattraktivität.

Der Zeitplan ist ambitioniert, aber realistisch. Die Übertragungsnetzbetreiber haben sich im Prozess bereits klar positioniert und zahlreiche Vorschläge eingebracht. Jetzt braucht es Mut zur Vereinfachung: verbindliche Fristen, Verzicht auf Doppelprüfungen, klare Datengrundlagen und stabile Projektgrundlagen. RED III ist kein technisches Detail – sie ist ein strategischer Hebel für die Energiewende. Jetzt ist der Moment, ihn zu nutzen.

*An dieser Stelle lesen Sie einen Gastbeitrag, der nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wiedergibt. Für den Inhalt sind die jeweiligen Autoren verantwortlich.

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Stefan Kapferer ist Vorsitzender der Geschäftsführung des Übertragungsnetzbetreibers 50 Hertz und Mitglied des Steuerungsgremiums der deutsch-belgischen Elia Group. Der 59-jährige Manager war mehrere Jahre als Staatssekretär in unterschiedlichen Ressorts auf Landes- und Bundesebene tätig. 2011 wurde er Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie. Er vertrat das Ministerium unter anderem im Energieministerrat der EU. Von 2014 bis 2016 war Kapferer stellvertretender Generalsekretär der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) in Paris und anschließend Vorsitzender der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbands der Deutschen Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW).
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