- Der Entwurf der Bundesregierung sorgt in der Branche für starke Kontroversen – von Zustimmung bis hin zu Vorwürfen eines „Angriffs auf die Energiewende“.
- Geplante Regeln könnten Investitionen in Wind- und Solarprojekte erschweren, etwa durch mehr Risiken und geringere Planungssicherheit.
- In überlasteten Netzgebieten sollen neue Anlagen keine Entschädigung mehr bei Abregelung erhalten – das macht Projekte wirtschaftlich unsicher.
- Kritiker sehen im Paket indirekt Rückenwind für Gaskraftwerke, während erneuerbare Energien ausgebremst werden.
- Ziel des Pakets ist es, den Ausbau von Stromnetzen und erneuerbaren Energien besser zu koordinieren – allerdings mit umstrittenen Mitteln.
Gemischter konnte das Echo auf das jüngst aufgetauchte Netzpaket der Bundesregierung kaum ausfallen. Die Reaktionen reichten von strikter Ablehnung über zähneknirschende Billigung bis zu anerkennender Zustimmung. Das Paket sei nur ein unabgestimmter Vorentwurf, spielte Sebastian Sladek, Vorstand bei Elektrizitätswerke Schönau, den Stellenwert des Dokuments herunter. Andere, darunter der Bundesverband WindEnergie (BWE), räumten ein, dass der Anspruch des Koalitionsvertrags richtig sei, Ausbau von Netz und erneuerbaren Energien aufeinander abzustimmen.
Breite Front gegen Energiewende aus der Politik
Ein Rücktritt der Ministerin oder gar ihr Rauswurf aus dem Kabinett sind freilich nicht zu erwarten, schätzen Parlamentarier in Hintergrundgesprächen ein – jedenfalls nicht aufgrund ihrer Energiepolitik. Denn in diesem Punkt habe Reiche, so heißt es, Rückendeckung vonseiten der parteiinternen Energiewende-Skeptiker: allen voran Bundeskanzler Friedrich Merz und Fraktionschef Jens Spahn. Der kritisiert bis heute den Atomausstieg und plädierte vor zwei Jahren sogar dafür, Kohlekraftwerken die CO2-Speicherung zu ermöglichen.
Seit die Erzählung von den Kohleverstromern nicht mehr verbreitet wird, schwenkte Spahn auf das Argument um, neue Gaskraftwerke seien nötig, weil andernfalls der Kohleausstieg hinausgeschoben werden müsse. Auch zwischen den Bundeskanzler und seine Wirtschaftsministerin passt energiepolitisch kein Blatt. Das zeigte sich, als Merz jüngst bei einem Wirtschaftsempfang in Halle persönlich die Nachricht verkündete, die EU-Kommission habe Kraftwerksstrategie, Strompreiskompensation und Industriestrompreis genehmigt. Damit stahl der Kanzler der Ministerin die Schau. Reiche nahm es klaglos hin.
Dass sich der Wind gedreht hat, war bereits auf dem BEE-Energiedialog im Januar spürbar. Zwar lobte Wirtschaftsstaatssekretar Frank Wetzel die erneuerbaren Energien pflichtgemäß. In der Sache zeigte er sich aber unnachgiebig. Mit Bezug auf den Monitoring-Bericht behauptete Wetzel, der Zubau von Gaskraftwerken, die zu jedem Zeitpunkt zugeschaltet werden konnten, sichere den Ausbau der erneuerbaren Energien. Für ihn seien das zwei Seiten derselben Medaille, lies er das skeptische Publikum wissen. Also sollen nicht mehr grüne Gase wie mit der SektorenkopplungDie Nutzung von Strom in anderen Energie-Sektoren wie Wärme und Verkehr, z.B. durch E-Autos und Wärmepumpen., sondern die sogenannte Brückentechnologie Erdgas wieder Partner der erneuerbaren Energien sein.
SPD und CDU: Zurück ins fossile Zeitalter?
Für den Bundesverband Neue Energiewirtschaft (BNE) ist das Netzpaket eine Rolle rückwärts ins fossile Zeitalter. Der gebremste Hochlauf der erneuerbaren Energien korreliere mit einer höheren Gasverstromung, die bei stärkerem Ausbau und mit mehr Speichern nicht nötig sei, heißt es vonseiten des Verbands.
Derweil kam Schneider auf der Tagung noch mit einer anderen Idee um die Ecke: Weil der Ausbau der Stromnetze mit dem schnellen Zuwachs der Freiflächen-Photovoltaik nicht mithalten könne, sollten neue, direkt ins Netz einspeisende Anlagen vor allem in Regionen ohne Netzengpässe gebaut werden. Das klang schon deutlich nach Netzpaket.
Wind an Land: Schnellwachsender Markt verändert sich
Der geballte politische Gegenwind trifft die Erneuerbaren zu einem ungünstigen Zeitpunkt. Die großen Zuwächse beruhten wesentlich auf den Beschlüssen der Ampelkoalition: Das gesetzlich verankerte überragende öffentliche Interesse, die Ausweisung von Windflächen und die Absicherung der Einspeisevergütung im Bundeshaushalt – all das waren Booster. Doch schnell wachsende Märkte verändern sich, auch ganz ohne Zutun der Regierung.
Bei der Windkraft an Land stehen derzeit zwar genehmigte Anlagen mit gut 20.000 Megawatt in den Büchern, und im Jahresverlauf konnten noch einmal so viel dazukommen. Über die Ausschreibungen der Bundesnetzagentur werden in diesem Jahr aber nur knapp 11.000 Megawatt einen Zuschlag bekommen. Wie groß die Not inzwischen ist, zeigt der Vorschlag aus Bayern, schnellstens eine Sonderausschreibung von 5000 Megawatt zu starten.
Ausgestaltung der Drei-Prozent-Abregelungsklausel noch offen
Der Vorschlag aus Bayern taucht in der Beschleunigungsagenda des BWE indes nicht auf. In deren sieben Punkten finden sich stattdessen Forderungen zu Netztransparenz, Überbauung und Nutzen statt Abregeln, die sich schon mit der Ampelregierung nicht umsetzen ließen. Das vom BWE zugleich vorgelegte Gutachten zur unionsrechtlichen Zulässigkeit des Redispatch-Vorbehalts greift einen der schwächsten Punkte des Netzpakets an: Bislang konnte das Wirtschaftsministerium auf parlamentarische Anfragen hin nicht sagen, für welche Gebiete die Drei-Prozent-Abregelungsklausel gelten soll.
Erneuerbare-Energien-Branche in der Zwickmühle
Dabei macht nicht nur das Netzpaket der Windbranche Sorgen. Ab 2027 wird es mit dem reformierten Erneuerbare-Energien-Gesetz auch Differenzverträge (Contracts for Difference, CfDSteht für Contracts for Difference (Differenzverträge): Erhält ein Stromerzeuger bei Ausschreibungen für sein Preisangebot den Zuschlag, kriegt er bei einem niedrigeren Börsenpreis die Differenz erstattet. Liegt der Börsenpreis höher, muss er die zusätzlichen Gewinne abgeben.) geben. Deren Einführung hat die Branche in Deutschland stets kritisch begleitet. In einem Positionspapier vom Juli 2025 forderte der BWE, bei Einführung der CfDSteht für Contracts for Difference (Differenzverträge): Erhält ein Stromerzeuger bei Ausschreibungen für sein Preisangebot den Zuschlag, kriegt er bei einem niedrigeren Börsenpreis die Differenz erstattet. Liegt der Börsenpreis höher, muss er die zusätzlichen Gewinne abgeben. dürfe ein gesicherter Investitionsrahmen nicht zur Disposition stehen, ebenso der priorisierte Netzanschluss aller Anlagen, der Ausgleich von Redispatch-Mengen sowie der für Zeiten mit negativen Preisen.
So steckt die Erneuerbare-Energien-Branche erkennbar in der Zwickmühle: Ohne entsprechende Gesetzinitiativen der Bundesregierung kann sie viele der aufgestauten Probleme nicht lösen. Ob die Lösungen am Ende dergestalt sind, dass es die Branche und die Energiewende voranbringt, ist angesichts des aktuellen energiewendeskeptischen Kurses der CDU-Spitze in Berlin völlig offen.

