Wurde die Installation einer typischen Solarwärme-Anlage bislang im Falle der Heizungssanierung mit rund 1.500 Euro bezuschusst, so soll ein Eigenheimbesitzer zukünftig für die gleiche Solaranlage rund 2.000 Euro vom Staat erhalten. Diese Verbesserung sei auf die Einführung einer Mindestförderung für die Solarkollektoren in Höhe von 1.500 Euro sowie auf den beibehaltenen Kesselaustausch-Bonus in Höhe von 500 Euro zurück zu führen, erklärt der Bundesverband Solarwirtschaft. Der BSW begrüßt das Vorhaben des Bundesumweltministeriums, bereits zum 15. August dieses Jahres die Fördersätze für Solarwärme-Anlagen deutlich zu verbessern. „Sowohl Eigenheimbesitzer als auch die Industrie profitieren. Wir rechnen mit einer Belebung der Nachfrage,“ kommentiert Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW die neue Förderrichtlinie. Neu ist auch ein Effizienzbonus für den Einsatz von Wärmepumpen in gut gedämmten Gebäuden. Mit einer zusätzlichen Förderung von 500 Euro pro Anlage werden Wärmepumpen belohnt, die einen neuen Pufferspeicher mit bestimmter Mindestgröße aufweisen. Biomasseanlagen in Altbauten erhalten nun 750 statt wie bisher 500 pro Anlage. Auch im Neubau werden Biomasseanlagen erstmals eine Förderung mit bis zu 850 Euro gefördert.
Das Marktanreizprogramm, primäres Fördermittel für erneuerbare Wärme, wurde 1999 noch zu D-Mark-Zeiten unter der rot-grünen Regierung eingeführt. Anfangs waren es nur 75 Millionen D-Mark. Später legte die große Koalition fest, dass bis zu 500 Millionen Euro jährlich fließen können. Eine Summe, die aber nie erreicht wurde. Im Gegenteil, das Programm – grundsätzlich als Auslöser für Investititonen im EE-Bereich recht erfolgreich – sorgte in der Vergangenheit immer wieder für Unsicherheit, etwa durch bürokratische Hürden oder dem Haushaltsstopp im Jahr 2010. In den vergangenen zwei Jahren wurden die Mittel zudem kontinuierlich reduziert auf jetzt 250 Millionen Euro. Allerdings werden dieses Jahr 116 Millionen Euro an nicht verbrauchten Mitteln aus den Jahren 2010 und 2011 ausgeschüttet.