neue energie: Die Energiewende im Südwesten: Wo steht das Land aktuell beim Erreichen der Sektorziele? Ist das Ziel, bis zum Jahr 2040 Klimaneutralität zu erreichen, aus Ihrer Sicht realistisch?
ist Diplom Wirtschaftsingenieurin und leitet das Fachgebiet Systemanalyse am Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW) in Stuttgart.
ne: Welche Bedeutung hat die Windkraft für die Energiewirtschaft in Baden-Württemberg und für das gesamtdeutsche Stromsystem?
Schmidt: Die Windenergie ist eine sehr wichtige Säule für die zukünftige Energieversorgung in Baden-Württemberg. Im Jahr 2025 lieferten die fast 820 installierten Anlagen mit einer Leistung von knapp 2,1 Gigawatt (GW) nach ersten Berechnungen einen Beitrag von 3,2 Terawattstunden zur Stromerzeugung. Dies entspricht knapp acht Prozent der Bruttostromerzeugung im Land beziehungsweise fünf Prozent des Bruttostromverbrauchs.
Nach dem Energiekonzept der Landesregierung, das sich an den Sektorzielen des Klimagesetzes Baden-Württemberg und dem Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2040 orientiert, soll die Windenergie bis 2040 gut ein Drittel der Stromversorgung für Baden-Württemberg liefern, hinter der Photovoltaik, die rund die Hälfte der Stromversorgung liefern soll, ist die Windenergie damit der zweitgrößte Stromlieferant im Land. Nach aktuellem Stand sind in Baden-Württemberg aktuell 1.770 Windenergieanlagen mit einer Leistung von 11 GW in Planung. Davon sind 236 Anlagen mit 1,5 GW genehmigt, aber noch nicht in Betrieb. Für 1.316 Anlagen mit 8,58 GW wurde die Genehmigung beantragt und für 218 Anlagen mit 916 Megawatt wurde die Anlagenplanung vorgestellt. Würden alle in Planung befindlichen Anlagen tatsächlich gebaut, wäre das Ziel für 2040 von 12,1 GW Windleistung sogar übererfüllt. Auch wenn einige geplante Vorhaben Repowering-Vorhaben sind, wäre die Zielerreichung gesichert.
Der Ausbau der Windenergie in Baden-Württemberg ist somit nicht nur ein Beitrag zum Klimaschutz, sondern auch ein wichtiger Baustein für ein faires und solidarisches Energiesystem in ganz Deutschland. Er ergänzt die starke Solarstromerzeugung im Land, erhöht die Versorgungssicherheit und reduziert den Bedarf an Redispatch-Maßnahmen und Netzausbau.
ne: Wo sehen Sie die größten Stellschrauben, um den Erneuerbaren-Ausbau weiter zu beschleunigen – und was sind aktuell noch die größten Hürden?
ne: Wie beurteilen Sie den vorliegenden Referentenentwurf zur EEG-Reform unter dieser Prämisse? Adressiert die Gesetzesnovelle die richtigen Punkte?
Schmidt: Die Aufnahme zusätzlicher Ausschreibungsmengen für Windenergieanlagen an Land in Höhe 12 GW aus dem Klimaschutzprogramm 2026 ist positiv zu bewerten. Die Anhebung des Korrekturfaktors für 50-Prozent-Standorte in der Südregion von 1,55 auf 1,65 reduziert die Wettbewerbsnachteile ertragsschwächerer Standorte, jedoch ohne diese vollständig aufzuheben. Zur Sicherstellung eines angemessenen Ausbaus in der Südregion wären direktere Ansätze erforderlich, zum Beispiel eine Quote für die Südregion. Dann: Mit der Einführung zusätzlicher Regionen (Küstenregion und Region Mitte-Nord) und der damit einhergehenden Begrenzung der Kompensation im Referenzertragsmodell reagiert der Gesetzgeber auf steigende Bebauungsdichten – eine Entwicklung, die selbst innerhalb der Windbranche zuletzt Kritik ausgelöst hat. Wenngleich die Stoßrichtung also positiv zu bewerten ist, fehlen angemessene Übergangsfristen für Projekte, die sich bereits in Planung befinden. Die Umsetzung laufender Projekte kann sich dadurch verzögern oder in Teilen ganz in Frage gestellt sein.
Ein weiteres Thema: Die Pachthöhenbegrenzung ist zweischneidig. Einerseits sind die Pachten tatsächlich auf einem vergleichsweise hohen Niveau. Eine Begrenzung kann somit die Stromgestehungskosten senken und damit Belastungen für den Staat beziehungsweise das EEG-Konto reduzieren. Andererseits trägt bereits der steigende Wettbewerb in den Ausschreibungen zu einer Senkung der Pachthöhen bei. Die dringende Notwendigkeit für einen aus juristisch Sicht zumindest heiklen Eingriff in die Vertragsautonomie ist damit zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht zwingend gegeben. Eine denkbare Alternative könnte sein, die Höchstwerte in den Ausschreibungen (schrittweise) zu reduzieren, indem niedrigere Pachtzahlungen bei deren Festlegung einkalkuliert werden.
ne: Und wie sieht es bei den Maßnahmen im parallel vom Kabinett beschlossenen Netzpaket aus?
Durch die Vielzahl an teils einschneidenden Reformplänen ist die Gesamtwirkung kaum abzusehen. Übergangsfristen fehlen oder reichen vor dem Hintergrund langer Planungsprozesse nicht weit genug. Dies zerstört dringend benötigte Planungssicherheit und kann den weiteren Ausbau der Windenergie an Land verzögern.
ne: Welche konkreten Auswirkungen erwarten Sie für die Windkraft im Südwesten, wenn EEG und Netzpaket in dieser Form kommen sollten?
Schmidt: Wenngleich der Windenergieausbau im Südwesten weniger stark von den geplanten Reformen betroffen sein dürfte als der Norden, werden auch hier die Wirkungen spürbar sein. Die Begrenzung der Netzanschlussleistung auf 280 Watt pro Quadratmeter Rotorkreisfläche trifft Starkwindanlagen im Norden stärker, aber auch in der Südregion liegt die mittlere spezifische Flächenleistung der im ersten Halbjahr 2026 genehmigten Anlagen mit 290 Watt pro Quadratmeter über dem Schwellwert. Leicht positiv auswirken dürfte sich dagegen die Aufstockung des Ausschreibungsvolumens sowie die Anhebung des Korrekturfaktors. Die Gesamtwirkung ist infolge der Vielzahl an Einzelmaßnahmen aber nur schwer abzuschätzen.