Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel sagte, mit dem neuen Gesetz mache die Bundesregierung „den Strommarkt fit für wachsende Anteile erneuerbarer Energien“. Der Vorstoß sei die „größte Reform des Strommarktes seit der Liberalisierung in den 90er Jahren“. Wesentliche Punkte sind einerseits die eingeleitete Stilllegung von 13 Prozent der Braunkohlekapazitäten, andererseits die Einführung „intelligenter Messsysteme“.
Um das nationale Klimaschutzziel für 2020 noch erreichen zu können, sollen bereits ab 2016 Braunkohlekraftwerke mit einer Leistung von 2,7 Gigawatt schrittweise aus dem Markt genommen und nur noch als Kapazitätsreserve vorgehalten werden. Die Anlagen sollen damit für eine Übergangszeit zum Einsatz kommen, wenn „trotz freier Preisbildung an der Strombörse kein ausreichendes Angebot existiert, um einen Ausgleich zwischen Angebot und Nachfrage zu ermöglichen“. Ursprünglich wollte die Bundesregierung im Kraftwerksbereich zusätzliche 22 Millionen Tonnen CO2 einsparen, nun rechnet sie noch mit elf bis 12,5 Millionen Tonnen weniger Emissionen. Die Betreiber der Kraftwerke sollen jährlich insgesamt 230 Millionen Euro über sieben Jahre hinweg erhalten. Ende Mai hatte die EU-Kommission diese umstrittene Reserve beihilferechtlich gebilligt.
Kritik von Verbänden
Aus Sicht des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE) geht das Strommarktgesetz allgemein zwar in die richtige Richtung, doch bleibe die Regierung deutlich hinter ihren eigenen Zielen zurück, die sie in ihrem Weißbuch 2015 definiert hat. Das Gesetz unternehme „viel zu wenig, um die starre konventionelle Erzeugung zu reduzieren“. Bei Speichern seien keine Verbesserungen vorgesehen und Innovationsimpulse im Bereich Sektorkopplung sprängen viel zu kurz, teilte der BEE mit. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland kritisierte: „Für das Stilllegen zum Teil uralter Kohlemeiler, die größtenteils in den nächsten Jahren ohnehin vom Netz gegangen wären, bekommen klamme Kohlekonzerne Milliarden zugeschustert.“
Um Erzeugung und Verbrauch zu flexibilisieren und damit in angespannten Situationen die Netze zu entlasten, hat der Bundestag auch das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende verabschiedet. Der verpflichtende Einbau von „Smart Metern“ soll zeitvariable Stromtarife ermöglichen und damit Verbraucher animieren, einen Teil ihrer Stromnachfrage nach den Erfordernissen des Netzes zu verlagern. Klassisches Beispiel ist die Waschmaschine, die nicht gerade dann laufen sollte, wenn Strom knapp ist.
Der Einbau soll bei Haushalten mit einem Jahresverbrauch von mehr als 6000 Kilowattstunden beginnen und dann zunehmend auch auf sparsamere Haushalte ausgedehnt werden. Bis zu welchem Verbrauch man die neuen Geräte installieren wird, hängt auch davon ab, wie sich deren Preis entwickelt. Die im Gesetz vorgesehenen Preisobergrenzen sieht der Verband kommunaler Unternehmen jedoch kritisch, sie stellten „Messstellenbetreiber vor große Herausforderungen“.

