Prozent aller Klagen der deutschen Umweltverbände sind ganz oder teilweise erfolgreich. Dies geht aus Auswertungen hervor, die das Öko-Institut gemeinsam mit der Sonderforschungsgruppe Institutionenanalyse der Hochschule Darmstadt durchgeführt hat. Berücksichtigt wurden hierfür nach dem Umweltrechtsbehelfsgesetz erhobene Verbandsklagen im Zeitraum von 2006 bis 2012.
Ein Ergebnis der Studie ist, dass die Verbände ihre Möglichkeiten sehr genau prüfen, bevor sie tatsächlich eine Klage einreichen. So gab es zwischen 2006 und 2012 insgesamt 58 Klagen, also etwa zwölf pro Jahr. Im Vergleich zu den mehr als 700 Umweltverträglichkeitsprüfungen, die jährlich durchgeführt werden, sind dies lediglich 1,7 Prozent. „Wir sehen, dass die Verbände von ihrem Recht, als Anwalt der Umwelt aufzutreten, sehr verantwortungsvoll Gebrauch machen“, fasst Falk Schulze, Projektleiter am Öko-Institut und Experte für Umweltrecht, zusammen. „Das beweist auch der Erfolg der Klagen – vielfach kann dadurch erreicht werden, dass beispielsweise weniger Schadstoffe in die Umwelt gelangen oder dass Belange des Natur- und Artenschutzes beispielsweise durch Auflagen stärker berücksichtigt werden müssen."
Die Befragung von mehr als 35 Akteuren ausgewählter Klageverfahren ergab zudem, dass die Einwände der Umweltverbände meist auch von den Behörden und Vorhabenträgern positiv bewertet werden. So konnten durch die verstärkte Kommunikation im Verfahrensverlauf sowohl im Verwaltungsverfahren als auch bei der Konzeption der Projekte Verbesserungen erzielt werden.
„Die Befürchtung, die Verbandsklage werde zur Blockade von Investitionen missbraucht, ist damit widerlegt“, erläutert Martin Führ, Projektleiter und Professor für Umweltrecht an der Hochschule Darmstadt. „Im Gegenteil, wir sehen, dass durch die Einwände der Umweltverbände vieles berücksichtigt werden kann, was der Projektträger im ersten Schritt nicht bedacht hat.“
Das Öko-Institut hat das deutsche Verfahren zudem mit bestehendem Klagerecht in Polen, Österreich und den Niederlanden verglichen. Ergebnis: An manchen Stellen sind Verbesserungen möglich. So sei wünschenswert, dass die Umweltverbände einfacher Kenntnis erlangen von anstehenden Zulassungsverfahren – und Antragsunterlagen sollten leichter und zügiger übermittelt werden. Die Frist für Einwendungen könnte von derzeit sechs Wochen auf mindestens zwei Monate verlängert werden. Und als weiterer, unabhängiger Akteur könnte, wie etwa in Österreich, der „Umweltanwalt“ auftreten – oder naturwissenschaftlich-technische Beratungsgremien für Richter wie in den Niederlanden.
Die Klagerechte für Umweltverbände zu erweitern war keine Idee der Bundesregierung, sondern eine Forderung der Europäischen Union. Diese erließ eine entsprechende EU-Richtlinie zur Öffentlichkeitsbeteiligung. Hintergrund der Entscheidung war die sogenannte Aarhus-Konvention, die seit 2001 mehr Öffentlichkeitsbeteiligung bei Entscheidungsverfahren zu Gunsten der Umwelt festschreibt. Die völkerrechtliche Vereinbarung haben sowohl die EU-Mitgliedsstaaten als auch die EU selbst ratifiziert. Die Bedingungen für Umweltverbände könnten sich weiter verbessern, denn derzeit berät die EU-Kommission über den Erlass einer Richtlinie zum verbesserten Gerichtszugang in Umweltangelegenheiten.
Manchmal kommen erweiterte Rechte für Umwelt- oder Tierschutz jedoch auch aus ganz anderer Richtung als Brüssel: So hat Nordrhein-Westfalen als erstes Bundesland Deutschlands das Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine zum Gesetz gemacht. Sofern die Verletzung von Tierschutzvorschriften im Raume steht, können die vom Land anerkannten Vereine Klagen erheben, etwa gegen die Kürzung von Schweineschwänzen oder Hühnerschnäbeln oder gegen Genehmigungen zum Bau neuer Ställe. Gegen die Genehmigung von Tierversuchen ist eine Feststellungsklage zulässig. Letztlich ginge es darum, das verfassungsrechtlich verankerte Staatsziel des Tierschutzes umzusetzen, erklärte dazu das Umweltministerium NRW. Das Gesetz ist bislang einmalig in Deutschland.
Rebecca Raspe energiezukunft.eu