Experten-Gutachten

Kurzer Text, große Kritik

Das EEG habe versagt und gehöre abgeschafft, fordert eine Expertenkommission der Bundesregierung. Begründung: Es bringe weder Klimaschutz noch technologische Innovationen. Erneuerbaren-Verbände, Umweltschützer und Wissenschaftler verteidigen die Ökostrom-Förderung und kritisieren die Gutachter scharf.
27.02.2014 | Aktualisierung: 27.02.2014 | 3 Min.

Wenn Vertreter aus Industrie oder Politik das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) abschaffen wollen, argumentieren sie häufig so: Das EEG habe seinen Zweck, die Technologien zur Erzeugung von Ökostrom zur Marktreife zu bringen, erfolgreich erfüllt. Jetzt sei es aber nicht mehr nötig und müsse durch ein anderes Modell, etwa durch Ausschreibungen, ersetzt werden. Die Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI), die für die Bundesregierung seit 2008 jährlich ein Gutachten zum Stand der Dinge in diese Bereichen verfasst, vertritt eine weitaus radikalere Position. In der soeben veröffentlichten neuesten Ausgabe gibt es auch ein gerade einmal zweiseitiges Kapitel zum EEG. Darin sprechen ihm die Autoren jeglichen Sinn ab und plädieren für seine Abschaffung.

Zwar sei seit Beginn der Förderung der Erneuerbaren-Anteil an der Stromversorgung von knapp sieben auf 23 Prozent im Jahr 2012 gestiegen. Zugleich sei jedoch die EEG-Umlage auf den Strompreis der Endverbraucher um ein Vielfaches gestiegen. Da im Europäischen Emissionshandel die Menge der CO2-Zertifikate festgelegt werde, wandere zudem jede gesparte Tonne CO2 lediglich ins Ausland ab. Fazit der Wirtschaftswissenschaftler: „Das EEG sorgt also nicht für mehr Klimaschutz, sondern macht ihn lediglich teurer.“

CO2-Handel am Boden

Niklas Schinerl, Energieexperte bei Greenpeace, bezeichnete diese Position als realitätsfremd. „Das EEG hat die CO2-Bilanz des deutschen Energieverbrauchs massiv verbessert. Es ist der am Boden liegende Emissionshandel, der diese Entwicklung konterkariert. Die EFI macht den Bock zum Gärtner, wenn es dem EEG etwas ankreidet, das die Politik an anderer Stelle vermurkst hat“, so Schinerl. Nicht nur Umweltschutzorganisationen weisen seit langem darauf hin, dass der Börsenpreis von CO2-Zertifikaten für einen wirksamen Klimaschutzeffekt viel zu niedrig sei.

Zweiter Kritikpunkt der Gutachter: Das EEG habe „keine messbare Innovationswirkung“, sondern verhindere vielmehr durch an durchschnittlichen Kosten orientierte, feste Vergütungen neue Technologien. Gestützt wird diese Behauptung auf die Zahl der jährlichen Patentanmeldungen im Erneuerbaren-Sektor, die vergleichsweise niedrig sei. Verbändevertreter wiesen diese Argumentation deutlich zurück. „Die Innovationskraft einer Branche zeigt sich darin, wie sie Patente wirtschaftlich auswertet und umsetzt“, erklärte etwa die Präsidentin des Bundesverbands WindEnergie, Sylvia Pilarsky-Grosch. „Da muss sich die Windenergiebranche in Deutschland nicht verstecken. Bei der Windkraft gelang der Sprung von einer durchschnittlichen Anlagengröße von 260 Kilowatt 1993 zu 2.600 Kilowatt 2013.“

Zahl der Patente steigt

Laut Milan Nitzschke vom europäischen Solarunternehmerverband EU Pro Sun kann auf einem Quadratmeter Dachfläche heute dreimal soviel Strom erzeugt werden, wie vor Einführung des EEG. Auch Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel, der zuletzt durch seine Reformpläne für das EEG in der Branche für Sorgenfalten sorgte, ließ das Gesetz durch eine Sprecherin verteidigen.

Der Forschungsverbund Erneuerbare Energien (FVEE) widersprach zudem dem Argument geringer Patentzahlen. „Die erneuerbaren Energien-Technologien weisen zwischen 1991 und 2009 eine Verachtfachung der Patentanmeldungen auf und zeigen damit eine erfreulich hohe technologische Entwicklungsdynamik“, erklärte FVEE-Sprecher Ernst Huenges. In die gleiche Richtung weisen Zahlen des Deutschen Patent- und Markenamts, auf die die Agentur für Erneuerbare Energien hinwies. Milan Nitzschke vermutet daher überzogene Ansprüche der Gutachter: „Vermutlich sprechen sie erst dann von einer Innovation, wenn die erste Windkraftanlage fliegen kann."

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