RED III führt die Idee der EU-Notfallverordnung fort und verpflichtet die Mitgliedstaaten, schnellere und einfachere Genehmigungsverfahren zu etablieren – unnötige Doppelprüfungen im Planungs- und Genehmigungsverfahren werden abgeschafft.
Deutschland geht RED III erneut in die Länder- und Verbändeanhörung; ein Kabinettsbeschluss der Bundesregierung wird im Sommer erwartet. Der aktuelle Gesetzentwurf stammt zwar noch aus der Feder der Ampelkoalition, enthält jedoch viele gute und richtige Ansätze, die einen verlässlichen Rahmen schaffen können. So soll etwa die Planungsebene der Bundesfachplanung entfallen. Findet auf Ebene des Bundesbedarfsplans oder in den künftigen Infrastrukturgebieten eine strategische Umweltprüfung statt, entfallen im Genehmigungsverfahren die Umweltverträglichkeitsprüfung ebenso wie arten- und gebietsschutzrechtliche Prüfungen oder umfangreiche Kartierungen. Das reduziert rechtliche Hürden und vereinfacht die Genehmigungsverfahren.
Trotz vieler guter Ansätze schöpft der bisherige Gesetzentwurf nicht alle Beschleunigungspotenziale der EU vollständig aus. Erleichterungen im Artenschutz etwa sollten ausdrücklich nicht nur für die Genehmigungs-, sondern auch für die Bauphase gelten. Zudem muss sichergestellt werden, dass die Beschränkung artenschutzrechtlicher Prüfungen auf Bestandsdaten nicht durch Kartierpflichten an anderer Stelle wieder ausgehebelt wird.
Eine erfolgreiche RED-III-Umsetzung bedeutet eine schnellere Realisierung von Projekten, mehr Planungssicherheit und eine bessere Integration von Wind- und Solarstrom – sowohl an Land als auch auf See. Bleibt die nationale Umsetzung aus, hätte das gravierende Folgen. Die EU-Beschleunigung Notfallverordnung läuft Ende Juni aus, und schon jetzt entsteht damit eine Regelungslücke, die dringend geschlossen werden muss. Schlimmstenfalls könnte eine fehlende oder unzureichende Umsetzung von RED III zu Verzögerungen von bis zu 46 Monaten führen. Das wäre ein herber Rückschlag für Klimaziele, Versorgungssicherheit und Standortattraktivität.
Der Zeitplan ist ambitioniert, aber realistisch. Die Übertragungsnetzbetreiber haben sich im Prozess bereits klar positioniert und zahlreiche Vorschläge eingebracht. Jetzt braucht es Mut zur Vereinfachung: verbindliche Fristen, Verzicht auf Doppelprüfungen, klare Datengrundlagen und stabile Projektgrundlagen. RED III ist kein technisches Detail – sie ist ein strategischer Hebel für die Energiewende. Jetzt ist der Moment, ihn zu nutzen.
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