Für kleine Solaranlagen sind die Regierungspläne eine Zäsur: Alle sollen künftig ihren Strom an der Börse vertreiben, die Direktvermarktung wird Pflicht. Die Marktprämie, die schwankende Börsenpreise abfedert, soll aber nur noch ab 25 Kilowatt Anlagenleistung fließen. Wer darunter liegt, geht – abgesehen von kleineren Übergangszahlungen – leer aus. Außerdem dürften die Anlagen mit höchstens 50 Prozent ihrer Leistung ins Netz einspeisen.
Branchenvertreter befürchten, dass unter den neuen Bedingungen der Ausbau leiden wird. Weder seien genügend Dienstleister für die Direktvermarktung in dieser Größenordnung vorhanden noch die erforderlichen Smart MeterDigitale Stromzähler, die regelmäßig Daten zum Verbrauch und – falls vorhanden – zur Erzeugung erfassen und auch an Netzbetreiber versenden.Digitale Stromzähler, die regelmäßig Daten zum Verbrauch und – falls vorhanden – zur Erzeugung erfassen und auch an Netzbetreiber versenden. flächendeckend installiert. Die Umstellung sei für kleine Betreiber absehbar „weder technisch noch wirtschaftlich darstellbar“, so Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer beim Bundesverband Solarwirtschaft. Er warnt vor einem Markteinbruch und sieht Zehntausende Arbeitsplätze in Gefahr.
Kompletter Förderstopp für kleine Solaranlagen
Dazu kommt der komplette Förderstopp für Kleinanlagen. „Wir brauchen die Marktprämie als Risikoabsicherung. Für die Direktvermarktung haben wir aktuell keine massentauglichen Prozesse. In der Praxis bedeutet das einen hohen Abstimmungsaufwand mit den über 860 Verteilnetzbetreibern. Das kostet Personal und Geld“, sagt Meyer. Aktuell bestehe auch kein unmittelbarer Rechtsanspruch gegenüber den Netzbetreibern, wenn sie Fristen reißen. Mit der EEG-Novelle würden sie eher aus der Pflicht genommen, die Einbindung kleiner Anlagen zu gewährleisten. „Es ist schon sehr augenscheinlich, dass in erster Linie die Verteilnetzbetreiber profitieren und nicht diejenigen, die in erneuerbare Energien investieren und Flexibilität ins System bringen. Es wird einfach pauschal gekappt, statt intelligent zu steuern.“
Fehlender Ausbau auf Dächern muss durch Freiflächensolar kompensiert werden
Eine Konsequenz könnte sein, dass Hausbesitzer und Gewerbe auf kleinere, für den Eigenverbrauch optimierte Dachanlagen setzen. In der Ausbaubilanz müsste der fehlende Strom von den Dächern durch mehr Solarparks auf der Fläche kompensiert werden. Genau das ist von der Bundesregierung auch gewollt. Dementsprechend schraubt sie die Ausschreibungsmengen für Freiflächenanlagen hoch. Zugleich sorgt sie allerdings für neue Unsicherheiten in der Projektplanung, weitgehend analog zur Windenergie. Mit Differenzverträgen (Contracts for Difference, CfDSteht für Contracts for Difference (Differenzverträge): Erhält ein Stromerzeuger bei Ausschreibungen für sein Preisangebot den Zuschlag, kriegt er bei einem niedrigeren Börsenpreis die Differenz erstattet. Liegt der Börsenpreis höher, muss er die zusätzlichen Gewinne abgeben.Steht für Contracts for Difference (Differenzverträge): Erhält ein Stromerzeuger bei Ausschreibungen für sein Preisangebot den Zuschlag, kriegt er bei einem niedrigeren Börsenpreis die Differenz erstattet. Liegt der Börsenpreis höher, muss er die zusätzlichen Gewinne abgeben.) startet ein neues Vergütungsmodell, wonach Betreiber hohe Gewinne künftig abgeben müssen. Und der Zugang zum Netz wird beschränkt: Neben dem umstrittenen Redispatch-Vorbehalt, mit dem die Entschädigung für Abschaltungen in Netzregionen jahrelang entfallen kann, sollen auch Freiflächenanlagen ihre Einspeisung kappen, auf 70 Prozent der Leistung.
Verpflichtung der Verteilnetzbetreiber kommen zu kurz
Die Einspeisung zu begrenzen, um das vorhandene Netz besser zu nutzen, könne grundsätzlich sinnvoll sein, sagt Stefan Müller, Chief Operating Officer (COO) beim international tätigen Solarparkentwickler und -betreiber Enerparc. Auch er findet aber, dass im Gegenzug die Verpflichtung der Verteilnetzbetreiber zu kurz kommt, sich an Fristen zu halten, Anschlüsse zu gewährleisten und den Netzausbau voranzutreiben.
In Summe sieht Untersee-Geschäftsführer Dürr-Pucher „die Gefahr, dass sich die Investitionsbedingungen für private Haushalte, Unternehmen und Projektierer verschlechtern“. Besonders kompliziert könnte es für Bürgerenergie-Projekte werden. Zwar können etwa Genossenschaften auch in Parks investieren, ihre lokale Verankerung erschwert es aber, bei Engpässen in ein anderes Netzgebiet auszuweichen. So ist ein möglicher Effekt des ganzen Gesetzeskonstrukts, dass sich der Ausbau insgesamt stärker von Bürgern zu großen Investoren verschiebt.