Das Land Baden-Württemberg steigert sich beim Wind-Zubau: Im vergangenen Jahr hat das Bundesland 100 neue Windenergieanlagen genehmigt – der zweithöchste jemals erfasste Wert, berichtet Thekla Walker, Ministerin für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft. Zusammen haben die Anlagen eine Leistung von 660 Megawatt. Damit wurde 2025 die höchste je im Land genehmigte Gesamtleistung erreicht. Weitere Kennzahlen zur Entwicklung der Windenergie in Baden-Württemberg:
- Insgesamt haben Projektentwickler 2025 über 1.000 neue Anlagen zur Genehmigung beantragt. Eine große Anzahl an neuen Projekten wird also auch in diesem Jahr folgen.
- Derzeit befinden sich rund 1.800 Windenergieanlagen in Planung, wovon 1.372 Anlagen im Genehmigungsverfahren sind.
- 205 Anlagen sind bereits genehmigt, aber noch nicht in Betrieb. Für 212 weitere Anlagen wurden den Behörden Planungen vorgestellt, aber formal noch kein Antrag eingereicht.
- In Betrieb sind in Baden-Württemberg aktuell 818 Windenergieanlagen mit einer installierten Leistung von 2.075 Megawatt.
„Baden-Württemberg ist ein Land, in dem die Nutzung der Windenergie sinnvoll und wirtschaftlich rentabel ist“, sagt Ministerpräsident Winfried Kretschmann. „Wir sind attraktiv für die Branche, auch weil wir die Planungs- und Genehmigungszeiten mehr als halbiert haben.“ Tatsächlich dauerte das Genehmigungsverfahren für eine Anlage 2025 in Baden-Württemberg im Durchschnitt 13,2 Monate – und damit 3,6 Monate weniger als im Bundesschnitt.
Landesregierung Baden-Württemberg fordert Erhöhung der EEG-Ausschreibungen
Das Referenzertragsmodell im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist ein Verfahren, mit dem die Förderhöhe für Windenergieanlagen an Land angepasst wird. Ziel ist es, unterschiedliche Windstandorte fair zu behandeln, damit nicht nur sehr windreiche Regionen wirtschaftlich sind. Das Referenzertragsmodell vergleicht daher den tatsächlichen Stromertrag einer Anlage am konkreten Standort mit dem theoretischen Ertrag einer identischen Anlage an einem idealisierten Referenzstandort. Aus diesem Vergleich ergibt sich der Standortgütefaktor. 100 Prozent Standortgüte entspricht dem Referenzstandort, liegt der Prozentsatz unter 100, handelt es sich um einen schwachen Windstandort. Die Förderung wird dementsprechend korrigiert: Schwache Windstandorte erhalten eine höhere Vergütung pro kWh, sehr gute Windstandorte bekommen eine geringere Vergütung, da sie ohnehin wirtschaftlicher sind. Dadurch werden auch Binnenstandorte wirtschaftlich und der Windausbau verteilt sich besser über Deutschland.
Digitalisierungsprojekte sollen Genehmigungsprozess weiter beschleunigen
Für einen zunehmend schnelleren Genehmigungsprozess setzt Baden-Württemberg verschiedene Digitalisierungsprojekte zur Unterstützung der Genehmigungsbehörden um. Seit Ende 2025 helfen beispielsweise digitale Verfahrensassistenten den Antragstellenden und den Genehmigungsbehörden bei der Einreichung und der Abarbeitung von Anträgen. Die Assistenten führen Schritt für Schritt durch das Verfahren, geben Hinweise und stellen Fachwissen bereit.

