Mit dem „Eckpunktepapier zur Regionalen Grünstromkennzeichnung“ greife das Wirtschaftsministerium (BMWi) den Wunsch vieler Marktakteure auf, den Strom aus geförderten Ökostromanlagen, der an Stromkunden in der Region geliefert wird, auch als regionalen Ökostrom vermarkten zu können. Gleichzeitig sei es das Ziel, die Akzeptanz der Energiewende vor Ort zu erhöhen, so Staatssekretär Rainer Baake. Die Möglichkeit zur regionalen Kennzeichnung soll Bestandteil der EEG-Novelle 2016 sein, die derzeit vorbereitet wird.
Eigentlich sollte ein solches Vermarktungskonzept bereits nach der EEG-Novelle 2014 kommen, mit dem die Bundesregierung das sogenannte Grünstromprivileg ersatzlos gestrichen hatte. Eine entsprechende Verordnungsermächtigung ließ sie jedoch ungenutzt verstreichen und erteilte etwa dem Grünstrom-Markt-Modell, hinter das sich viele Akteure der Erneuerbaren-Branche gestellt hatten, eine Absage. Auch der Bundesrat machte bereits Druck auf die Bundesregierung, wieder eine Alternative zur vorherrschenden Vermarktung an der Strombörse anzubieten.
Die nun vorgelegten Ministeriumspläne setzen beim sogenannten Doppelvermarktungsverbot an. Nach derzeitigem Stand kann erneuerbarer Strom, der bereits über die EEG-Umlage von den Stromkunden gefördert wird, nicht zusätzlich als Ökostrom an bestimmte Kunden vermarktet werden. Künftig sollen Stromanbieter dagegen den Anteil regionalen Ökostroms anlagengenau für ihre Kunden ausweisen und somit vermarkten dürfen.
50-Kilometer-Radius für Anlagen
Das BMWi will also kein neues Vermarktungssystem, sondern lediglich eine neue Kennzeichnung einführen. Als Begründung verweist es unter anderem auf den geringen Aufwand für Wirtschaft und Verwaltung: Je einfacher die Kennzeichnung, desto breiter könne sie genutzt werden.
Über das bestehende Herkunftsnachweisregister garantiert werden, dass nur so viel regionaler Grünstrom ausgewiesen, wie auch tatsächlich erzeugt wird. In seinem Eckpunktepapier definiert das Wirtschaftsministerium außerdem die Region, aus der ein Versorger regionalen Ökostrom für seinen Kunden anbieten kann: in einem 50-Kilometer-Radius um das Postleitzahlengebiet des jeweiligen Verbrauchers, beziehungsweise seiner Gemeinde.
Clemens Weiß – energiezukunft.eu

