Der Prozess um die Erhebung der Brennelementesteuer von Betreibern deutscher Atomkraftwerke geht in die entscheidende Phase. Vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg fand am 4. November die mündliche Verhandlung und Befragung aller Parteien statt. Mit einer Entscheidung der Richter wird in frühestens sechs Monaten gerechnet.
In Zentrum der Verhandlung steht die Frage, ob das Kernbrennstoffsteuergesetz rechtens ist. Mehrere Kraftwerksbetreiber, darunter die Atomkonzerne RWE und Eon, hatten dagegen vor dem Hamburger Finanzgericht geklagt. Sie halten das Gesetz und die damit verbundene Brennelementesteuer für weder mit dem deutschen Grundgesetz noch mit EU-Recht vereinbar. Die zum 1. Januar 2011 eingeführte Steuer belegt im Reaktor eingesetzte Brennelemente mit 145 Euro je Gramm Kernbrennstoff.
Über die Rechtmäßigkeit der Steuer gab es zuletzt mehrere Gerichtsurteile. Laut einem vorläufigen Entscheid des Finanzgerichts Hamburg müsste der Bund 2,2 Milliarden Euro an die Atomkraft-Betreiber zurückzahlen. Dagegen urteilte das Finanzgericht Baden-Württemberg in Stuttgart im Januar 2012, dass die vom Bund erhobene Steuer sowohl verfassungsgemäß als auch europarechtskonform ist. Neben dem EuGH muss nun auch das Bundesverfassungsgericht eine Grundsatzentscheidung treffen.
Über 20 Klagen gegen Bund und Länder
Unterdessen wurde bekannt, dass die Betreiberkonzerne wegen des Atomausstiegs insgesamt mehr als 20 Klagen gegen den Bund und die Länder bei deutschen und internationalen Gerichten eingereicht haben. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage von Bündnis 90/ Die Grünen im Bundestag hervor.
Erst kürzlich wurden Details zu einer Klage des schwedischen Atomkonzerns Vattenfall gegen Deutschland vor einem nicht-öffentlichen internationalen Schiedsgericht in den USA bekannt. Der Konzern verlangt 4,7 Milliarden Euro plus Zinsen als Entschädigung für den Atomausstieg und klagt auf verlorene Profite. An der Klage ist offenbar durch Zwischenfirmen auch der deutsche Eon-Konzern beteiligt.
Clemens Weiß – energiezukunft.eu