Aus Expertensicht

Klimaschutz ohne Plan

…attestiert Regine Günther vom WWF der Bundesregierung in einem Gastbeitrag für neue energie. Der Entwurf zum Klimaschutzplan 2050 sei ein Dokument des Stillstands.
Von:  Regine Günther, WWF
27.09.2016 | Aktualisierung: 10.10.2016 | 5 Min.

Deutschland bleibt mit dem vorgelegten Entwurf des Klimaschutzplans 2050 weit hinter den Anforderungen des Pariser Klimaschutzabkommens zurück. Noch vor zehn Monaten hatte sich die Bundesrepublik als Vorkämpferin für ein ambitioniertes internationales Klimaschutzabkommen profiliert und für diese Anstrengungen viel Lob erhalten. Die in Paris erklärte Absicht der Staatengemeinschaft, die Erderwärmung auf deutlich unter zwei Grad Celsius zu begrenzen, mit dem Ziel, „1,5 Grad Celsius in Sichtweite zu bringen“, kam auch dank der deutschen Verhandlungsdelegation zustande.

Doch jetzt, kurz bevor auf dem Nachfolgegipfel konkrete Pläne für die Umsetzung des Vertrags verhandelt werden sollen, wird mit dem Entwurf zum Klimaschutzplan 2050 deutlich, dass Deutschland zu Hause selbst nicht liefert. Ein Fahrplan mit ambitionierten Zielen, Instrumenten und Maßnahmen für die Transformation zu einer klimaneutralen Volkswirtschaft bis 2050 wurde angekündigt. Das internationale Pariser Klimaschutzabkommen sollte national mit Leben gefüllt, die Dekarbonisierung als Modernisierungschance gestaltet, Deutschland als innovativer Industrie- und Technologiestandort positioniert werden.

Doch als Anfang September der Entwurf für die Ressortabstimmung nach monatelanger Hängepartie endlich veröffentlicht wurde, war die Ernüchterung groß. Bundeswirtschaftsministerium und Bundeskanzleramt hatten vereint den ursprünglich vom Bundesumweltministerium entwickelten Klimaschutzplan entkernt. Nun fehlen die klare Zielrichtung und ambitionierte, kraftvolle Instrumente. Statt mit konkreten Maßnahmen wartet der Entwurf bisher mit Platzhaltern und vagen Umschreibungen auf. Der im April durchgesickerte, ursprüngliche Plan des Umweltministeriums ermöglicht es, genau zu verfolgen, wer wo das Messer an den Plan gelegt hat.

So waren unter anderem dem Wirtschaftsministerium die Passagen ein Dorn im Auge, die den Klimaschutzplan „als zentrales Handlungsinstrument in allen Bereichen“ beschreiben oder Investitionen in fossile Strukturen mit einer über 2050 hinausgehenden Nutzungsdauer als Kapitalvernichtung charakterisieren. Sie wurden vollständig gelöscht. Gar nicht einverstanden war man im Wirtschaftsministerium außerdem mit der Anforderung, dass sich die Bundesregierung dafür einsetzen soll, dass die europäischen Ziele und ihre Umsetzungsinstrumente dem Ambitionsniveau der nationalen Klimaschutzziele entsprechen sollen. Auch hier kam – wie bei so vielen anderen Passagen – der Rotstift zum Einsatz.

Die größte Herausforderung wird verschwiegen

Substanziell verharrt der Klimaschutzplan auf der Zielebene weitestgehend auf dem Stand des Energiekonzepts von 2010. Die inhärente Schlussfolgerung hätte aber sein müssen, dass die Treibhausgasemissionen bis 2050 im Vergleich zu 1990 um mindestens 95 Prozent reduziert werden müssen – wie in Paris beschlossen. Nur mit diesem Anspruchsniveau lässt sich die globale Erwärmung auf unter zwei Grad begrenzen. Eine Minderung der Treibhausgasemissionen um nur 80 Prozent ist keine glaubwürdige Option.

Vollständig verschwiegen wird in dem Plan die größte Herausforderung, mit der die deutsche Klimapolitik derzeit konfrontiert ist: dem Erreichen der zugesagten Emissionsminderung von 40 Prozent bis 2020 gegenüber 1990. Schnellstmöglich müsste damit begonnen werden, bis 2020 die enorme Menge von 148 Millionen Tonnen Treibhausgasemissionen zu mindern. Doch mit welchen Instrumenten und Maßnahmen diese Herkulesaufgabe gelingen soll, ist mit keiner Silbe erwähnt.

Seltsam ist auch die undifferenzierte Minderungsvorgabe von minus 55 Prozent bis 2030 für alle Wirtschaftssektoren gleichermaßen, ohne die spezifische Situation der einzelnen Sektoren zu berücksichtigen. Notwendig wären sektorenspezifische Ziele, die die Strukturen des jeweiligen Kapitalstocks und den Innovationsbedarf intelligent einbeziehen. Gerade im Stromsektor ist unbestritten, dass für einen effektiven Klimaschutz an der schnellen Verminderung der Kohleverstromung kein Weg vorbeiführt. Mehr als vage Andeutungen finden sich dazu im Text aber nicht.

Stattdessen soll eine „Kommission für Klimaschutz, Wachstum, Strukturwandel und Vollendung der Energiewende“ eingesetzt werden, in der der Ausstieg aus der Kohleverstromung wohl verhandelt werden soll. Im Prinzip ist solch eine Kommission kein schlechter Ansatz, sie kommt zum Ende der Legislaturperiode wohl aber zu spät, um vor der Bundestagswahl noch tragfähige Ergebnisse zu liefern.

Nötig wäre ein klares Bekenntnis zum Kohleausstieg bis 2035

Erkennbar wird hier auf Zeit gespielt. Dabei wäre ein klares Bekenntnis zum Kohleausstieg bis 2035 nötig gewesen. Komplementär zum Kernenergieausstieg bis 2022 und dem Auslaufen der Kohleverstromung müssten der Ausbau der erneuerbaren Energien gestaltet und deren Ausbaupfade deutlich ambitionierter werden. Doch auch hier Fehlanzeige. Statt klarer Worte Leerstellen. Ein unmittelbarer Bezug zwischen dem Ausstieg aus der Atom- und Kohleenergie auf der einen Seite und dem entsprechenden Ausbau der Erneuerbaren auf der anderen fehlt vollständig.

Die Sektoren Verkehr und Gebäude stehen in dem Entwurf vor besonders inkonsistenten Vorgaben. So wird erwartet, dass sie deutlich mehr zur Emissionsreduktion beitragen als in den Jahren zuvor. Zum Vergleich: Der Verkehrssektor hat in den letzten 25 Jahren seine Emissionen von 163 Millionen Tonnen auf gerade einmal 160 Millionen Tonnen im Jahr 2015 reduziert und damit bislang praktisch nicht zum Klimaschutz beigetragen.

Jetzt soll er das, aber gleichzeitig wurden dafür wichtige Maßnahmenvorschläge gestrichen. So gibt es keine Zielvorgaben für die Entwicklung der Elektromobilität oder Vorschläge für den Abbau der Steuerprivilegien bei Diesel-Pkw. Auch die Maßnahmen und Ziele im Gebäudesektor bleiben unpräzise und stehen nicht im Einklang mit dem Ziel eines klimaneutralen Gebäudebestandes bis 2050. Nicht zuletzt ist essenziell, für die Transformation zu einer klimaneutralen Volkswirtschaft die notwendige Planungs- und Investitionssicherheit zu schaffen. Dafür ist eine gesetzliche Verankerung der Klimaschutzziele notwendig. Der Klimaschutzplan 2050 sollte deshalb in ein Klimaschutzgesetz für Deutschland münden.

Zusammenfassend muss leider gesagt werden, dass der Klimaschutzplan 2050 keine klar strukturierte Strategie zur Transformation in Richtung einer dekarbonisierten Gesellschaft vorgibt, sondern es sich um eine Ansammlung von Absichtserklärungen mit wenig Substanz und Kohärenz handelt. Im internationalen Kontext kann der Plan nicht als Vorbild dienen. Eine vertane Chance. Sehr schade.

Hinweis: Bei diesem Text handelt es sich um einen Gastbeitrag, der nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wiedergibt. Für den Inhalt sind die jeweiligen Autoren verantwortlich.

 

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