ist Gastkommentator bei neue energie und Senior Berater Politik & Kommunikation bei der wpd AG.
Mitte Januar hatte ein breites Bündnis aus Landesverband Erneuerbare Energien, Landesverband Windenergie, Landesgruppe Norddeutschland des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft, Windenergy Network und Wirtschaftsverband Windkraftwerke in der Anhörung des Wirtschaftsausschusses des Landtages auf Änderungen gedrängt.
Neue Abgabe belastet schwächere Standorte stärker
Der gestiegene Kostendruck und vor allem die sinkenden Zuschlagswerte in den EEG-Ausschreibungen führten viele Projekte in die Unwirtschaftlichkeit, so die Argumentation der Verbände. Hinzu kommt, dass durch die Umstellung von einer arbeits- auf eine leistungsbezogene Abgabe schwächere Standorte stärker belastet werden. Je weniger Ertrag eine Anlage erzeugt, desto höher fällt die jährliche Zahlung damit ins Gewicht.
Das überarbeitete Gesetz in Mecklenburg-Vorpommern führt somit nicht nur dazu, dass der Standort in den bundesweiten EEG-Ausschreibungen im Wettbewerb um EEG-Zuschläge zurückfallen wird. Auch werden viele Standorte wegen Abschaltungen etwa aus Artenschutzgründen oder militärischen Gründen, aufgrund von Abschattungsverlusten oder schlechteren Windbedingungen ohne Kosteneinsparungen an anderer Stelle nicht mehr wirtschaftlich umsetzbar sein. Damit ist die Finanzierbarkeit für Banken und Geldgeber nicht mehr gewährleistet. Die einzige Stellschraube, um dem erhöhten Kosten- und Wettbewerbsdruck gerecht zu werden, ist, die Pachten für Landwirte und Grundstückseigentümer drastisch zu senken. Denn ohne eine zwingend notwendige Anpassung der Pachthöhen dürften durch die zusätzliche BüGem-Verschärfung keine Projekte in Mecklenburg-Vorpommern mehr realisiert werden.
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