PV-Regelungen

Solar nach dem EEG 2027: Mehr Freifläche, weniger Dachsolar, Kappung für alle

Direktvermarktung wird Pflicht, die Marktprämie fällt für viele Kleinanlagen weg: Die geplante EEG-Novelle und das Netzpaket sorgen in der Solarbranche für Unmut. Kritiker warnen vor einem Markteinbruch und weniger Strom von deutschen Dächern.
02.09.2026 | 4 Min.
Mehr auf der Fläche: Bei PV-Anlagen auf Dächern könnte es durch das neue EEG zu einem Einbruch kommen.
Mehr auf der Fläche: Bei PV-Anlagen auf Dächern könnte es durch das neue EEG zu einem Einbruch kommen.
Foto: AdobeStock

Für kleine Solaranlagen sind die Regierungspläne eine Zäsur: Alle sollen künftig ihren Strom an der Börse vertreiben, die Direktvermarktung wird Pflicht. Die Marktprämie, die schwankende Börsenpreise abfedert, soll aber nur noch ab 25 Kilowatt Anlagenleistung fließen. Wer darunter liegt, geht – abgesehen von kleineren Übergangszahlungen – leer aus. Außerdem dürften die Anlagen mit höchstens 50 Prozent ihrer Leistung ins Netz einspeisen.

Branchenvertreter befürchten, dass unter den neuen Bedingungen der Ausbau leiden wird. Weder seien genügend Dienstleister für die Direktvermarktung in dieser Größenordnung vorhanden noch die erforderlichen Smart MeterDigitale Stromzähler, die regelmäßig Daten zum Verbrauch und – falls vorhanden – zur Erzeugung erfassen und auch an Netzbetreiber versenden.Digitale Stromzähler, die regelmäßig Daten zum Verbrauch und – falls vorhanden – zur Erzeugung erfassen und auch an Netzbetreiber versenden. flächendeckend installiert. Die Umstellung sei für kleine Betreiber absehbar „weder technisch noch wirtschaftlich darstellbar“, so Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer beim Bundesverband Solarwirtschaft. Er warnt vor einem Markteinbruch und sieht Zehntausende Arbeitsplätze in Gefahr.

Kompletter Förderstopp für kleine Solaranlagen

Auch Markus Meyer, Leiter Energiepolitik bei Enpal, bewertet die Regierungspläne kritisch. Dabei müssten sie dem Unternehmen eigentlich entgegenkommen: Enpal bietet Hausbesitzern ein Paket inklusive Direktvermarktung an. Der Regierungsentwurf schaffe dafür aber neue Barrieren, sagt Meyer. Die Kappung auf 50 Prozent soll ausdrücklich für alle Anlagen gelten, unabhängig von Ausstattung und Vermarktungsform. „Das ist wie ein Tempolimit für Eigenheimbesitzer mit Solaranlagen, Speicher und E-Auto.“ So bleibe das volle Potenzial ungenutzt, flexibel auf Bedarfe im Energiesystem zu reagieren und bei hohen Börsenpreisen Erlöse zu erwirtschaften.

Dazu kommt der komplette Förderstopp für Kleinanlagen. „Wir brauchen die Marktprämie als Risikoabsicherung. Für die Direktvermarktung haben wir aktuell keine massentauglichen Prozesse. In der Praxis bedeutet das einen hohen Abstimmungsaufwand mit den über 860 Verteilnetzbetreibern. Das kostet Personal und Geld“, sagt Meyer. Aktuell bestehe auch kein unmittelbarer Rechtsanspruch gegenüber den Netzbetreibern, wenn sie Fristen reißen. Mit der EEG-Novelle würden sie eher aus der Pflicht genommen, die Einbindung kleiner Anlagen zu gewährleisten. „Es ist schon sehr augenscheinlich, dass in erster Linie die Verteilnetzbetreiber profitieren und nicht diejenigen, die in erneuerbare Energien investieren und Flexibilität ins System bringen. Es wird einfach pauschal gekappt, statt intelligent zu steuern.“

Fehlender Ausbau auf Dächern muss durch Freiflächensolar kompensiert werden

Eine pauschale 50-Prozent-Abregelung vernichten günstigen und sauberen Strom." Jörg Dürr-Pucher, Untersee Solar
„Wir brauchen intelligente Marktintegration statt starrer Einschränkungen“, sagt auch Jörg Dürr-Pucher. Der Geschäftsführer von Untersee Solar, einem Projektierer und Betreiber mit Sitz am Bodensee, prognostiziert: „Eine pauschale 50-Prozent-Abregelung und zusätzliche Vermarktungspflichten vernichten günstigen und sauberen Strom und erzeugen einen hohen bürokratischen Aufwand.“

Eine Konsequenz könnte sein, dass Hausbesitzer und Gewerbe auf kleinere, für den Eigenverbrauch optimierte Dachanlagen setzen. In der Ausbaubilanz müsste der fehlende Strom von den Dächern durch mehr Solarparks auf der Fläche kompensiert werden. Genau das ist von der Bundesregierung auch gewollt. Dementsprechend schraubt sie die Ausschreibungsmengen für Freiflächenanlagen hoch. Zugleich sorgt sie allerdings für neue Unsicherheiten in der Projektplanung, weitgehend analog zur Windenergie. Mit Differenzverträgen (Contracts for Difference, CfDSteht für Contracts for Difference (Differenzverträge): Erhält ein Stromerzeuger bei Ausschreibungen für sein Preisangebot den Zuschlag, kriegt er bei einem niedrigeren Börsenpreis die Differenz erstattet. Liegt der Börsenpreis höher, muss er die zusätzlichen Gewinne abgeben.Steht für Contracts for Difference (Differenzverträge): Erhält ein Stromerzeuger bei Ausschreibungen für sein Preisangebot den Zuschlag, kriegt er bei einem niedrigeren Börsenpreis die Differenz erstattet. Liegt der Börsenpreis höher, muss er die zusätzlichen Gewinne abgeben.) startet ein neues Vergütungsmodell, wonach Betreiber hohe Gewinne künftig abgeben müssen. Und der Zugang zum Netz wird beschränkt: Neben dem umstrittenen Redispatch-Vorbehalt, mit dem die Entschädigung für Abschaltungen in Netzregionen jahrelang entfallen kann, sollen auch Freiflächenanlagen ihre Einspeisung kappen, auf 70 Prozent der Leistung.

Verpflichtung der Verteilnetzbetreiber kommen zu kurz

Die Einspeisung zu begrenzen, um das vorhandene Netz besser zu nutzen, könne grundsätzlich sinnvoll sein, sagt Stefan Müller, Chief Operating Officer (COO) beim international tätigen Solarparkentwickler und -betreiber Enerparc. Auch er findet aber, dass im Gegenzug die Verpflichtung der Verteilnetzbetreiber zu kurz kommt, sich an Fristen zu halten, Anschlüsse zu gewährleisten und den Netzausbau voranzutreiben.

„Das grundlegende Problem bleibt, dass viele der vorgesehenen Anforderungen an Netzbetreiber ohne wirksame Sanktionen oder Konsequenzen bleiben.“ Es brauche „verbindliche Standards und einen echten Umsetzungsdruck“. Beim Redispatch-Vorbehalt sei „entscheidend, dass Eingriffe klar definiert, planbar und wirtschaftlich kalkulierbar bleiben“, sagt Müller. „Die Banken finanzieren nur Projekte, die im Erlös und bei den Kosten planbar sind.“

In Summe sieht Untersee-Geschäftsführer Dürr-Pucher „die Gefahr, dass sich die Investitionsbedingungen für private Haushalte, Unternehmen und Projektierer verschlechtern“. Besonders kompliziert könnte es für Bürgerenergie-Projekte werden. Zwar können etwa Genossenschaften auch in Parks investieren, ihre lokale Verankerung erschwert es aber, bei Engpässen in ein anderes Netzgebiet auszuweichen. So ist ein möglicher Effekt des ganzen Gesetzeskonstrukts, dass sich der Ausbau insgesamt stärker von Bürgern zu großen Investoren verschiebt.

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