EEG-Umlage

Textilfirma reicht Verfassungsklage ein

Ist das EEG verfassungswidrig? Das glaubt zumindest die Textilindustrie. Bisher haben alle Gerichte die Klage eines Unternehmens abgewiesen. Jetzt zieht es, unterstützt vom Dachverband der Branche, vor das Bundesverfassungsgericht.
08.08.2014 | Aktualisierung: 08.08.2014 | 2 Min.

Nachdem sich die Firma Drechsel aus Oberfranken erfolglos durch alle Instanzen geklagt hat, hat der Textilveredler nun Verfassungsklage gegen das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eingereicht. Damit entscheiden die obersten deutschen Richter in Karlsruhe, ob die Abgabe auf den Strompreis zur Förderung erneuerbarer Energien rechtmäßig ist.

Der Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie unterstützt das Unternehmen bei den Prozessen. „Wir halten das EEG auch in der aktuellen Fassung für verfassungswidrig“, sagte Verbandspräsidentin Ingeborg Neumann. Die Finanzierung von Anlagen über den Strompreis führe zu übermäßig hohen Stromkosten: „Für viele im internationalen Wettbewerb stehende Textilunternehmen sind die Stromkosten in Deutschland ein riesiger Wettbewerbsnachteil.“ Bei der EEG-Umlage handele es sich um eine verfassungswidrige Sonderabgabe, stattdessen solle der Ausbau über Steuern finanziert werden.

Bei seiner rechtlichen Einschätzung stützt sich der Verband auf ein Gutachten von Professor Gerrit Manssen von der Universität Regensburg und zieht Parallelen zum so genannten „Kohlepfennig“. Die Abgabe zu Gunsten des Steinkohlebergbaus wurde 1995 abgeschafft, nachdem die Karlsruher Richter sie als verfassungswidrig eingestuft hatten. Zuletzt hatte allerdings der Bundesgerichtshof die Textil-Klage explizit mit der Begründung abgewiesen, die EEG-Umlage sei „keine verfassungswidrige Sonderabgabe“ (neue energie 08/2014).

Konkret ging es um knapp 10 000 Euro EEG-Umlage aus dem Jahr 2012, die das Unternehmen aus dem oberfränkischen Selb nur unter Vorbehalt an seinen Stromversorger, die Stadtwerke Bochum, gezahlt hatte. Ursprünglich hatten noch zwei weitere Textilfirmen geklagt, die Revisionen dann aber der Drechsel GmbH überlassen. Den nun eingeleiteten Gang in die höchste gerichtliche Instanz haben die Kläger offenbar kalkuliert. Das Urteil habe man so erwartet, erklärte ein Sprecher des Textilverbands. Das Ziel sei von Anfang an eine Klage vor dem Verfassungsgericht gewesen, die erst mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs möglich geworden ist.

 

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