Veranlasst wurde das Begehren von der Volksinitiative „Rettet Brandenburg“. Durch die Windenergieanlagen seien viele Anwohner von Infraschall, Schlagschatten und ständigem Lärm betroffen, sagt Thomas Jacob, Sprecher der Initiative. Bis zum 6. Juli haben die Brandenburger nun Zeit, in einem Bürgeramt mit ihrer Unterschrift die Initiative zu unterstützen. 80.000 Unterzeichner sind nötig, damit das Begehren Erfolg hat. Brandenburg hat nach Niedersachsen die höchste Kapazität an Windenergieanlagen in Deutschland, die Mühlen dürfen auch in Wäldern und Forsten errichtet werden. Im vergangenen Jahr wurden in dieser Sache bereits 30.000 Unterschriften im Rahmen einer Volksinitiative gesammelt, der Brandenburger Landtag lehnte den Antrag aber ab.
Jacob betont, per se kein Gegner der Windenergie zu sein. Seiner Meinung nach hätten viele Anlagen etwa auf rekultivierten Tagebauen oder ehemaligen Militäranlagen errichtet werden können. Die Windlobby habe jedoch den Weg des geringsten Widerstands gewählt und die Anlagen rund um Siedlungen errichtet, wo etwa bereits Anfahrtswege vorhanden gewesen seien.
Länder-Frist bereits verstrichen
Seitens der Windbranche reagiert man mit Unverständnis. „Während Verbände, Akteure und große Teile der Politik um Information und den Abbau von Unsicherheiten und Ängsten bei der Bevölkerung im Zusammenhang mit der Umsetzung der Energiewende bemüht sind, setzen die selbsternannten ‚Retter Brandenburgs‘ weiter auf das Schüren von Ängsten durch gezielte Falschaussagen“, sagt der stellvertretende Präsident des Bundesverbands WindEnergie (BWE), Jan Hinrich Glahr, zugleich Chef des BWE-Landesverbands Berlin-Brandenburg.
Er sei davon überzeugt, dass bei einer sachlichen Darlegung der Hintergründe für die in Brandenburg geltenden Abstände zur Wohnbebauung und die Nutzung von Waldstandorten keine 80.000 Unterschriften zusammen kommen. Sämtliche Fakten zur Wirkungsweise einer 10H-Regelung seien bereits im Rahmen der letzten Volksinitiative analysiert und abgewogen worden. „Daraus folgt für mich, dass wir genau hinschauen werden, mit welchen Argumenten um die Unterschriften geworben wird“, sagt Glahr. Zudem verweist er darauf, dass die im Erneuerbare-Energien-Gesetz gesetzte Frist für die Umsetzung der 10H-Gesetzgebung auf Landesebene bereits zum 31. Dezember vergangenen Jahres abgelaufen war.

