Bei der Offshore-Windenergie lief es zuletzt unrund, die jüngste Flächenauktion im vergangenen Sommer blieb ohne ein einziges Gebot. Im August hat die Bundesregierung nun einen Reformentwurf für das Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) präsentiert. Bislang erhält bei Offshore-Auktionen das Unternehmen mit der höchsten Zahlungsbereitschaft den Zuschlag. Falls sich in diesem Verfahren niemand findet, soll künftig eine zweite Runde starten, mit Geboten auf den niedrigsten Preis je Kilowattstunde erzeugten Stroms. Damit wären erfolgreiche Bieter preislich abgesichert, höhere Verkaufsgewinne würden im Gegenzug abgeschöpft.
Pläne zu Offshore-Finanzierung seien unzureichend
Auf solche zweiseitigen „Contracts for Difference“ (CfDSteht für Contracts for Difference (Differenzverträge): Erhält ein Stromerzeuger bei Ausschreibungen für sein Preisangebot den Zuschlag, kriegt er bei einem niedrigeren Börsenpreis die Differenz erstattet. Liegt der Börsenpreis höher, muss er die zusätzlichen Gewinne abgeben.Steht für Contracts for Difference (Differenzverträge): Erhält ein Stromerzeuger bei Ausschreibungen für sein Preisangebot den Zuschlag, kriegt er bei einem niedrigeren Börsenpreis die Differenz erstattet. Liegt der Börsenpreis höher, muss er die zusätzlichen Gewinne abgeben.) zu setzen, fordern Branchenverbände schon länger – allerdings anstelle des alten Modells und nicht als bloße Rückfalloption. Dementsprechend kritisierten sie die Pläne als unzureichend. Außerdem fehlt ihnen eine Indexierung der Zuschlagspreise, um im Nachhinein steigende externe Kosten abzufedern, sowie ein Mechanismus, um einmal vergebene Flächen neu auszuschreiben, falls Projekte scheitern. Am langfristigen Ziel, bis 2045 mindestens 70 Gigawatt (GW) Windenergie in Nord- und Ostsee zu installieren, hält die Bundesregierung fest. Laut den Verbänden waren Ende Juni 10,8 GW in Betrieb.