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Energieeinsparverordnung

Bundesregierung beschließt, Baurecht zu lockern

Gibt die Regierung nun doch dem Druck der Baubranche nach? Das Bundeskabinett hat Änderungen im Bauplanungsrecht zugestimmt, um den Bau winterfester Quartiere für Asylbewerber zu beschleunigen. Auch die energetischen Anforderungen an die Unterkünfte werden heruntergeschraubt.
Von:  Nicole Allé – energiezukunft.eu
05.10.2015 | Aktualisierung: 21.10.2015 | 2 Min.

Wie das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) mitteilte, erhielten die Länder und Kommunen mit dem aktuell im Bundeskabinett beschlossenen Gesetzespaket nun weitgehende Gestaltungsmöglichkeiten, um unverzüglich Umnutzungs- und Neubaumaßnahmen zu planen, zu genehmigen und durchzuführen. Man reagiere damit auf den akuten Bedarf, so Bundesbauministerin Barbara Hendricks (SPD). Mit der zunehmenden Zahl von Flüchtlingen werden Notunterkünfte knapp und entsprechen vielerorts kaum noch den notwendigen hygienischen Standards.

An bauplanungsrechtlichen Vorgaben solle kein Vorhaben scheitern, das eine vernünftige und sichere Unterbringungslösung darstelle, betont Hendricks. Die Errichtung oder Nutzung von Flüchtlingsunterkünften im Innen- wie im Außenbereich solle deshalb befristet erleichtert werden. Die Änderungen des Baurechts erlauben unter anderem, mobile Behelfsunterkünfte grundsätzlich in allen Baugebieten befristet auf drei Jahre zuzulassen. Auch die Umnutzung bestehender Gebäude soll deutlich vereinfacht werden. Selbst in reinen Wohngebieten und anderen Baugebieten, in denen Flüchtlingsunterkünfte bislang nur ausnahmsweise zugelassen waren, sollen Genehmigungen nun in der Regel möglich sein. Wenn mit diesen Erleichterungen dringend benötigte Unterkünfte nicht rechtzeitig beschaffbar seien, könne auch umfassend vom Bauplanungsrecht abgewichen werden, teilte das Ministerium mit. Städtebauliche Grundsätze und Ziele des Baugesetzbuchs sollten dabei aber weitergelten. So sei insbesondere auf gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu achten.

Baubranche fordert Aussetzung der Energieeinsparverordnung

Zu den Gesetzeslockerungen gehört auch, die energetischen Anforderungen an Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften punktuell zu verringern. Solche Erleichterungen fordern Organisationen aus der Bau- und Wohnungsbranche bereits seit einiger Zeit. Sie verlangen, die Verschärfung der Energieeinsparverordnung EnEV für mindestens fünf Jahre auszusetzen – und zwar im gesamten Wohnungsbau. Wenn sie den Primärenergiebedarf nicht, wie gemäß EnEV 2016 vorgeschrieben, um ein Viertel senken müsse, könne die Branche billiger Wohnungen bauen, so ihre Argumentation. Und nur unter diesen Voraussetzungen lasse sich genügend bezahlbarer Wohnraum schaffen, um der hohen Zuwanderungsquote gerecht zu werden

Umweltverbände kritisieren Forderungen scharf

Umweltverbände wie die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der Nabu kritisieren die Forderungen der Immobilienwirtschaft scharf. „Die aktuelle Notsituation auszunutzen, um bestehende Klimaschutzstandards abzuwickeln, ist zynisch und ein bedauerliches Verhalten der Branche", so die DUH.

Die Bundesregierung hat die geplanten Gesetzeslockerungen derweil klar beschränkt. Nach den Plänen des BMBU gelten sie nur für Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünfte und sind bis Ende 2018 befristet.

Nicole Allé – energiezukunft.eu

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