Eine Reihe von Gesetzesänderungen betrifft 2026 die Energiebranche. Neben neuen Regelungen zur Stromsteuer steht unter anderem der Schutz kritischer Infrastruktur im Fokus. Betreiber müssen sich auf etliche verpflichtende Maßnahmen einstellen.
Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Die Reform des EnWG befindet sich in einer kontinuierlichen parlamentarischen Debatte. Zuletzt legte die Bundesregierung im Sommer 2025 einen umfassenden Entwurf zur Novelle des EnWG vor, der unter anderem Verbraucherrechte stärken, Netzzugang und Digitalisierung verbessern sowie EU-Vorgaben umsetzen sollte. Auf dieser Grundlage hat der Bundestag im November 2025 eine Reihe von Änderungen beschlossen, die im Dezember in Kraft traten – darunter Regelungen zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Strommarkt. Besonders entscheidend war die Außenprivilegierung für Batteriespeicher im EnWG, da sie im „überragenden öffentlichen Interesse“ liegen. Allerdings wurde diese Privilegierung mittlerweile durch §35 Baugesetzbuch (BauGB) wieder eingeschränkt, der Mindestanforderungen für Größe und Standort stellt. Gleichzeitig hat das Parlament mit dem neuen § 42c EnWG das sogenannte Energy Sharing eingeführt, das Energiegemeinschaften erlaubt, erneuerbaren Strom gemeinschaftlich zu nutzen und über das öffentliche Netz zu teilen.
Für 2026 stehen weitere Novellen zur Diskussion, die explizit auf den Ausbau und die Flexibilisierung der Erneuerbaren-Infrastruktur abzielen. Dazu gehören – über die bereits beschlossenen Energie-Sharing-Regelungen hinaus – Initiativen zur Beschleunigung des Netzausbaus und zur Anpassung der Netzentgeltregelungen für Speicher und bidirektionale Ladepunkte.
Die aktuellen Unterlagen zum EnWG finden Sie auf der Website des Bundestags.
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist das Fundament für die Energiewende: Mit der letzten Novelle EEG 2023 hat sich das Gesetz von einem reinen Förderinstrument zu einem Turbo für die Branche entwickelt. Die zentralen Meilensteine: Bis 2030 soll mindestens 80 Prozent des Bruttostromverbrauchs aus erneuerbaren Energiequellen stammen. Bis 2035 soll die Stromversorgung nahezu vollständig treibhausgasneutral sein.
Für das aktuelle Fördermodell läuft die EU-Beihilfegenehmigung Ende 2026 aus. Die Branche erwartet daher den Entwurf für eine EEG-Novelle, die den Fokus auf Contracts for Difference (CfDs) und eine noch stärkere Marktintegration legen wird. Kürzlich hat etwa der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) ein Positionspapier mit Forderungen der Erneuerbaren-Branche an das EEG veröffentlicht.
Stromsteuergesetz (StromStG)
Die jüngste Novelle des Energie- und Stromsteuergesetzes formulierte den Begriff des Stromspeichers künftig technologieoffen, lässt dabei jedoch wichtige Fragen – etwa im Bereich Co-Location – offen. Für Erleichterung sorgt dagegen eine Neuregelung beim Versorgerstatus: Sie soll insbesondere Betreiber kleinerer Energie- und Speicheranlagen entlasten, die künftig nicht mehr als Versorger gelten und damit von der Stromsteuermeldung befreit sind.
Die aktuellen Unterlagen zum Stromsteuergesetz finden Sie auf der Website des Bundestags.
Kohlendioxid-Speicherungsgesetz (KStPG)
Im Jahr 2025 wurde das Kohlendioxid-Speicherungsgesetz – mittlerweile meist als Kohlendioxid-Speicherungs- und Transportgesetz (KSpTG) bezeichnet – entscheidend weiterentwickelt: Der Bundestag hat eine umfassende Novelle beschlossen, die über die bisherigen rein forschungsbezogenen und demonstrativen Anwendungen hinausgeht und erstmals den kommerziellen Einsatz von Carbon Capture and Storage (CCSSteht für Carbon Capture and Storage: das Einfangen und dauerhafte Einlagern von CO2. Beim verwandten CCU dient das eingefangene CO2 als Rohstoff für Produkte.Steht für Carbon Capture and Storage: das Einfangen und dauerhafte Einlagern von CO2. Beim verwandten CCU dient das eingefangene CO2 als Rohstoff für Produkte.) und Carbon Capture and Utilization (CCU) in Deutschland ermöglicht. Im November 2025 sind diese Bestimmungen in Kraft getreten.
Die aktuellen Unterlagen zum Kohlendioxid-Speicherungsgesetz finden Sie auf der Website des Bundestags.
Wasserstoffbeschleunigungsgesetz (WasserstoffBG)
Das Wasserstoffbeschleunigungsgesetz ist eines der zentralen Gesetzesvorhaben, um den Wasserstoffhochlauf in Deutschland spürbar voranzubringen. Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf im Herbst 2025 im Kabinett beschlossen und in den Bundestag eingebracht – mit dem Ziel, Zulassungs-, Genehmigungs- und Planungsverfahren für die gesamte Wasserstoff-Wertschöpfungskette zu vereinfachen, zu digitalisieren und zu beschleunigen. Mittlerweile ist das WasserstoffBG beschlossen und soll möglichst schnell in Kraft treten – der Bundesrat muss dem Entwurf nicht zustimmen.
Für das Jahr 2026 stehen weitere Novellen und Konkretisierungen des Wasserstoffbeschleunigungsgesetzes an, die für die Erneuerbaren-Branche von großer Bedeutung sind: Im parlamentarischen Verfahren wird aktuell intensiv darüber gestritten, wie präzise die Definitionen zu „grünem“ versus „klimaneutralem“ Wasserstoff lauten sollen und welche technischen und regulatorischen Kriterien für den Nachweis der Herkunft gelten – ein Punkt, der entscheidend für die Marktintegration erneuerbarer Erzeugung ist. Zudem wird parallel thematisiert, wie Offshore-Wasserstoffprojekte rechtlich und infrastrukturell eingebettet werden können.
Die aktuellen Unterlagen zum Wasserstoffbeschleunigungsgesetz finden Sie auf der Website des Bundestags.
Kritische Infrastrukturen (KRITIS-Dachgesetz)
Um die kritische Infrastruktur künftig besser vor Risiken wie Sabotage, Terror und Naturkatastrophen schützen zu können, hat das Kabinett das KRITIS-Dachgesetz beschlossen: Es setzt die CER-Richtlinie der EU (Critical Entities Resilience Directive) in nationales Recht um und definiert, welche Einrichtungen zur kritischen Infrastruktur gehören – und damit die Versorgung der Bevölkerung im Krisenfall sichern. Dazu gehören etwa Kraftwerke und Pipelines, der Gesundheitssektor, informations- und kommunikationstechnische Anlagen sowie das Transportwesen. Betreiber müssen sich künftig auf umfangreiche verpflichtende Maßnahmen einstellen, die unter anderem Risikoanalysen und Resilienzpläne sowie Melde- und Nachweispflichten umfassen.
Die aktuellen Unterlagen zum KRITIS-Dachgesetz finden Sie auf der Website des Bundestags.
Renewable Energy Directive III (RED III)
Die RED III ist die dritte, 2023 verabschiedete Novelle der EU-Richtlinie zur Förderung erneuerbarer Energien. Sie bildet den zentralen europäischen Rechtsrahmen zur Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien und zur Erhöhung ihres Anteils am Bruttoendenergieverbrauch auf mindestens 42,5 Prozent bis 2030.
Im August 2025 ist mit dem Gesetz zur Umsetzung der Vorgaben der RED III ein maßgebliches Paket in Kraft getreten, das unter anderem Beschleunigungsregelungen für Genehmigungsvorhaben, Änderungen im Bundes-Immissionsschutzgesetz sowie Anpassungen des Windenergieflächen- und Wasserhaushaltsgesetzes umfasst. Im Dezember 2025 folgte dann das Gesetz zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze, das Klarheit für die Offshore-Windbranche bringt.
Die aktuellen Unterlagen zur RED III finden Sie auf der Website des Bundestags.
Network and Information Security Directive 2 (NIS 2)
Sie gilt als zentraler Baustein zur Stärkung der Cybersicherheit kritischer und digital vernetzter Infrastrukturen in der EU: Die NIS 2 ist seit Januar 2023 EU-weit in Kraft. Auch Unternehmen aus der Energiewirtschaft mussten sich frühzeitig mit den neuen Anforderungen auseinandersetzen. Denn: Die Richtlinie deckt eine Vielzahl von Branchen ab – darunter auch den Energiesektor –, was sie gerade für Betreiber und Dienstleister im Bereich der erneuerbaren Energien relevant macht.
Die Frist zur Umsetzung in nationales Recht endete formal bereits im Oktober 2024, doch Verzögerungen im parlamentarischen Verfahren führten dazu, dass ein nationales NIS-2-Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG) erst Ende 2025 verabschiedet wurde und am 6. Dezember 2025 in Kraft trat. Damit sind die Anforderungen jetzt rechtlich verbindlich und Unternehmen sind verpflichtet, ihre Cyber-Security-Strategien und Melde- sowie Risikomanagementprozesse an die Vorgaben anzupassen.
Die aktuellen Unterlagen zur NIS 2 finden Sie auf der Website des Bundestags.
Net Zero Industry Act (NZIA)
Der NZIA ist seit Juni 2024 in Kraft und gilt als strategische EU-Verordnung, um die Produktion wichtiger Netto-Null-Technologien – etwa für erneuerbare Energien, Speicher, Wasserstoff und Netzinfrastruktur – innerhalb der EU deutlich zu stärken. Ziel ist, dass die EU bis 2030 mindestens 40 Prozent ihres jährlichen Bedarfs an solchen Technologien durch eigene Fertigung erfüllt, was Investitionssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit stärken soll.
Im aktuellen Umsetzungsstand zeigt sich, dass der NZIA in der Praxis zunehmend konkret wird: Die EU-Kommission hat Anwendungs- und Implementierungsregeln erlassen, etwa zu nichtpreislichen Kriterien in Ausschreibungen für erneuerbare Energien und strategische Projektkriterien, die ab 2026 in nationales Recht zu übernehmen sind. Zudem werden sogenannte Net-Zero Acceleration Valleys als regionale Innovations- und Produktionscluster gefördert. In Deutschland wurden bereits erste strategische Projekte genehmigt.
Aktuelle Urteile aus den Gerichten für die Praxis
Das OVG Berlin-Brandenburg hat sich mit dem Prioritätsprinzip in Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen beschäftigt. Es ist zu dem Schluss gekommen, dass wesentliche Projektänderungen – wie etwas ein Typwechsel – während der Genehmigung zum Verlust des Vorrangs führen können. Das bedeutet: Der Vorrang hängt maßgeblich von der Vollständigkeit der Antragsunterlagen ab.
Der Bundesgerichtshof hat im Juli 2025 über die Erhebung von Baukostenzuschüssen (BKZ) für Batteriespeicherprojekte entschieden. Demnach sind Netzbetreiber berechtigt, aber nicht verpflichtet, einen BKZ für den Netzanschluss von Batteriespeichern zu verlangen. Anders könnte es zukünftig für netzdienliche Batteriespeicher aussehen.