Mecklenburg-Vorpommern

Warum das neue Beteiligungsgesetz die Wirtschaftlichkeit von Windparks gefährdet

Das neue Beteiligungsgesetz in Mecklenburg-Vorpommern erhöht die Abgaben für Windparkbetreiber deutlich. Branchenverbände warnen: Sinkende Förderungen und steigende Kosten könnten viele Projekte unwirtschaftlich machen – mit Folgen für Pachten und Investitionen.
Gastkommentar*: Ulf Sieberg
22.05.2026 | 2 Min.
Erschienen in: Ausgabe 05/2026
Das neue Beteiligungsgesetz in Mecklenburg-Vorpommern macht Pachtanpassungen laut Ulf Sieberg unausweichlich.
Das neue Beteiligungsgesetz in Mecklenburg-Vorpommern macht Pachtanpassungen laut Ulf Sieberg unausweichlich.
Foto: Thorsten Paulsen

Ulf Sieberg

ist Gastkommentator bei neue energie und Senior Berater Politik & Kommunikation bei der wpd AG.

Am 18. März hat der Landtag Mecklenburg-Vorpommern auf Initiative der Landesregierung eine Novelle des Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetzes für Wind und Photovoltaik (BüGem) beschlossen. Vorausgegangen war ein monatelanges Ringen um die Höhe der Beteiligung. Zwar konnten Zahlungen für Wind von 0,6 bis 0,8 Cent je Kilowattstunde abgewendet werden. Am Ende steht aber mit jeweils 5000 Euro pro Megawatt an Gemeinden sowie Einwohnerinnen und Einwohner eine der höchsten Beteiligungen aller neun Bundesländer, die bisher über ein solches Gesetz verfügen. 

Mitte Januar hatte ein breites Bündnis aus Landesverband Erneuerbare Energien, Landesverband Windenergie, Landesgruppe Norddeutschland des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft, Windenergy Network und Wirtschaftsverband Windkraftwerke in der Anhörung des Wirtschaftsausschusses des Landtages auf Änderungen gedrängt.

Neue Abgabe belastet schwächere Standorte stärker

Der gestiegene Kostendruck und vor allem die sinkenden Zuschlagswerte in den EEG-Ausschreibungen führten viele Projekte in die Unwirtschaftlichkeit, so die Argumentation der Verbände. Hinzu kommt, dass durch die Umstellung von einer arbeits- auf eine leistungsbezogene Abgabe schwächere Standorte stärker belastet werden. Je weniger Ertrag eine Anlage erzeugt, desto höher fällt die jährliche Zahlung damit ins Gewicht.

Das überarbeitete Gesetz in Mecklenburg-Vorpommern führt somit nicht nur dazu, dass der Standort in den bundesweiten EEG-Ausschreibungen im Wettbewerb um EEG-Zuschläge zurückfallen wird. Auch werden viele Standorte wegen Abschaltungen etwa aus Artenschutzgründen oder militärischen Gründen, aufgrund von Abschattungsverlusten oder schlechteren Windbedingungen ohne Kosteneinsparungen an anderer Stelle nicht mehr wirtschaftlich umsetzbar sein. Damit ist die Finanzierbarkeit für Banken und Geldgeber nicht mehr gewährleistet. Die einzige Stellschraube, um dem erhöhten Kosten- und Wettbewerbsdruck gerecht zu werden, ist, die Pachten für Landwirte und Grundstückseigentümer drastisch zu senken. Denn ohne eine zwingend notwendige Anpassung der Pachthöhen dürften durch die zusätzliche BüGem-Verschärfung keine Projekte in Mecklenburg-Vorpommern mehr realisiert werden.

* An dieser Stelle lesen Sie einen Gastkommentar, der nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wiedergibt. Für den Inhalt sind die jeweiligen Autoren verantwortlich.
 

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