Stiftung UmweltEnergieRecht - 25 Jahre EEG
EEG-Reform

Gabriel-Papier: Energiegenossenschaften kommen unter Druck

Die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften begrüßt eine weitere Marktintegration der Erneuerbaren Energien, sieht aber große Gefahren für eine breite Beteiligung der Bürger an der Energiewende, was auch Energiegenossenschaften beträfe.
Von:  Nicole Allé - energiezukunft.eu
26.01.2014 | Aktualisierung: 26.01.2014 | 2 Min.

Die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften begrüßt die Bestrebungen der großen Koalition, die Erneuerbaren Energien weiter in den Markt zu integrieren. Im Eckpunktepapier von Wirtschafts- und Energieminister Sigmar Gabriel zur geplanten Reform des EEG sind aber erhebliche Belastungen für die 750 Energiegenossenschaften mit ihren 150.000 Mitgliedern vorgesehen.

„Im Koalitionsvertrag ist noch von einer breiten Bürgerbeteiligung und der Vielfalt der Akteure die Rede, die für eine zügige Integration der Erneuerbaren Energien von großer Bedeutung sind. Einige Vorschläge aus dem nun vorgelegten Eckpunktepapier stehen aber zu den Aktivitäten von Energiegenossenschaften und anderen Marktakteuren im Widerspruch“, so Eckhard Ott, Vorstandsvorsitzender des DGRV. Zum einen soll das Grünstromprivileg gestrichen und die Eigenstromerzeugung mit einer Mindestumlage belegt werden. Gerade im Bereich des Direktverbrauchs von Solarstrom planen Energiegenossenschaften aber viele weitere Projekte mit der Beteiligung von Bürgern, Handwerkern, Kommunen und Stadtwerken. „Energiegenossenschaften arbeiten somit an der Marktintegration von Solarenergie. Eine Streichung des Direktverbrauchsausgleichs und die Belastung durch eine Direktumlage würde diesen Bestrebungen entgegenwirken“, so Ott weiter.

Zum anderen soll ab 2017 bei allen Neuanlagen ab einer Leistung von 100 kW der Strom verpflichtend direkt vermarktet werden. Diese Bagatellgrenze ist viel zu niedrig angelegt. Energiegenossenschaften wären bis auf wenige Ausnahmen hiervon betroffen. Kleine und mittlere Marktteilnehmer wie Energiegenossenschaften sind derzeit noch nicht in der Lage, die notwendige administrative Infrastruktur, die finanziellen Mittel und das Prognoserisiko zu stemmen, um eigenständig ihre Anlagen zu vermarkten.

Darüber hinaus soll ab 2017 die Förderhöhe der Erneuerbaren Energien durch Ausschreibungen im sogenannten Wettbewerb ermittelt werden. Kleine und mittlere Marktakteure wie Energiegenossenschaften können aufgrund der begrenzten administrativen und finanziellen Kapazitäten an solchen Ausschreibungsmodellen aber nicht erfolgreich teilnehmen. „Die Folge würde sein, dass große Unternehmen diese Ausschreibungen dominieren. Damit wären ein Wettbewerb und eine breite Beteiligung von Bürgern und Unternehmen nicht mehr möglich. Dieses Engagement ist aber für die Akzeptanz und damit für den Erfolg der Energiewende insgesamt von großer Bedeutung“, resümiert Ott.

Nicole Allé - energiezukunft.eu

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