Wärmewende

Aus für neue Öl- und Gasheizungen ab 2024 kommt

Das Bundeskabinett hat die geplante Novelle des Gebäudeenergiegesetzes beschlossen – und erntet nicht nur Zustimmung. Umweltverbände warnen vor einer technologischen „Scheinlösung“.
Von:  Ina Matthes
19.04.2023 | Aktualisierung: 04.05.2023 | 2 Min.

Die Bundesregierung will den Austausch von Erdöl- und Gasheizungen in Privathäusern sozialverträglich gestalten. Das Kabinett hat sich am Mittwoch (19. April 2023) auf eine Novelle des Gebäudeenergiegesetzes geeinigt. Sie sieht eine Grundförderung von 30 Prozent vor, wenn Eigenheim- beziehungsweise Wohnungsbesitzer oder Kleinvermieter auf erneuerbare Energien umsteigen. Für Empfänger von Sozialleistungen wie Bürgergeld soll es einen Zuschlag von 20 Prozent geben. Weitere Boni werden gewährt, wenn zum Beispiel Anlagen freiwillig vorzeitig getauscht werden. 

Mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes von 2020 soll der verbindliche Umstieg auf erneuerbare Energien beim Heizen gesetzlich verankert werden. Das heißt, ab dem 1. Januar 2024 sollen keine reinen Erdöl- und Gasheizungen mehr installiert werden dürfen. Jede neue Anlage muss zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden können. Dabei ist nach dem Kabinettsbeschluss technologisch derzeit alles möglich – von der Pelletheizung über die Wärmepumpe bis zu Thermen, die später auf Wasserstoff umgestellt werden können, sogenannten H2-ready-Geräten. Die Novelle sieht aber auch Übergangs- und Ausnahmeregelungen vor, etwa für denkmalgeschützte Gebäude oder Etagenheizungen.

Kritik an „H2-ready-Geräten“

Die Klima-Allianz Deutschland bezeichnete den Beschluss als „wichtigen Schritt für den Klimaschutz“, der Bürger langfristig vor hohen Gas- und Ölpreisen bewahre. Sie fordert aber, die H2-ready-Geräte zu streichen. Das seien klimaschädliche „Scheinlösungen“, kritisierte die Deutsche Umwelthilfe. Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) wendet sich gleichfalls gegen die H2-ready-Anlagen. Die 65-Prozent-Vorgabe dürfe nicht verwässert werden. Nachbesserungen werden auch bei der sozial gerechten Gestaltung des Umbaus gefordert. Aus Sicht des Paritätischen Gesamtverbands sollte sich die die Förderung auf einkommensschwache Haushalte konzentrieren. Nach dem Konzept der Bundesregierung können alle Eigentümer unterstützt werden, unabhängig von Vermögensverhältnissen.

„Wir haben Handlungsdruck“, sagte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) am Mittwoch. Deutschland sei im internationalen Vergleich spät dran, Habeck verwies auf Länder wie Norwegen. Dort würden 60 Prozent der Häuser mit Wärmepumpen beheizt. Noch im vergangenen Jahr sind nach Angaben des Bundesbauministeriums 600 000 neue Gasheizungen in Deutschland eingebaut worden.

 

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