Ziel der aktuellen Bundesregierung ist es nach eigenen Angaben, den Anteil Erneuerbarer Energien an der Stromversorgung bis zum Jahr 2025 auf 40 bis 45 Prozent und bis 2035 auf 55 bis 60 Prozent zu steigern. Noch in diesem Jahr soll das bisherige Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) umfassend umgebaut werden. So soll unter anderem spätestens ab 2017 die Höhe der Förderung für Ökokraftwerke über Ausschreibungen ermittelt werden. Der Ansatz ist in der Öffentlichkeit umstritten, insbesondere, weil dieses Modell große Unternehmen und Konzerne begünstigt, das bisher große Engagement bürgerlicher Energiegenossenschaften jedoch stark behindert.
Über die Anlagenregisterverordnung will die Regierung zudem künftig den Anlagenzubau erfassen. Bereits seit 2009 müssen Betreiber ihre Photovoltaikanlagen bei der Bundesnetzagentur melden. Künftig soll ebenjene Einrichtung ein öffentliches Verzeichnis führen, in dem alle neuen Ökokraftwerke registriert werden müssen, auch Windkraft- und Bioenergieanlagen. Das neue Register soll am 1. August 2014 starten, zeitgleich mit dem Inkrafttreten der EEG-Novelle. rr

