Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist ein Schwergewicht der deutschen Energiepolitik. Es ist so umfangreich, dass Reformen jeweils nur Teilbereiche betreffen. Nun hat das Bundeskabinett die nächste EnWG-Novelle beschlossen. Sie übersetzt die Vorgaben aus der EU-Strombinnenmarktrichtlinie in nationales Recht. Die überarbeitete Fassung soll die Energiewirtschaft praxistauglicher machen und den Verbraucherschutz stärken. Der Fokus liegt auf dem beschleunigten Ausbau von Verteilnetzen und Energiespeicheranlagen: Letztgenannten räumt das Gesetz ein „überragendes öffentliches Interesse“ zum Schutz der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit ein. Neu hinzugekommen ist §42c, der das sogenannte Energy SharingDie gemeinschaftliche Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien durch einen lokalen oder regionalen Zusammenschluss, der dafür das öffentliche Netz verwenden kann.Die gemeinschaftliche Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien durch einen lokalen oder regionalen Zusammenschluss, der dafür das öffentliche Netz verwenden kann. regelt: Verbraucherinnen und Verbraucher können lokal erzeugte Energie künftig direkt nutzen oder mit Nachbarn teilen.
EnWG-Novelle adressiert Energy SharingDie gemeinschaftliche Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien durch einen lokalen oder regionalen Zusammenschluss, der dafür das öffentliche Netz verwenden kann.Die gemeinschaftliche Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien durch einen lokalen oder regionalen Zusammenschluss, der dafür das öffentliche Netz verwenden kann.
Bei der Umsetzung der Novelle war Eile geboten, denn die von Brüssel gesetzte Frist war bereits am 17. Januar 2025 abgelaufen. Entsprechend wenig Zeit blieb für Stellungnahmen von Ländern und Verbänden. Und deren Reaktion fällt durchaus gemischt aus: BEE-Präsidentin Simone Peter etwa begrüßt, dass die EnWG-Novelle die europäischen Vorgaben zum Energy SharingDie gemeinschaftliche Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien durch einen lokalen oder regionalen Zusammenschluss, der dafür das öffentliche Netz verwenden kann.Die gemeinschaftliche Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien durch einen lokalen oder regionalen Zusammenschluss, der dafür das öffentliche Netz verwenden kann. adressiert. „Energy SharingDie gemeinschaftliche Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien durch einen lokalen oder regionalen Zusammenschluss, der dafür das öffentliche Netz verwenden kann.Die gemeinschaftliche Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien durch einen lokalen oder regionalen Zusammenschluss, der dafür das öffentliche Netz verwenden kann. leistet einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Akteursvielfalt und unterstützt die aktive Teilnahme von privaten Haushalten und kleinen und mittleren Unternehmen am Energiemarkt“, so Peter. Zugleich mahnt sie an, dabei alle relevanten Akteure der Energiewende einzubeziehen.
Kritik von Branchenverbänden an der EnWG-Reform
Deutliche Kritik dazu gibt es hingegen vom Bundesverband WindEnergie. Der BWE wertet den Gesetzentwurf zwar als positives Signal im Bereich der Energiespeicheranlagen und Digitalisierung. Die Novelle bleibe aber weit hinter ihren Möglichkeiten zurück. „Das BMWE hat die Chance vertan, den ungenügenden Entwurf der Vorgängerregierung zu verbessern“, sagt BWE-Geschäftsführer Wolfram Axthelm. „Künftige Novellen müssen der Windenergie die Tür zum Energy SharingDie gemeinschaftliche Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien durch einen lokalen oder regionalen Zusammenschluss, der dafür das öffentliche Netz verwenden kann.Die gemeinschaftliche Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien durch einen lokalen oder regionalen Zusammenschluss, der dafür das öffentliche Netz verwenden kann. öffnen.“
Die BDEW-Vorsitzende Kerstin Andreae sieht im Entwurf immerhin erste Ansätze, bürokratische Hürden abzubauen. Doch das sei nicht genug: „Allein für die Energiewirtschaft beläuft sich der geschätzte personelle und finanzielle Aufwand für alle geltenden Normen auf rund 8,2 Milliarden Euro pro Jahr. Die bürokratische Gesamtlast ist erdrückend“, so Andreae. Sie erinnert die Bundesregierung an ihr Versprechen im Koalitionsvertrag: „Mit einem echten Bürokratieabbau können wir Kräfte freisetzen, die wir dringend für den Erfolg der Energiewende brauchen.“