Wir sehen in den vorliegenden Entwürfen eine erhebliche Verschlechterung für die erneuerbaren Energien."
Ursula Heinen-Esser, BEE
Vergangenen Freitagabend hat das Bundeswirtschaftsministerium den langersehnten Referentenentwurf für das Erneuerbare-Energien-Gesetzt (EEG) sowie das Netzpaket an Verbände und Länder geschickt. Innerhalb von nur drei Werktagen konnten sie ihre Hinweise beim Ministerium abgeben, bevor die Gesetze weiter ins Kabinett und in den Bundestag gehen. Die Erneuerbaren-Branche äußert zum einen Erleichterung darüber, dass das Wirtschaftsministerium überhaupt einen offiziellen EEG-Entwurf veröffentlicht. Inhaltlich gibt es aber viel Kritik – und die besorgte Warnung vor einem Ausbremsen der Energiewende in Deutschland.
„Statt verlässlicher Investitionsbedingungen schafft die Bundesregierung neue Unsicherheit“, erklärt etwa Ursula Heinen-Esser, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE). Die Referentenentwürfe zu EEG und Netzpaket enthalten ihrer Einschätzung nach zu wenig sinnvolle Ansätze für ein flexibleres Stromsystem: „Wir sehen in den vorliegenden Entwürfen eine erhebliche Verschlechterung für die erneuerbaren Energien. Mit diesen Entwürfen wird der Ausbau der erneuerbaren Energien ausgebremst. Die Bundesregierung kommt ihrer Verantwortung nicht nach, in Deutschland Arbeitsplätze zu sichern und für ein wirtschaftsfreundliches Umfeld zu sorgen“, kritisiert Heinen-Esser.
Redispatch-Vorbehalt aus Netzpaket verzögert Netzausbau
Was wir brauchen, ist mehr Ausbau und mehr Digitalisierung der Stromnetzinfrastruktur."
Sarah Bäumchen, ZVEI
Insbesondere der Redispatch-Vorbehalt, der im aktuellen Entwurf leicht entschärft wurde, wird von der Branche kommentiert. Sarah Bäumchen, Geschäftsführerin des Verbands der Elektro- und Digitalindustrie (ZVEI): „Die Abkehr vom starren Redispatch-Vorbehalt ist richtig. Der aktualisierte Entwurf verbessert die wirtschaftliche Kalkulierbarkeit in zentralen Punkten – etwa durch die Anhebung der Redispatch-Schwelle auf fünf Prozent der jährlichen Wirkleistungserzeugung, die Deckelung des Entschädigungsverzichts auf 20 Prozent des Jahresertrags und die technologiespezifische Ausweisung von Engpassgebieten.“ Und weiter: „Durch den Redispatch-Vorbehalt werden aber auch weiterhin strukturelle Versäumnisse beim Netzausbau einseitig auf die Anlagenbetreiber abgewälzt – auch bei gedeckeltem Entschädigungsverzicht. Damit wird die systemwidrige Logik 'Anlage folgt dem Netz' zementiert. Zudem bleibt immer noch fraglich, ob ein 'Anschluss nur gegen Verzicht' mit EU-Recht vereinbar ist. Was wir brauchen, ist mehr Ausbau und mehr Digitalisierung der Stromnetzinfrastruktur – nicht eine sich gegenseitig verschärfende Drosselung beim Ausbau von Erneuerbaren, Speichern und Netzen.“
Bezogen auf den Netzausbau kommentiert der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) ähnlich: „Deutschland kann die Energiewende nicht länger im Tempo der langsamsten Netzbetreiber organisieren. Ein modernes Industrieland braucht bundesweit schnelle, digitale und verlässliche Anschlussprozesse. Das Netzanschlusspaket hätte hier einen Qualitätssprung auslösen müssen, bleibt aber handwerklich und inhaltlich schlicht. Im Ergebnis wird die Netzkrise verlängert und Deutschlands Standortnachteil wächst“, sagt Robert Busch, Geschäftsführer des bne.
Verantwortung weg von den Netzbetreibern hin zu den Erneuerbaren
Private Haushalte und Energiegenossenschaften werden an der Teilhabe gehindert."
Felix Schäfer, Bürgerwerke
Insbesondere mit Blick auf die Erneuerbaren als Bürgerenergien sehen die Bürgerwerke den vorgelegten EEG-Entwurf kritisch: „Das Ziel, den Ausbau der erneuerbaren Energien bis 2030 zu beschleunigen, muss mit diesem Entwurf als verfehlt gesehen werden – egal, wie oft sich Ministerin Katherina Reiche zu den Ausbauzielen bekennt. Ziele und Maßnahmen passen nicht zusammen“, sagt Felix Schäfer, Vorstand der Bürgerwerke. Zwar sei zu begrüßen, dass die ursprünglich geplanten Einschnitte bei der Dach-Photovoltaik abgeschwächt und die Entschädigungsausfälle bei Netzengpässen entschärft wurden. Gleichzeitig bleibe der Gesetzentwurf insgesamt hochproblematisch. Denn: Der Gesetzgeber verlagere die Verantwortung weg von den Netzbetreibern hin zu den Erzeugern erneuerbarer Energien, anstatt wie geplant die Verteilnetze zu transformieren und zu modernisieren. Das schwäche das Engagement und die Investitionsbereitschaft in Kommunen, Genossenschaften und privaten Haushalten. „Solange zum Beispiel Netzbetreiber ihren Pflichten nicht nachkommen, Smart MeterDigitale Stromzähler, die regelmäßig Daten zum Verbrauch und – falls vorhanden – zur Erzeugung erfassen und auch an Netzbetreiber versenden.Digitale Stromzähler, die regelmäßig Daten zum Verbrauch und – falls vorhanden – zur Erzeugung erfassen und auch an Netzbetreiber versenden. fehlen und wirtschaftliche Direktvermarktungsangebote für kleine Anlagen kaum verfügbar sind, werden private Haushalte und Energiegenossenschaften an der Teilhabe gehindert“, sagt Schäfer.
Harald Uphoff, Vorstand Politik und Kommunikation des Bündnis Bürgerenergie, ergänzt: „In einer Zeit, in der viele Menschen sich politisch nicht gehört und von Entscheidungen abgehängt fühlen, ist es fatal, ausgerechnet demokratisch organisierte Bürgerenergiegemeinschaften zu schwächen. Energiegenossenschaften machen Mitbestimmung und gemeinsames Handeln vor Ort erlebbar." Die Bundesregierung stelle nicht die Frage, wie Bürgerenergiegemeinschaften Investitionen, Beteiligung und regionale Wertschöpfung ermöglichen können, sondern behandle dezentrale Akteure vor allem als vermeintliches Kosten- und Steuerungsproblem.
Bioenergie-Branche ist enttäuscht von EEG 2027
Die vorgesehenen Ausschreibungsvolumina sind de facto ein Sterbepfad für den Anlagenbestand."
Sandra Rostek, HBB
Besonders enttäuscht ist die Bioenergie-Branche, die sich große Hoffnungen auf eine Perspektive für die Zukunft gemacht hatte. Sandra Rostek, Leiterin des Hautstadtbüro Bioenergie (HBB): „Der Handlungsdruck bei den Regelungen zur Bioenergie im EEG ist riesig. Tausende Betreiber von Biogas- und Holzenergieanlagen wollen investieren, werden aber durch fehlende und schlecht gemachte Regulierung im EEG davon abgehalten. Dies gilt insbesondere für die vielen Bestandsanlagen, deren EEG-Vergütung endet und denen die Bundesregierung im Koalitionsvertrag eine Perspektive zugesagt hatte. Der Entwurf bleibt aber weit hinter den Ankündigungen des Koalitionsvertrags zurück – und vor allem hinter dem, was wirklich nötig wäre.“
Die zukünftige Entwicklung der Bioenergie in Deutschland sieht Rostek düster: „Die vorgesehenen Ausschreibungsvolumina sind de facto ein Sterbepfad für den Anlagenbestand. Und dass die Ausschreibungen für hochflexible Biomethan-Blockheizkraftwerke gestrichen werden sollen, ist angesichts der neuen, umfangreichen Förderung von Erdgaskraftwerken nicht vermittelbar. Dabei könnten allein durch die Flexibilisierung des Biogasanlagenbestands kurzfristig 12 GW gesicherte flexible erneuerbare Leistung bereitgestellt werden, die für ein resilientes Energiesystem und zum Ausgleich der schwankenden Solar- und Windstromproduktion dringend gebraucht wird. Dazu kommt die Leistung von Holzheizkraftwerken, Biomethan-Blockheizkraftwerken und anderen Bioenergieanlagen. Dieses Angebot in der jetzigen Phase der Energiewende auszuschlagen ist völlig unverständlich.“ Die Bioenergie-Branche befürchtet daher, dass Wertschöpfung und Arbeitsplätze aus dem ländlichen Raum abfließen werden.
Speicher-Branche fordert Orientierung an EU-Aktionsplan zu Elektrifizierung
Deutschland darf seine Gesetze nicht mehr für das Energiesystem von gestern schreiben.“
Urban Windelen, BVES
Fast zeitgleich zur Veröffentlichung des EEG-Entwurfs legte die Europäische Kommission den Electrification Action Plan vor, der Europa zum ersten elektrifizierten Kontinent machen soll – als Grundlage für Wettbewerbsfähigkeit, Versorgungssicherheit und Klimaschutz. Urban Windelen, Geschäftsführer Bundesverband Energiespeicher Systeme (BVES): „Europa hat gerade den Bauplan für den Industriestandort 2040 vorgestellt. Jetzt darf Deutschland seine Gesetze nicht mehr für das Energiesystem von gestern schreiben.“ Es gehe nicht mehr darum, ob elektrifiziert wird, sondern wie schnell. „Speicher sind die Infrastruktur der Elektrifizierung – auch für Prozesswärme in der Industrie. Ohne Speicher gibt es keine netzkompatible Versorgung der Industrie, keine wirtschaftliche Prozesswärme, keine netzdienliche Elektromobilität und kein resilientes Energiesystem. Wer Elektrifizierung will, muss Speicher zum Standard machen“, sagt Susanne König, BVES-Vizepräsidentin und Co-Founder der Kraftblock GmbH.
Gerade deshalb bewertet der BVES die nun vorgelegten Referentenentwürfe kritisch. Das Netzanschlusspaket enthalte zwar einzelne Verbesserungen – etwa beim Redispatch-Vorbehalt –, bleibe in zentralen Fragen wie Netzanschlussprozessen, Transparenz und Co-Location jedoch hinter den Erwartungen zurück. Außerdem kommt hinzu, dass wesentliche Reformen erneut vertagt wurden: Ein zweites Netzanschlusspaket, das die Verteilnetzebene adressieren soll, wurde nun erst für Dezember angekündigt. Damit werden die Branche erneut auf dringend notwendige Entscheidungen vertröstet, obwohl Investitionen längst bereitstehen und Europa das Tempo der Elektrifizierung deutlich erhöht, so der BVES. „Wenn Deutschland seinen Industriestandort sichern will, müssen wir Elektrifizierung nicht nur politisch wollen, sondern regulatorisch ermöglichen. Gesetze werden jetzt daran gemessen, ob sie den Umstieg auf eine elektrische Volkswirtschaft beschleunigen – oder weiter verzögern.“, sagt Windelen.
Kritik an EEG 2027 und Netzpaket kommt auch aus Bundesländern
Reiches Netzpaket ist ein Anschlag auf die Regionen mit einem erfolgreichen Ausbau erneuerbarer Energien.“
Christian Meyer, Energieminister Niedersachsen
Auch aus einigen Bundesländern kommen kritische Rückmeldungen zu den Gesetzentwürfen. Beispielweise erklärt Niedersachsens Umwelt- und Energieminister Christian Meyer: „Diese Entwürfe von Energieministerin Reiche sind eine fatale Investitionsbremse beim Ausbau der erneuerbaren Energien insbesondere in Niedersachsen.“ Die geplanten Netzengpassgebiete, in denen die Entschädigungen bei Abregelung reduziert werden, beträfen Niedersachsen besonders stark. „Dieser Redispatch-Vorbehalt ist für uns völlig unakzeptabel“, sagt Minister Meyer. „Es würde den erfolgreichen Ausbau der Windenergie in großen Landesteilen ausbremsen. So könnten viele Windkraft-Projekte zu Investitionsruinen werden. Das gefährdet allein in Niedersachsen aktuell 1.268 Anlagen mit rund 7,9 GW Leistung, die geplant werden und zum größten Teil schon genehmigt sind. Auch Vorhaben, die in diesem Jahr noch dazukommen, sind gefährdet, sofern sie nicht in den letzten Ausschreibungsrunden 2026 noch einen Zuschlag nach dem aktuellen EEG erhalten.“ Der Minister weiter: „Statt den Netzausbau in diesen Gebieten zu beschleunigen, um mehr günstigen Windstrom zu nutzen, statt abzuregeln, torpediert Ministerin Reiche allein in Niedersachsen geschätzte 32 Milliarden Investitionen in erneuerbare Energien, Netze und Batteriespeicher. Reiches Netzpaket ist ein Anschlag auf die Regionen mit einem erfolgreichen Ausbau erneuerbarer Energien.“
Auch Sachsen-Anhalts Energieminister Armin Willingmann meldete sich zum EEG-Entwurf – mit Blick auf die reduzierte Förderung für kleine PV-Anlagen: „Im Kern hält die Ministerin weiter daran fest, interessierten Bürgerinnen und Bürgern den Kauf einer Solaranlage für das Eigenheim zu vermiesen. Das ist weiterhin Energiepolitik gegen die Kleinen und gegen eine breite Akzeptanz der Energiewende in der Gesellschaft. Es ist auch Politik gegen die mittelständischen Handwerksbetriebe, die beispielsweise den Photovoltaikausbau auf den Dächern Sachsen-Anhalts vorantreiben. Und es vermittelt den Eindruck einer Politik zugunsten großer Energiekonzerne, die ihr Geschäftsmodell durch den Ausbau der Erneuerbaren gefährdet sehen, bei uns in Sachsen-Anhalt aber ohnehin im Regelfall keine Steuern zahlen.“
Kurze Frist zur Stellungnahem verspiel Vertrauen in Politik
Solche Regelungen von erheblicher Tragweite müssen von der Branche faktenbasiert auf ihre Folgen geprüft werden können."
Kerstin Andreae, BDEW
Neben der vielen inhaltlichen Kritik gibt es besonders großes Unverständnis über die kurze Frist für die Verbände- und Länderbeteiligung. Das Bundeswirtschaftsministerium gab nur drei Werktage Zeit für das Feedback zu rund 400 Seiten Gesetzestext. Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, fasst zusammen: „Nicht akzeptabel ist die kurze Frist zur Stellungnahme von drei Werktagen. Solche Regelungen von erheblicher Tragweite müssen von der Branche faktenbasiert auf ihre Folgen geprüft werden können. Nur so wird es ein gutes Gesetz.“ Die Branche hält die kurze Frist zudem für unnötig, da der Bundestag erst im September über die Entwürfe beraten wird. Ein derartiges Vorgehen verspiele das Vertrauen in die Politik, heißt es aus der Erneuerbaren-Branche.