Nach heftigen Protesten aus der Solarbranche, von Umweltverbänden und auch aus den Reihen des Koalitionspartners SPD hat Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) ihre umstrittene Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) in einem wichtigen Punkt überarbeitet. Nach dem neuen Gesetzentwurf sollen kleinere neue Photovoltaikanlagen auf Wohnhäusern zunächst weiterhin eine feste Vergütung für den ins Netz eingespeisten Strom erhalten. Dieser Anspruch endet jedoch bereits nach drei Jahren statt wie bisher nach 20. Danach sollen die Betreiberinnen und Betreiber ihren Strom grundsätzlich über die Strombörse verkaufen, wozu sie professionelle Vermarktungs-Dienstleister einschalten müssen. Um den Wechsel zu erleichtern, ist für eine Übergangszeit von weiteren vier Jahren ein „Direktvermarktungsbonus“ vorgesehen.
Die Ministerin verzichtet damit auf den zunächst geplanten vollständigen Ausstieg aus der festen Einspeisevergütung für neue Dachanlagen bis 25 Kilowatt Leistung ab 2027. Gerade dieser Vorschlag hatte massive Kritik ausgelöst. Branchenverbände warnten, dass viele Hausbesitzer geplante Investitionen verschieben oder ganz aufgeben könnten, wenn die Wirtschaftlichkeit neuer Anlagen von den Schwankungen an der Strombörse abhängig würde.
Fördersystem soll sich stärker an Strommarkt orientieren
An ihrer grundsätzlichen Stoßrichtung hält Reiche jedoch fest. Das Fördersystem soll sich stärker an den Bedingungen des Strommarktes orientieren. Das Ministerium verweist darauf, dass Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher in den vergangenen Jahren deutlich günstiger geworden sind. Für viele Betreiber liegt der größte wirtschaftliche Vorteil in der Tat inzwischen nicht mehr in der Einspeisevergütung, sondern darin, möglichst viel des selbst erzeugten Stroms im eigenen Haus zu nutzen und dadurch teuren Netzstrom einzusparen.
Hinzu kommen wachsende Herausforderungen für das Stromsystem. Vor allem zur Mittagszeit produzieren Solaranlagen inzwischen an vielen Tagen mehr Strom, als gleichzeitig verbraucht wird. Dadurch sinken die Preise an der Strombörse zeitweise bis in den negativen Bereich. Zugleich müssen Netzbetreiber immer häufiger eingreifen, um Überlastungen zu vermeiden. Diese sogenannten Redispatch-Maßnahmen verursachen erhebliche Kosten.
Redispatch-Vorbehalt für Wind- und Solaranlagen wurde entschärft
Auch bei einem zweiten Streitpunkt ist das Wirtschaftsministerium den Kritikern entgegengekommen. Nach einer früheren Fassung des Entwurfs hätten neue Wind- und Solaranlagen bei Netzengpässen teilweise ohne Ausgleich abgeregelt werden können. Diese Regelung soll abgeschwächt werden. Eingriffe sollen nur noch unter enger gefassten Voraussetzungen möglich sein. Offenbar will das Ministerium verhindern, dass die Unsicherheit für Investoren zu groß wird. Zudem ist geplant, den Ausbau der Windenergie in Süddeutschland gezielt zu unterstützen, um die regionale Verteilung der Stromerzeugung zu verbessern. Bisher stehen die meisten Windräder im Norden und Osten der Republik.
Des Weiteren ist vorgesehen, den Beitrag der Biomasse im Strommix etwas zu stärken. Hintergrund ist der Bedarf an regelbaren Kraftwerken, die Strom dann liefern können, wenn Wind und Sonne zeitweise nicht genügend Energie bereitstellen. Bis 2035 soll die installierte Leistung der Biomasse-Kraftwerke statt 8,4 nun 9,5 Gigawatt betragen.
Kritik an Zwang zur Direktvermarktung und kurzer Frist
Trotz der Änderungen sehen die Verbände weiter erheblichen Nachbesserungsbedarf. Der Bundesverband Solarwirtschaft und der Bundesverband Erneuerbare Energie begrüßen zwar, dass die vollständige Abschaffung der Einspeisevergütung vom Tisch ist. Zugleich warnen sie, die zeitliche Begrenzung der Förderung und der spätere Zwang zur Direktvermarktung könnten insbesondere private Betreiber und kleinere Installationsbetriebe vor neue Herausforderungen stellen. Kritik gibt es außerdem daran, dass für die Stellungnahme zum Gesetzentwurf erneut nur ein sehr knappes Zeitfenster eingeräumt wurde: nur drei Arbeitstage.
Mit der Reform beginnt ein neuer Abschnitt der deutschen Solarpolitik. Die garantierte Einspeisevergütung war seit Einführung des EEG im Jahr 2000 das zentrale Instrument für den rasanten Ausbau der Photovoltaik. Künftig soll die Technologie stärker nach den Regeln des Strommarktes arbeiten. Ob dieser Umbau gelingt, wird allerdings nicht allein von den Anlagenbetreibern abhängen. Entscheidend ist, ob Stromnetze, Speicher und digitale Steuerungssysteme schnell genug ausgebaut werden. Ohne diese Voraussetzungen könnte ausgerechnet die bislang erfolgreichste Säule der Energiewende an Dynamik verlieren. Im Jahr 2025 lieferten die erneuerbaren Energien insgesamt rund 58 Prozent des Stromverbrauchs, bis 2030 sollen es 80 Prozent sein. An dem Ziel halte das Ministerium fest, hieß es dort.