Neues Heizungsgesetz

„Klimapolitisches Eigentor“: Scharfe Kritik am neuen GModG

Verbände sehen im Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) mehr offene Fragen als neue Perspektiven. Kritik gibt es unter anderem an der Bio-Treppe, der Zukunft der Wärmenetze und der unklaren Versorgung mit grünen Brennstoffen. Die Gaswirtschaft begrüßt hingegen den technologieoffenen Kurs.
Von:  Redaktion neue energie
16.07.2026 | 6 Min.
Wenig Wärmewende: Neben Fernwärme aus Heizkraftwerken sind laut GModG auch Gas- und Ölheizungen weiterhin erlaubt.
Wenig Wärmewende: Neben Fernwärme aus Heizkraftwerken sind laut GModG auch Gas- und Ölheizungen weiterhin erlaubt.
Foto: Wolfgang Weiser, Pexels

Der Bundestag hat vergangene Woche das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) verabschiedet. Nach Monaten der Debatten, Anhörungen und Warnungen aus unterschiedlichen Richtungen geht das Gesetz nun weitgehend unverändert durch das parlamentarische Verfahren. Verbände und Unternehmen der Erneuerbaren-Branche sind eher unzufrieden, wie die Bundesregierung das ehemalige Gebäudeenergiegesetz (GEG) weiterentwickelt hat.

Das GModG als klimapolitischer Rückschritt

Der Deutsche Naturschutzring (DNR) etwa kritisiert, dass die Regierung trotz aktueller Hitzewellen die Klimaschutzanforderungen bei Immobilien zurückdreht. Florian Schöne, Geschäftsführer beim DNR: „Während Deutschland unter extremen Hitzewellen immer deutlicher die Folgen der Klimakrise spürt, setzt die Bundesregierung im Gebäudesektor weiter auf fossile Energien. Dies geschieht trotz geopolitischer Krisen wie dem Irankrieg, die deutlich machen, wie riskant unsere Abhängigkeit von Erdgas ist. Das ist unverantwortlich: Die Regierungsfraktionen nehmen weitere Hitzeopfer in Kauf, zwingen Verbraucher*innen in teure grüne Gase und opfern unsere energetische Unabhängigkeit den Interessen weniger fossiler Unternehmen.“ Aus Sicht des DNR markiere dieser Beschluss einen klimapolitischen Präzedenzfall: Zum ersten Mal schwächt eine Bundesregierung substanziell den Klimaschutz, anstatt ihn voranzutreiben.

Auch Julia Bläsius, Direktorin Deutschland von Agora Energiewende, kritisiert einen Rückschritt: „Das heute beschlossene Gebäudemodernisierungsgesetz ist ein klima- und energiepolitisches Eigentor der Bundesregierung: Es erschwert Planbarkeit für Haushalte, Kommunen und Betriebe und bremst die Wärmewende dadurch erheblich. Zudem entkernt das Gesetz bestehende Regelungen, auf die sich viele Menschen eingestellt haben, und es ist rechtlich umstritten. Die Bundesregierung vergibt mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz die Chance, zentrale Weichen für mehr Resilienz in der fossilen Energiekrise zu stellen.“ Insbesondere für Kommunen sei das neue Gesetz eine Herausforderung für die Wärmeplanung: „Stadtwerke können die Anforderungen an ihre Gasverteilnetze schwerer abschätzen. Der Erhalt einer teuren fossilen Infrastruktur hemmt Investitionen in den Ausbau von Strom- und Wärmenetzen. Zudem wird der Heimatmarkt für erneuerbare Wärme geschwächt.“

Mehr Unsicherheit für Gebäudeeigentümer und Wärmenetze

Wer Wärmenetze will, darf deshalb keine falsche Sicherheit für fossile Einzelheizungen schaffen.“ Harald Uphoff, Bündnis Bürgerenergie
Auf die Folgen für die Wärmenetze geht auch das Bündnis Bürgerenergie ein. Die sogenannte Bio-Treppe sieht einen schrittweisen Anstieg des Biogas- und Bioöl-Anteils für neue Gas- und Ölheizungen vor. Im Jahr 2040 soll der Anteil bei 60 Prozent liegen, im Jahr 2045 dann 100 Prozent. Das vermittle Gebäudeeigentümern eine trügerische Perspektive für neue Gas- und Ölheizungen und gefährde damit die notwendigen Anschlusszahlen für Bürgerenergie-Wärmenetze, sagt Harald Uphoff, Vorstand Politik und Kommunikation beim Bündnis Bürgerenergie: „Die unveränderte Bio-Treppe gefährdet Bürgerenergie-Wärmenetze ganz konkret: Damit ein gemeinschaftliches Wärmenetz finanziert und gebaut werden kann, braucht es bereits vor der Investitionsentscheidung eine verbindliche Mindestzahl an Anschlussnehmenden. Entscheiden sich zu viele Eigentümer*innen noch einmal für eine individuelle Gas- oder Ölheizung, wird das Wärmenetz nicht einfach kleiner oder etwas weniger wirtschaftlich – es kommt womöglich überhaupt nicht zustande. Wer Wärmenetze will, darf deshalb keine falsche Sicherheit für fossile Einzelheizungen schaffen.“

Entscheidend sei nun das angekündigte Wärmenetzpaket, das Investitionssicherheit für Ausbau und Transformation der Wärmenetze schaffen müsse, sagt John Miller, stellvertretender Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft Fernwärme (AGFW): „Das GModG ist beschlossen. Jetzt muss die Bundesregierung auch bei der Fernwärme liefern. Dazu gehören praxistaugliche Lösungen für die Wärmelieferverordnung und die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme, die langfristige Absicherung der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze im Zuge der Novellierung des Wärmeplanungsgesetzes sowie die zügige Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes. Weitere Verzögerungen können wir uns nicht leisten.“

Herkunft ausreichender grüner Brennstoffe noch ungeklärt

Auf die Quote für grüne Brennstoffe geht auch Kirsten Nölke, Vorständin der naturstrom AG ein: „Enttäuschend ist besonders, dass die Fraktionen entgegen anderslautenden Signalen nun doch daran festhalten, dass aktuell geltende Betriebsverbot für Öl- und Gasheizungen ab 2045 zu streichen. Stattdessen wird ein Gesetz zur Einführung der Grüngas-/Grünheizölquote angekündigt, das die Inverkehrbringer fossiler Brennstoffe verpflichtet, ab dem Jahr 2045 ausschließlich klimaneutrale Brennstoffe für die Gebäudeversorgung bereitzustellen. Das ist ein politisches Hütchenspiel zulasten des Klimaschutzes. Die Gesetzes-Rochade gaukelt den Verbraucher:innen vor, dass ihre Gas- und Ölheizungen ohne eigenes Zutun Stück für Stück bis 2045 klimaneutral werden. Wo ausreichend klimaneutrale Brennstoffe herkommen sollen, wenn sich tatsächlich auch künftig Bauherren und Halter von Bestandsimmobilien in großer Anzahl für den Einbau von Gas- und Öl-Heizungen entscheiden sollten, ist den allermeisten Exptert:innen allerdings schleierhaft.“

Ursula Heinen-Esser, Präsidentin Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) lobt hingegen die neu festgelegten Leitplanken für die Grüngasquote. Dass die Inverkehrbringer hier bis zum Jahr 2045 vollständig auf klimaneutrale Brennstoffe umsteigen sollen, schaffe Planungssicherheit. Damit sei implizit zumindest systemtechnisch ein Enddatum für den fossilen Betrieb von Heizsystemen in Sicht. „Die Änderungen am GModG sind zwar nicht der große Wurf, der die Wärmewende entscheidend vorantreiben wird, aber die rechtlichen Rahmenbedingungen stehen. Allen positiven Vorstößen zum Trotz ist in der Gesamtbetrachtung allerdings ein Rückschritt bei der Wärmewende zu verzeichnen“, so Heinen-Esser. Dass die Verpflichtungen zur neuen Bio-Treppe nicht für Heizungsanlagen gelten sollen, die ab dem 1. Januar 2024 installiert wurden, sieht der BEE jedoch kritisch. Damit werden rund 900.000 Gas- und Ölheizungen aus der Pflicht genommen.

Bio-Treppe mit Risiko und schwindendes Vertrauen in die Politik

Weitere Gesetze im Energiebereich dürfen keine Abschwächung im Ausbau der Erneuerbaren erwirken.“ Nina Scheer, SPD-Bundestagsfraktion
Nina Scheer, Energiepolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion äußert sich ebenfalls kritisch zu den benötigten grünen Brennstoffen: „Wie sich die Preise für Biomethan, Bio-Heizöl oder Wasserstoffderivate in den nächsten zwanzig Jahren entwickeln, weiß heute niemand verlässlich. Wer sich heute für eine neue fossile Heizung mit Bio-Treppe entscheidet, geht ein Risiko ein, dessen Ausmaß wir ihm nicht ehrlich beziffern können. In der Gesamtbewertung halte ich das Gesetz für eine Verschlechterung auf dem Weg der Wärmewende.“ Dennoch hat Nina Scheer im Bundestag für das Gesetzt gestimmt. „Mein Abstimmungsverhalten mit Ja ist trotz erheblicher Zweifel an der klimaschutzseitigen Verfassungsgemäßheit des Gesetzes von der Erwartung getragen, dass die ökonomisch sanktionierenden Effekte im Kontext der Biotreppe in Kombination mit Förderungen und der immer attraktiver werdenden Erneuerbaren- wie Wärmepumpentechniken beziehungsweise -Optionen uns gleichwohl auf den Weg der Wärmewende führen. Dies setzt aber zugleich voraus, dass weitere Gesetze im Energiebereich, die noch zur Entscheidung gestellt werden, keine Abschwächung im Ausbau der Erneuerbaren erwirken werden.“

Grundlegende Kritik an der Entstehung des Gebäudemodernisierungsgesetz äußert Konstantin Litke, Leiter Politik und Kommunikation beim Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft. Ihm fehle der Dialog zwischen Gesetzgeber und Branche und sieht das Vertrauen in die Politik schwinden: „Wir erleben erneut, dass Kritik zwar zur Kenntnis genommen wird, aber kaum in konkreten Verbesserungen mündet. Ein Gesetz, das so viele Fragezeichen aufwirft – etwa woher die benötigten grünen Brennstoffe in ausreichender Menge kommen sollen und wie die angekündigten Vereinfachungen trotz zusätzlicher Nachweis- und Abrechnungspflichten funktionieren sollen – darf im Wesentlichen nicht unverändert verabschiedet werden. Das untergräbt Vertrauen und verschiebt die wesentlichen Konflikte in die Zukunft.“ Mehrere Klagen gegen das neue Gesetzt seien angekündigt oder bereits auf den Weg gebracht. Wenn politische Konflikte absehbar in langwierigen gerichtlichen Verfahren münden, sei das kein Zeichen für Planungssicherheit, sondern Ausdruck eines Gesetzgebungsprozesses, der offene Fragen nicht ausreichend klärt, meint der Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft.

Lob kommt aus der Gas-Branche

Nur der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW) findet ausschließlich positive Worte zum Gebäudemodernisierungsgesetz. Gerald Linke, Vorstandsvorsitzender des DVGW: „Das Gebäudemodernisierungsgesetz sendet ein wichtiges Signal für einen technologieoffenen Transformationspfad im Gebäudesektor. Die stärkere Berücksichtigung klimaneutraler Gase wie Wasserstoff und Biomethan erweitert den Lösungsraum zur Defossilisierung der Gebäudewärme und ermöglicht es, bestehende Gasinfrastrukturen effizient zu nutzen. Damit leistet das Gesetz einen wichtigen Beitrag, um Klimaschutz, Versorgungssicherheit und Wirtschaftlichkeit miteinander stärker in Einklang zu bringen.“

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Wenig Wärmewende: Neben Fernwärme aus Heizkraftwerken sind laut GModG auch Gas- und Ölheizungen weiterhin erlaubt.
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